Beschlussvorlage - 0867/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfs der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 der Stadt Hagen an den Rat der StadtWeiterleitung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
Die vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwürfe der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 werden entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 entfällt gemäß Artikel 8 § 4 NKFWG; die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sind durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Der Stadtkämmerer hat die Entwürfe der Jahresabschlüsse
- 2010 und 2011 mit Datum vom 09.09.2013 und
- 2012 mit Datum vom 12.04.2013 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat die Entwürfe mit jeweils gleichem Datum bestätigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 von der Ausnahmeregelung des Art. 8 § 4 NKFWG Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 durch den Rechnungs-prüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt, die Feststellung durch den Rat und die Entlastung des Oberbürgermeisters entfallen.
Der Jahresabschluss 2009 wurde bereits mit der Beschlussvorlage 0779/2012 dem Rat der Stadt in der Sitzung am 20.09.2012 zugeleitet.
Die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 sind nunmehr an den Rechnungs-prüfungsausschuss weiter zu leiten mit der Maßgabe, dass nach Artikel 8 § 4 NKFWG lediglich die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 geprüft werden. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 vorzunehmen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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