Beschlussvorlage - 0895/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Aufstockung der Zuschüsse zu den Trägeranteilen der freien Träger von Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 auf 891.000 € zu.

2.      Der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre wird im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nach Auslaufen der Alt-Verträge liegen der Stadt Hagen für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt 34 Anträge auf vollständige oder teilweise Übernahme von Trägeranteilen in einer Gesamthöhe von 840.709 € vor. Der Rat der Stadt Hagen hat die jährliche Fördersumme ab dem Haushaltsjahr 2012  auf 750.000 € begrenzt. Hinzu kommt die, aufgrund von Ratsbeschlüssen aus den Jahren 1997 und 2000, dauerhaft zugesicherte Übernahme von 80 % der Trägeranteile für insgesamt vier Betreuungsgruppen in zwei katholischen Kindertageseinrichtungen. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 ergeben sich hieraus Zuschüsse i. H. v. 50.185 €, sodass sich der Gesamtzuschussbedarf für das Kindergartenjahr 2013/2014 auf rund 891.000 € beläuft.

 

 

 

Begründung

Nach Auslaufen der Alt-Verträge liegen der Stadt Hagen für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt 34 Anträge auf vollständige oder teilweise Übernahme von Trägeranteilen für insgesamt 56 Betreuungsgruppen in einer Gesamthöhe von rund 840.709 € vor (Anlage 1). Der Rat der Stadt Hagen hat die jährliche Fördersumme ab dem Haushaltsjahr 2012  auf 750.000 € begrenzt. Hinzu kommt die, aufgrund von Ratsbeschlüssen aus den Jahren 1997 und 2000, dauerhaft zugesicherte Übernahme von 80 % der Trägeranteile für insgesamt vier Betreuungsgruppen in zwei katholischen Kindertageseinrichtungen. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 ergeben sich hieraus Zuschüsse i. H. v. 50.185 €, sodass sich der Gesamtzuschussbedarf für das Kindergartenjahr 2013/2014 auf rund 891.000 € beläuft (Anlage 2). Die Steigerung gegenüber den Vorjahren ergibt sich aufgrund der gestiegenen Anzahl der beantragten und zu fördernden Betreuungsgruppen. Gegenüber dem Kindergartenjahr 2011/2012 sollen insgesamt 9 Gruppen mehr gefördert werden.

 

Aufgrund der vom Rat gedeckelten Fördersumme von 750.000 € wurden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung  alle Anträge anteilig zur Antragssumme auf die zur Verfügung stehende Fördersumme gekürzt. Diese geringeren Förderbeträge wurden den Trägern in Einzelgesprächen am 24. und 25.07.2013 dargestellt. Gleichzeitig wurden die Träger aufgefordert, eine Rückmeldung zu geben, ob diese Kürzungen akzeptiert werden. Seitens der Caritas, des Ev. Kreiskirchenamtes und der Kindergartengemeinschaft Ev. Tageseinrichtungen hätte man eine solche Kürzung akzeptiert. Nicht akzeptiert wurden die Kürzungen von der Arbeiterwohlfahrt, der ev. Kirchengemeine Elsey, und den beiden kath. Trägern. Die Träger verweisen darauf, dass die  Bereitstellung  von Kinderbetreuungsplätzen eine Aufgabe der Stadt Hagen ist, bei der die freien Träger in der Vergangenheit und auch zukünftig bereit sind, die Kommune zu unterstützen. Allerdings können die Träger ohne die beantragten Zuschüsse das von ihnen vorgehaltene Betreuungsangebot aus finanziellen Gründen dauerhaft nicht aufrechterhalten.

 

In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass eine Übernahme von Betreuungsgruppen oder ganzen Einrichtungen durch die Stadt Hagen aufgrund der geringeren Bezuschussung durch das Land immer kostenintensiver als die Übernahme der Trägeranteile in der beantragten Höhe ist. Soweit alle 56 Betreuungsgruppen, für  die Zuschussanträge vorliegen, in städtischer Trägerschaft betrieben würden, entstünde für die Stadt Hagen ein zusätzlicher Aufwand i.H.v. rund 505.000 € (Anlage 3).

 

Da sich die Förderanträge auf das jetzt bereits laufende Kindergartenjahr beziehen, kommt zur kurzfristigen Lösung aus den angeführten Gründen nur eine Aufstockung der Trägerzuschüsse auf die beantragte Höhe von rund 891.000 € in Betracht (Bestandsschutz). Die Auszahlung der Zuschüsse ist für Januar 2014 vorgesehen.

Im Rahmen der Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 wurden vorsorglich höhere Aufwendungen für die Trägerzuschüsse berücksichtigt, so dass die Finanzierung der Zuschüsse gesichert ist.

 

Das grundsätzliche Problem der freiwilligen Betriebskostenförderung, von dem alle Kommunen in NRW betroffen sind, kann nur von Seiten des Landes gelöst werden.

Nach bisherigem Kenntnisstand wird die angekündigte KiBiz-Revision 2014 allerdings keine Veränderung bezüglich der Förderstruktur beinhalten. Daher ist im Vorfeld des Anmeldeverfahrens für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine langfristige Lösung (vorbehaltlich gesetzlicher Veränderungen) zu erarbeiten.

 

Bei neu einzurichtenden Kindertageseinrichtungen wird zukünftig ein Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft durchgeführt. Dabei könnte auch in Erwägung gezogen werden, die Verfahren über die Stadtgrenzen hinaus auszuweiten. Die Frage der Finanzierung des Trägeranteils ist bei der abschließenden Entscheidung angesichts der finanziellen Situation der Stadt Hagen als wesentliches Kriterium anzusehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen folgende finanzielle

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2014

2015

2015

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

531800

€

890.895 €

€

€

Eigenanteil

 

€

890.895 €

€

€

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.09.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.09.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen