Beschlussvorlage - 0799/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufgabe Sportaustausch mit Partnerstädten nimmt ab 01.01.2014 zunächst für die Dauer von 3 Jahren der Stadtsportbund Hagen e. V. wahr.

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

Begründung

 

Der Stadtsportbund hat der Stadt das Angebot unterbreitet, die Aufgabe Sportaus-tausch mit Partnerstädten zu übernehmen.

Die bisherige Praxis ist die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch das SZS und Finanzierung aus dem Teilplan Allgem. Verwaltung und Förderung des Sports.

 

Der Stadtsportbund kann als eingetragener Verein und Vertreter der Hagener Sportvereine direkter derartige Projekte planen, fördern und finanzieren. Hierzu würden auch eigene Mittel eingesetzt und andere Fördermöglichkeiten organisiert.

 

Ein Vorteil wäre auch die Zusammenarbeit mit dem Städtepartnerschaftsverein. Dieser könnte im Zusammenwirken mit dem SSB Austauschprojekte auch finanziell unterstützen; finanzielle Zuwendungen an die Stadt sind in diesem Fall nicht möglich.

Konkret könnten auch größere Sportveranstaltungen gemeinsam organisatorisch und finanziell abgewickelt werden.

Die innerhalb der Verwaltung vorhandene Dienststelle für Städtepartnerschaften findet den Ansatz gut, da damit die im Bereich Sport vorhandenen Mittel erhöht und das erforderliche Engagement auf noch breitere Schultern gestellt werden könnte.

 

Der Sportaustausch soll auf jeden Fall auf die Beteiligung aller Partnerstädte ausgebaut werden. Dazu würde in einem ersten Schritt ein Gedankenaustausch herbeigeführt.

Die Einladungen würden zukünftig von der Stadt mit Unterschrift des zuständigen Beigeordneten und vom SSB erfolgen.

Die Stadt zahlt zunächst für 3 Jahre 80 Prozent der bisherigen Ausgaben. Im Schnitt betrugen die Ausgaben in den letzten sieben Jahren 11.900 Euro jährlich; 80 Prozent davon sind 9.500 Euro.

Hierdurch ergibt sich ein Konsolidierungsbeitrag von durchschnittlich 2.400 Euro jährlich.

 

Der SSB weist jährlich nach, für welche Projekte die Mittel verwendet wurden.

 

Die Stadt schließt mit dem SSB eine Vereinbarung über 3 Jahre mit der Option der Verlängerung. Im letzten Jahr dieser Vereinbarung bilden ein notwendiger Sach-bericht und weitere Zielvorstellungen die Grundlage für weitere Entscheidungen.

Dieses Vorgehen dient keinem Konsolidierungsziel, sondern verbessert eindeutig die Qualität der Aufgabe; personelle Auswirkungen ergeben sich nicht. 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Allg. Verwaltung und Förderung des Sports

Produkt:

1.42.10.03

Bezeichnung:

Entwickl. und Umsetzg. sportorient. Projekte

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kosten-art

Lfd.Jahr 2013

Folgejahr 2014

Folgejahr 2015

Folgejahr 2016

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

 

9.500€

9.500€

9.500€

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

Verfügung / Unterschriften

 

Veröffentlichung

 

Ja

 

Nein, gesperrt bis einschließlich

 

 

 

Oberbürgermeister

 

 

Gesehen:

 

 

Stadtkämmerer

 

Stadtsyndikus

 

Beigeordnete/r

 

Die Betriebsleitung

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

Gegenzeichen:

SZS        Servicezentrum Sport

20        Fachbereich Finanzen und Controlling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an:

Amt/Eigenbetrieb:

 

Anzahl:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.09.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen