Beschlussvorlage - 0885-1/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Klimasituation im Kunstquartier Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Sonja Schwarzbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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19.09.2013
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Sachverhalt
Aufstellen einer provisorischen Wärmepumpe auf dem Parkplatz Prentzelstraße um den Ausfall der Regelungstechnik für die Klimaanlage des Kunstquartiers zu verhindern.
hier:
Detaillierte Aufstellung der Kosten
Klimagerät 15.000 (für 2 Monate)
Elektroinstallation 30.000
Kernbohrung 2.000
Fassade öffnen 4.000
Wanddurchbrüche 2.000
GWH 5.000
Statik 1.000
Securiton 1.000
Energie 10.000 (für 2 Monate)
Rückbau 7.000
Unvorhergesehenes 5.000
Gesamtkosten 82.000
Bis zum 09.09.2013 sind angefallene Kosten in Höhe von rund 72.000 abgerechnet worden. Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, wird der ursprünglich kalkulierte Kostenrahmen von 110.000 nicht überschritten.
Bei der ersten Kostenschätzung wurde von einem Mitarbeiter für den Wachdienst ausgegangen. Dass der Versicherer aber 3 Mitarbeiter und das 24 Stunden am Tag fordert, war zunächst nicht in die Kostenaufstellung eingeflossen. Zur Zeit werden Gespräche geführt, um den Einsatz von Wachpersonal in Abstimmung mit der Versicherung weiter zu reduzieren. Nach derzeitiger Einschätzung betragen die zusätzlichen Kosten für den Wachdienst rd. 33.000 . Diese Mehrkosten werden aber durch andere Positionen kompensiert, so dass man davon ausgehen kann, dass der Gesamtkosten nicht überschritten werden.
Eine Darstellung der dramatischen Klimasituation ist notwendig, um die unternommenen Schritte seitens der Verwaltung nachzuvollziehen.
Am 31.07.2013 haben sich der Technische Beigeordnete, der Kulturdezernent sowie Vertreter der GWH, der Fachbereichsleiter Kultur und der Leiter des Emil Schumacher Museums die aktuelle Sachlage durch die GWH vortragen lassen. Es war mit absoluter Sicherheit seitens GWH zu erwarten, dass die erforderliche Kälteleistung für das Kunstquartier bei den zu diesem Zeitpunkt herrschenden kontinuierlich hohen Außentemperaturen (bis 35 °C) in den darauffolgenden Tagen nicht mehr hätte erzeugt werden können. Die Wärmepumpen (Nr. 1 und 2) hätten die Abwärme nicht mehr ausreichend über die Erdsonden an das Erdreich abgeben können. Das hätte bedeutet, dass nach Erreichen einer Temperatur von 52 °C im Abwärmekreislauf, die Wärmepumpe sich automatisch abgeschaltet hätte. Dementsprechend wären die Räume in den beiden Museen nicht mehr ausreichend gekühlt bzw. entfeuchtet worden mit Ausnahme des Altbaus des Osthaus Museums, der nicht an diese Klimaanlage angeschlossen ist.
Um diesen GAU - das Abschalten der Technik (Wärmepumpen und Regelung) zu verhindern, bot die GWH die Lösung an, eine provisorische Wärmepumpe zu installieren, die vorgekühlte Luft in die Technikzentrale einblasen würde. In der Technikzentrale war es am 31.7.2013 36 °C warm und absehbar, dass die Temperatur in einigen Tagen auf 40 °C ansteigen würde. Bei einem Anstieg über 40 °C fällt die Regelungstechnik der Klimaanlage für das Kunstquartier Hagen aus.
Die am 02.08.2013 auf dem Parkplatz Prentzelstraße installierte Wärmepumpe (Größe 4 m x 2,70 m x 2,10 m) begann sofort Kälte zu produzieren, die in den Keller geleitet wurde. Ein Schlauch mit einem Durchmesser von 65 cm wurde in das Gebäude des Emil Schumacher Museums installiert. Im Gebäude war eine Bohrung nötig, um den Schlauch direkt in den Technikraum zu verlegen. Ein Stromkabel wurde ebenfalls verlegt, hierzu kam eine Kernbohrung. Teile der Museumswerkstatt mussten stillgelegt werden, um zusätzliche Energiekapazitäten zu schaffen. Durch die eingeleitete Luft kam es im Technikraum zu einem Überdruck. Um diesen auszugleichen, wurde der Notausgang zur Prentzelstraße geöffnet, zusätzliche Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurden notwendig. Der Versuch mit der provisorischen Wärmepumpe gelang. Die Regeltechnik ist nicht ausgefallen. Bei einem anderen Ergebnis hätte eine Auslagerung der Exponate im Kunstquartier (bis auf die Räume des Altbaus des Osthaus Museums) stattfinden müssen.
