Beschlussvorlage - 0806/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 725.017,00 EUR für die Modernisierung von 1.381 Straßenleuchten an Seilabhängung zu.

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat mit Datum vom 26.03.2012 einen Zuschussantrag für die Modernisierung von 1.381 Straßenleuchten an Seilabhängung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) über das Forschungszentrum Jülich (PTJ) gestellt. Die Maßnahme betrifft den Förderbereich Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Austausch von 1.381 alten Seilleuchten gegen 729 neue Leuchten mit besserer Technik und Dimmung.

Die Maßnahme wurde mit Bescheid vom 26.10.2012 vom PTJ bewilligt.

 

Die Gesamtkosten der Modernisierung betragen 725.016,03 EUR. Hiervon sind 632.414,80 EUR als zuwendungsfähig anerkannt, sodass, bei einer Zuschussquote von 25%, mit einer Zuwendung in Höhe von 158.103,70 EUR und einem Eigenanteil in Höhe von 566.912,33 EUR zu rechnen ist.

 

In weiteren Gesprächen gingen die Maßnahmebeteiligten Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, Alliander Rhein-Ruhr Stadtlicht und der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR von einer Finanzierungsmöglichkeit aus Mitteln der Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung aus.

Der Austausch von 1.381 Leuchten (Abstand 15 m) gegen nur noch 729 moderne Leuchten (Abstand 30 m) mit LED-Technik und Dimmung stellt jedoch eine gravierende Änderung des Anlagevermögens dar, die entsprechende bilanzielle Auswirkungen hat.

Daher ist diese Modernisierung als Investitionsmaßnahme zu bewerten.

 

Da diese Maßnahme im Investitionshaushalt für das Jahr 2013 nicht eingeplant war, die Umsetzung lt. Förderregularien jedoch in diesem Jahr erfolgen muss, ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe der Gesamtinvestitionssumme von 725.017,00 EUR erforderlich. Als Deckung werden nicht verfügte Mittel aus dem Teilplan 1.12.60 – Brandschutz – Baukosten Feuerwehrgerätehäuser herangezogen.

Durch die Maßnahme entsteht keine Ausweitung des Finanzmittelbedarfs, da die hierfür vorgesehenen konsumtiven Mittel zurückgezahlt werden bzw. nicht zur Auszahlung kommen.

 

Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Stromverbrauch/-kosten:

Durch den Austausch von 1.381 Altleuchten gegen nur noch 729 neue Leuchten, die durch die Verwendung von LED mindestens die gleiche Leuchtkraft haben, erfolgt eine Einsparung im Stromverbrauch um 137.950 kWh/a (= 60% im Vergleich zum heutigen Verbrauch) und eine Verringerung des CO2-Ausstosses von 81,39 t/a.

Das bedeutet, gerechnet mit dem derzeitigen Bezugspreis in Höhe von 0,2433 EUR/kWh, eine Einsparung bei den Stromkosten in Höhe von rd. 33.563 EUR/a.

 

 

 

Wartungskosten:

Die neuen LED-Leuchtmittel sind wartungsärmer als die bisher verwendeten Leuchtstoffröhren und funktionieren nahezu störungsfrei. Ebenso verringert sich der Wartungsaufwand durch die annähernde Halbierung der Leuchtenanzahl.

 

Im Einzelnen stellt sich der Vergleich wie folgt dar:

 

              alt              neu

Wartung von 1.381 alten Leuchten              13.810 EUR/a

Wartung von 729 LED-Leuchten                            4.557 EUR/a

Störungsbeseitigung alte Leuchten              500 EUR/a

 

Gesamt:              14.310 EUR/a              4.557 EUR/a

 

Somit ist eine Verringerung in Höhe von 9.753 EUR/a bei den Wartungskosten zu erwarten.

 

Insgesamt werden die laufenden jährlichen Betriebskosten durch die Modernisierung der Beleuchtungsanlage um 43.316 EUR gesenkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000262

Bezeichnung:

Modernisierung von 1.381 Seilleuchten

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2013

2014

2015

2016

Einzahlung(-)

681000

-158.104 €

-126.483 €

-31.621 €

€

€

Auszahlung (+)

785200

725.017 €

725.017 €

€

€

€

Eigenanteil

 

566.913 €

598.534 €

-31.621 €

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung von 1.381 Leuchten an Seilabhängung führt nicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands, da die Anlagen in 2013 abgeschrieben sind.

Die Modernisierungsmaßnahme ist in der Bilanz in Höhe von 725.017 EUR zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 29.000,00 EUR zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei dieser Modernisierung um eine Fördermaßnahme mit Mitteln des Bundes handelt, sind Zuschüsse in Höhe von voraussichtlich 158.104 EUR zu passivieren.

Die Auflösung dieses Sonderpostens parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 6.324,00 EUR.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

   ( 3,0%)

17.008 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (Wartung + Strom)

27.200 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, 25 Jahre)

29.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo, 25 Jahre)

-6.324 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

66.884 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter i. V. VB 5

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.09.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.09.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen