Mitteilung - 0762/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verwaltung liegt eine Anfrage der GWH durch den Verein für christliche Sozialarbeit Haspe e.V., Corbacher Str. 20, 58135 Hagen vor. Der Verein beabsichtigt die Nutzung einer Teilfläche des Markanaplatzes für Beratungs- u. Begegnungsstätte.

 

Bei der Grünfläche Markanaplatz handelt es sich um einen allgemeine öffentliche Grünfläche, die im Bebauungsplan Nr. 2/91 (458) Südumgehung Haspe Teil 1 zwischen Haenelplatz und Heilig-Geist-Strasse als solche festgesetzt ist. Die Aufgabe der Zweckbestimmung Kinderspielplatz auf einer Teilfläche ist mit politischem Beschluss aus dem Jahre 2010 durch Rückbau der Spielgeräte im Jahr 2011 umgesetzt worden.

 

Die Grünfläche Markanaplatz ist Teil eines Verbundes von Grünflächen, die eine Grün geführte Fußwegeverbindung zwischen den Wohnvierteln in den Ortsrandlagen und der Ortsmitte von Haspe ermöglichen. Diese Grünverbindungen sind zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und mit entsprechenden Rast- und Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung auszustatten.

 

Die Nutzung einer Teilfläche in der beschriebenen Form durch den Verein für christliche Sozialarbeit Haspe e.V., Corbacher Str. 20, 58135 Hagen entzieht diese Fläche einer öffentlichen Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen und ist somit nicht zulässig, da sie einer Privatisierung gleich kommt. Einer Abzäunung einer Teilfläche zwecks Errichtung einer Begegnungsstätte zum Aufenthalt im Freien mit der Möglichkeit dort auch zu Grillen kann daher nicht zugestimmt werden.

 

Davon unberücksichtigt bleiben alle bisher ungeklärten privatrechtlich zu regelnden Belange, für die vom Verein für christliche Sozialarbeit Haspe e.V. gewünschte Nutzung dieser Teilfläche, wie z. B. Errichtung einer ortsfesten Terrasse mit Sitzgelegenheiten, Öffnungszeiten, Müllentsorgung, Nutzung sanitärer Einrichtungen, Haftungsansprüche etc.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen