Beschlussvorlage - 0894/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, das vorgeschlagene Konzept sowie die Standorte mit der Schulaufsicht, den Schulen sowie der AG 5 „Jugendhilfe und Schule“ gem. § 78 SGB VIII abzustimmen. Das Ergebnis wird dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Beratung vorgelegt.  

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bundesfinanzierung für Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes läuft nach derzeitigem Stand am 31.12.2013 aus.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortführung der Finanzierung wird im Bundestag voraussichtlich gegen Jahresende abschließend beraten.

Die Vorlage stellt für das derzeit zu erwartende Auslaufen der Förderung die Möglichkeiten einer zunächst bis zum Jahre 2016 befristeten Fortführung im Rahmen bestehender Haushaltsmittel (Frühe Hilfen/ andere präventive Maßnahmen) vor, die am 12.12.2012 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurden, s. Vorlage 1094/2012.

 

Für den Fall einer Fortführung der Bundesfinanzierung kann die Schulsozialarbeit in dem Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Fördermittel fortgeführt werden.

 

 

 

Begründung

1.Auftragsgrundlage

 

In mehreren Beratungen unter anderem in der gemeinsamen Sitzung des

Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses am 20.03.2013 und zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 10.07.2013 hat sich der JHA mit der Arbeit der aus dem BuT – Paket finanzierte Schulsozialarbeit befasst.

Die Verwaltung wurde beauftragt, konzeptionelle Ideen für eine Weiterführung der erfolgreichen Arbeitsansätze durch Verknüpfung mit den Frühen Hilfen und präventiven Angeboten zu entwickeln und dem JHA vorzustellen.

 

 

2.Derzeitige Situation

 

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat der Bund den Ländern und Kommunen für die Jahre 2011 – 2013 finanzielle Mittel für den Einsatz von Schulsozialarbeitern zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Hagen hat pro Jahr eine Mehreinnahme in Höhe von 1,28 Mio. € generiert.

Im Jahr 2012 lagen die Aufwendungen bei 1,25 Mio. €, 2013 werden auf Grund des Ausscheidens von Mitarbeitern ca. 1,2 Mio. € verausgabt.

Auf Grund der rückwirkenden Bewilligung und der notwendigen Vorbereitungsarbeiten sind die Mittel des Jahres 2011 nicht in Anspruch genommen worden.

 

Das Konzept Schulsozialarbeit wurde in Hagen ab dem 01.01.2012 umgesetzt.

Die Schulsozialarbeit wurde hier als zentrales Instrument eingesetzt, um Leistungsberechtigte gezielter über ihre Ansprüche zu informieren und bei Formalitäten zu den BuT- Anträgen zu unterstützen.

Die Konzeption der Schulsozialarbeit ist in Hagen inhaltlich, in Abstimmung mit den freien Trägern und der Schulaufsicht, so aufgestellt, dass insbesondere Bildungsbenachteiligung abgebaut wird.

Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe  eine bedeutsame Aufgabe im Lern – und Lebensort Schule wahrnimmt und eine wichtige Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule darstellt.

 

2.1.Räumliche Verteilung der Schulsozialarbeit

 

Zurzeit sind in Hagen, vollständig finanziert über das Bildungs- und Teilhabepaket, 26 Schulsozialarbeiter/Innen an insgesamt 32 Schulen, tätig. Eine weitere komplett refinanzierte  Stelle, hier in kommunaler Trägerschaft, ist die Koordination der Schulsozialarbeit nach BuT.

Die Auswahl der Schulen erfolgte nach einer sozialräumlichen Schwerpunktsetzung.

Berücksichtigt wurden 5 Förderschulen, 15 Grundschulen, 6 Hauptschulen,

3 Realschulen und 3 Gesamtschulen.

 

Des Weiteren findet in Hagen Schulsozialarbeit im Rahmen landesfinanzierter Stellen

statt. In der Regel handelt es sich hier um umgewandelte Lehrerstellen.

