Beschlussvorlage - 0750/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße "An der Wacht" hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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19.09.2013
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Gestoppt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.09.2013
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Bereit
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/92 (642) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße An der Wacht sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.
Geltungsbereich (gemäß Einleitungsbeschluss):
Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25m von der Nordstraße bis zur Straße An der Wacht, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Das Verfahren wurde eingeleitet, um die Ansiedlung einer Spielhalle zu unterbinden. Die Notwendigkeit ergab sich aus dem Schutz des zentralen Bereiches beiderseits der Enneper Straße im Hinblick auf die Versorgungsfunktion.
Zusätzlich wurde die Ablehnung der Spielhalle als Schutzfunktion für direkt benachbarte öffentliche Einrichtungen wie Kirche und Kindergarten sowie die vorhandene ausgeprägte Wohnnutzung begründet.
Der Bauantrag wurde seinerzeit zurückgezogen. Eine Zurückstellung und daraus folgende Veränderungssperre wurde nicht notwendig.
In den darauffolgenden Jahren wurden keine Nutzungsänderungen, die sich aus städtebaulicher Sicht nicht eingefügt hätten, beantragt.
Für den Gesamtbereich um das Brandtgelände ist vor der Sommerpause eine Rahmenplanung beschlossen worden. Für die Umsetzung der Planungsvorstellung müssen neue Bebauungspläne eingeleitet werden, so dass dieses Verfahren eingestellt werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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447,8 kB
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19.09.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/92 (642) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße An der Wacht sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.
Geltungsbereich (gemäß Einleitungsbeschluss):
Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25m von der Nordstraße bis zur Straße An der Wacht, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt für den Bereich nördlich der B7 eine Lösung zu finden um keine Rechtslücke im Hinblick auf Vergnügungsstätten zu lassen.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.