Eine Auslagerung der Kunstwerke stellt für den notwendigen Schutz der Exponate aus folgenden Gründen keine Alternative dar:
Für eine Auslagerung müssen die Exponate in speziell für diesen Zweck geeigneten Mietklimakisten oder speziell angefertigten Transportkisten verlagert werden. Diese sind im Osthaus Museum nicht vorhanden, müssen daher bei einer Kunstspedition geliehen resp. gekauft werden und standen kurzfristig nicht in dem benötigten oder zu beschaffenden Maß zur Verfügung.
Davon unabhängig wurde die Frage einer möglichen Verlagerung in die komplexe Abwägung über die Entscheidung mit einbezogen. Die während der Bauphase des Kunstquartiers entstandenen Kosten für die notwendigen Auslagerungen der Exponate des Osthaus Museums lagen für drei Jahre bei 260.000 (laut GWH-Akten), davon waren 132.000 für die Miete der Lagerfläche.
Zu diesen Kosten für die Verlagerung des Eigenbestandes des Osthaus Museums wären weitere Kosten für die potentielle Verlagerung der Bestände des Emil Schumacher-Museums gekommen, die - gemäß des bestehenden Vertrages mit der Emil Schumacher Stiftung - auch von der Stadt Hagen hätten getragen werden müssen. Ob bei einer spontanen Anfrage bei einer Kunstspedition die notwendigen klimatisierten Lagerflächen in ausreichender Menge zur Verfügung gestanden hätten, ist fraglich, da in aller Regel Anfragen dieser Art Monate vorher gestellt werden müssen.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass auf Grund des Zeitdrucks eine Auslagerung der Exponate aus dem Kunstquartier weder aus organisatorischen, konservatorischen noch aus technischen Gründen möglich gewesen wäre.
Zusatz (Rechtsamt) zum bestehenden Vertrag mit der Emil Schumacher Stiftung
Mit Vertrag vom 24.06.2005 einigten sich die Stadt Hagen und die Emil Schumacher Stiftung über die Modalitäten der Errichtung und des Betriebes des Emil Schumacher Museums.
Hinsichtlich des Betriebes hat die Stadt in § 2 des Vertrages die Verpflichtung übernommen, der Stiftung nach näheren Ausführungen bestimmte Räume im Museumsgebäude zur Verfügung zu stellen. Dazu hat sie den Betrieb in organisatorisch-technischem Sinne in gleicher Weise wie im Osthaus Museum während einer Mindestöffnungszeit von 42 Stunden pro Woche zu gewährleisten und in diesem Zusammenhang u. a. die Kosten für Energie, allgemeine technische Unterhaltung und Reinigung zu übernehmen sowie Aufsichtskräfte zu stellen (§ 2 Abs. 2 S. 3 und § 6 Abs. 1). Dies bedeutet, dass die Stadt in dieser Hinsicht alles Notwendige zu veranlassen hat, um den Betrieb des Museums aufrecht zu erhalten und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
Nachdem aktuell aus technischer Sicht geklärt worden war, was aufgrund der eingetretenen Erwärmung des Erdreichs unter dem Museum unternommen werden musste, um eine Schädigung von Kunstwerken zu vermeiden, wurde die gefundene Lösung dem Versicherer vorgestellt mit der Bitte um Mitteilung, ob und welche Sicherungsmaßnahmen gefordert würden, um den Fortbestand des Versicherungsschutzes nicht zu gefährden.
Da durch die getroffenen Maßnahmen erhebliche Lücken im Sicherheitskonzept des Museums entstanden waren (Außenhautdurchbruch zur Einleitung der gekühlten Luft, offenstehende Notausgangstür, ungesicherte Technikzentrale), erteilte der Versicherer zunächst die Auflage, diese Lücken durch ständige Anwesenheit von drei Wachmännern zu sichern. Er konnte allerdings anschließend dazu bewegt werden, während der Öffnungszeiten nur noch den Einsatz von zwei Wachmännern zu fordern.
Ende August war aufgrund der inzwischen niedrigeren Nachttemperaturen der Betrieb der provisorischen Wärmepumpe nur noch tagsüber während der Öffnungszeiten des Museums erforderlich; außerhalb der Öffnungszeiten konnten daher zwei der drei genannten Lücken im Sicherheitskonzept (Notausgangstür, Technikzentrale) geschlossen werden.
Der Versicherer stimmte im Hinblick darauf zu, außerhalb der Öffnungszeiten nur noch einen Wachmann zur Sicherung des Außenhautdurchbruchs einzusetzen.
Sollte die Wärmepumpe allerdings wieder im Dauerbetrieb gefahren werden, entstehen damit naturgemäß die Sicherheitslücken erneut und müssen durch entsprechenden Einsatz vom Wachpersonal abgesichert werden.