 

 

2.2.Arbeitsschwerpunkte BuT

 

Nachfolgend genannte Schwerpunkte umfassen den Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket:

 

-          Information und Beratung zu BuT

o        Teilnahme an eintägigen Ausflügen oder mehrtägigen Fahrten

o        Lernförderung

o        Teilnahme am gem. Mittagessen in Ganztagsbetreuung/ Kindertageseinrichtung

o        Schulbedarfspaket

o        Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

-         Gestaltung der Übergänge Kita – GS – Sek.I

-          Austausch und Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialdienst

-          Auf-/ Ausbau einer Netzwerkstruktur in den Stadtteil zur Förderung von Familien und Kindern

-          Individuelle Beratung

-          Angebote für Gruppen / Projektarbeit

-          Elternarbeit

-          Einzelfallhilfe

-          Beratende Teilnahme an Schul- und Lehrerkonferenzen

 

 

2.3.Stand der Finanzierungsgrundlagen

Die Mittel für die Schulsozialarbeit nach BuT werden von Seiten des Bundes nur bis zum 31.12.2013 finanziert.

Ohne weitere Fördermittel des Bundes oder des Landes wird eine Fortsetzung der Arbeit im bisherigen Umfang nicht möglich sein.

Die Stadt Hagen hat deshalb gegenüber dem Städtetag NRW und durch eigene Initiative bei der Konferenz der Großstadtjugendämter deutlich gemacht, dass die Fortführung der Bundesförderung notwendig ist.

Der Bundesrat hat am 03.05.2013 eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die die Fortführung der Schulsozialarbeit mit einer weiteren Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Ziel hat.

Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf mit ablehnender Stellungnahme am 13.6.2013 in den Bundestag eingebracht. Das Vorhaben ist in die Ausschüsse überwiesen worden. Eine weitere Beratung und Beschlussfassung des Bundestages wird voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres erfolgen.

 

 

 

3.Überlegungen zur Fortführung der Schulsozialarbeit

 

Schule steht heute vor neuen Herausforderungen. Mehr denn je muss Schule sich maßgeblich mit einem vermehrten Bedarf an erzieherischen und sozialen Aufgaben auseinandersetzen.                                                                 

Die Anforderungen der Gesellschaft an das Individuum haben sich verändert. Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen sind, auch auf dem Arbeitsmarkt, von zunehmender Bedeutung.

Schule ist nicht mehr ausschließlich als Ort der Wissensvermittlung zu sehen.

Neben der Rolle als Bildungsinstitution wird Schule mehr und mehr zum Lebensort von Kindern und Jugendlichen. Dies bedeutet auch, dass sich dort alle Themen und Probleme des täglichen Lebens widerspiegeln.

Zur Bewältigung dieser Problematiken bedarf es infolgedessen multiprofessioneller Teams (Lehrer und Sozialarbeiter) an Schulen.

Deshalb erkennen auch Schulen mehr denn je den Bedarf der Unterstützung durch pädagogische Ansätze aus dem Bereich der Jugendhilfe.

Schulsozialarbeit wird zunehmend nicht mehr als Makel, sondern als ein Qualitätsmerkmal gesehen; sie wirkt niederschwellig und wird seitens der Eltern angenommen und akzeptiert.

Schulsozialarbeit erreicht Familien, die ansonsten keinen Zugang zur Jugendhilfe finden würden. Betreuung, Unterstützung und Hilfe werden ohne Umwege und individuell angeboten.

 

 

3.1.Voraussetzungen

 

Aufgrund der Haushaltsituation kann eine Fortführung der Schulsozialarbeit nur im Rahmen bestehender Haushaltsmittel stattfinden. Der Jugendhilfeausschuss hat am 12.12.2012 beschlossen finanzielle Mittel für die Schulsozialarbeit an Schwerpunktschulen zur Verfügung zu stellen. Die Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2014  enthalten und zur Zeit bis einschließlich 2016 eingeplant.

Der dafür vorgesehene Budgetanteil  liegt für die Personalkosten bei 120 000 €, eingeplant sind für 2014 Projektmittel in Höhe von 19.000 €.

Mit diesen Haushaltsmitteln können ca. 2 Schulsozialarbeiterstellen finanziert werden.

 

 

3.2. Vorschläge zur Weiterführung

 

1.Vorschlag

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales empfiehlt eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Grundschulen, da an Haupt- und Gesamtschulen, als auch an Förderschulen Schulsozialarbeit, durch Landesmittel gefördert, besteht oder aus dem Lehrerstellenplan eingerichtet werden könnte.

Die Entwicklung der Sekundarschulen bleibt abzuwarten.

 

 

2.Vorschlag

 

Zur Entscheidungsfindung werden folgende Indikatoren zu Grunde gelegt:

-          Schulen in Stadtteilen hoher SGB II – Dichte

-          Schulen in Programmgebieten „Soziale Stadt“

-          Schulen mit überdurchschnittlichen Fällen im Bereich der Erziehungshilfe

      und § 35a SGB VIII

-          Förderbedarf aus Sicht von Schulaufsicht

 

 

Folgende Schulstandorte kommen hier grundsätzlich in Frage:

 

-          GS Erwin – Hegemann

-          GS Emil – Schumacher

-          GS Funckepark

-          GS Janusc - Korcak

-          GS Henry-van-de-Velde

-          Vinckegrundschule

-          GS „Im Kley“/ Reh

-          GS Goldberg

-          GS Gebrüder Grimm

-          GS Kuhlerkamp

-          GS Eilpe

-          GS Hermann – Löns

-          GS Freiherr – vom – Stein

 

 

3.Vorschlag

 

Die Koordination der Schulsozialarbeit soll mit der Fachberatung Offener Ganztag in einer Stelle verknüpft werden, um zukünftig als Koordinierungsstelle „Jugendhilfe und Schule“ die beiden Bereiche noch besser zu verbinden.

Der Bedarf einer gemeinsamen Koordinierungsstelle für Schulsozialarbeit und OGS hat sich in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der vielen gemeinsamen Schnittstellen, als dringend erforderlich herausgestellt.

 

 

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind folgende:

-          Weiterentwicklung der Kooperation- und Kommunikationsstrukturen zwischen Schule, Schulsozialarbeit und OGS

o        Verbesserung der Bildungschancen

o        Vermeidung von Parallelstrukturen (Betreuung schwieriger Kinder, Beratung von Eltern in schwierigen Lebenssituationen)

o        Fachliche Begleitung der Gestaltung des Lebensortes Schule

-          Organisation von gemeinsamen Tagungen, Fortbildungen und Dienstbesprechungen

-          Konzeptionelle und qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit

-          Ansprechpartner für den Schulrat, die Schulleitungen und Schulsozialarbeiter

-          Öffentlichkeitsarbeit für die Schulsozialarbeit

-          Vernetzung von Schulsozialarbeit auf Landesebene und „kommunaler“ Trägerschaft

-          Entwicklung und Vernetzung der Zusammenarbeit von ASD und SchulSA

-          Fachberatung für die Träger von SchulSA

-          Zielentwicklung und Qualitätsentwicklung für die OGS in Abstimmung mit der Trägern, den Schulen und der Schulaufsicht

-          Erstellung und Fortschreibung des Berichtswesens

-          Dokumentation und Evaluation

 

Eine Anmeldung für den Stellenplan 2014 ist erfolgt.

 

4.Finanzplanung

 

?         Kalkulation

Kostenplanung Schulsozialarbeit

Personalkosten für ca. 2 Stellen inkl. Kosten des Arbeitsplatzes

120.000 €

Projektmittel Schulsozialarbeit 2014

  19.000 €

 

Mit der derzeitigen Planung (ca. 2 Stellen), könnte an vier Grundschulen mit jeweils 19,5 Std. pro Woche Schulsozialarbeit installiert werden.

Wenn während der unterrichtsfreien Zeit keine Betreuung an den Schulen stattfindet, könnte das dort „freie“ Stundenkontingent auf die wöchentliche Arbeitszeit umgelegt werden.

Es wird geprüft, ob dann an weiteren Schulen  Schulsozialarbeit angeboten werden kann. 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

Dr. Schmidt

Erster Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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25.09.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, das vorgeschlagene Konzept sowie die Standorte mit der Schulaufsicht, den Schulen sowie der AG 5 „Jugendhilfe und Schule“ gem. § 78 SGB VIII abzustimmen. Das Ergebnis wird dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.  

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1

 

 

in der Jugendhilfe erfahrene Mitarbeiter

 

2

 

 

Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände

 

5

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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08.10.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen