Beschlussvorlage - 0819/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Es verbleibt bei der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung von teilweise 50 km/h und 30 km/h der Vogelsanger Straße (K15) zwischen den Straßen An der Hütte und der Vogelsanger Straße 76. Die Verkehrssituation ist weiter zu beobachten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss in Ihrer Sitzung am 4.7.13 die Verwaltung zu beauftragen, auf der Vogelsanger Straße zwischen der Straße „An der Hütte“ und der Hausnummer Vogelsanger Straße 76 eine Tempo- 30- Zone einzurichten. Gleichzeitig könnte die „Fußgängernase“ (Überschreithilfe) auf der Vogelsanger Straße 75 ersatzlos entfernt werden.

 

Auf Aufforderung der Bezirksregierung vom 12.3.12 wurde -neben der Voerder Straße- auch in der Vogelsanger Str. zu großen Teilen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wieder auf 50 km/h angehoben. Bei Bundes- Landes- und Kreisstraßen muss aufgrund Ihrer Verkehrsfunktion für den überörtlichen Verkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich auf 50 km/h beschränkt sein. In Betracht kommen lediglich auf kürzeren Streckenabschnitten (z. B. vor schützenswerten Einrichtungen) streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, wenn dieses aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist. 

 

Alte Regelung (vor Intervention Bezirksregierung):

 

Es bestand eine zeitlich unbeschränkte Geschwindigkeitsreduzierung zwischen An der Hütte bis zur Silscheder Straße auf 30 km/h, ab der Einmündung Silscheder Str. bis zur Einmündung Burscheder Weg bestand 30 km/h von 6- 22h, daran anschließend 30 km/h ohne zeitliche Beschränkung. 

In Fahrtrichtung Wetter wurde die Geschwindigkeit erst hinter der Haus- Nr. 76 auf 50 km/h angehoben, in Fahrtrichtung Haspe vor der Haus- Nr. 175 auf 50 km/h reduziert. Die Geschwindigkeitsreduzierung resultierte aus Beschlüssen der BV Haspe aus 1992/ 1995.

 

Neue Regelung (nach Intervention Bezirksregierung):

 

In Höhe des Don- Bosco- Heims (Vogelsanger Straße 27) war die zeitlich unbeschränkte Geschwindigkeitsreduzierung ab der Einmündung An der Hütte so zu kürzen, dass diese nun erst ab kurz vor der Vogelsanger Straße 25 gilt.

Ebenso verblieb es aus Schulwegsicherungsgründen im Anschluss an die zeitlich unbeschränkte Geschwindigkeitsreduzierung (30 km/h) bis zur DB- Brücke bei der zeitlich beschränkten Geschwindigkeitsreduzierung (30 km/h) stadtauswärts bis kurz hinter der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Höhe der Haus- Nr.- 34.

In Fahrtrichtung bergab beginnt sie nach Haus- Nr. 39. Die Anlage kann demnach bei 30 km/h weiterbetrieben werden. Ebenso verblieb es bei 30 km/h im Bereich der mobilen Messplätze in Höhe der Haus- Nr. 33/35/30 hinter der DB- Brücke.

Im sich anschließenden Straßenteil mußte die Geschwindigkeitsreduzierung jedoch aufgehoben werden.

30 km/h beginnt nun zeitlich beschränkt in Bergfahrt erst wieder kurz vor Am Baukloh und endet kurz hinter der „Nase“ (Haus- Nr. 73). In Talfahrt beginnt sie in Höhe der Haus- Nr. 103 und endet hinter Am Baukloh.

Der verbleibende Bereich bis zur Stadtgrenze ist nun nicht mehr geschwindigkeitsbeschränkt.

 

Zur Verdeutlichung ist die derzeitige Regelung als Planauszug als Anlage beigefügt.

 

In Höhe Burscheder Weg dient die Lichtsignalanlage der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

Der mobile Messplatz in Höhe Haus- Nr. 119 kann auch bei 50 km/h weiterbetrieben werden.

 

Die Bezirksvertretung Haspe begründet Ihren Antrag mit den aus der Geschwindigkeitsanhebung resultierenden Beschwerden über zu hohe Durchfahrtsgeschwindigkeiten und Lärm. Der o. g. Bereich soll daher in eine Tempo- 30- Zone umgewandelt werden. Dadurch würde rechts vor links gelten und die gegenseitige Rücksichtsnahme verstärkt. Dann könnte auch auf die Querungshilfe (Nase) ggü. Haus- Nr. 75 verzichtet werden.

 

Tempo- 30- Zonen werden im Einvernehmen mit der Gemeinde errichtet, die gesetzlichen Vorgaben sind dennoch einzuhalten.

 

Zum Beschluss der Bezirksvertretung auf Einrichtung der Zone wurde die Stellungnahme der Bezirksregierung eingeholt. Darin wird auf § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung verwiesen. Danach dürfen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) keine Tempo- 30- Zonen eingerichtet werden.

 

Bei der Vogelsanger Straße handelt es sich um eine Kreisstraße (K15).

Es wurde am 18.07.13 ausdrücklich mitgeteilt, dass die Anordnung einer Tempo- 30- Zone im Rahmen der Fachaufsicht durch die Bezirksregierung beanstandet würde.

 

Aus diesem Grund besteht keine Möglichkeit, der Anregung der Bezirksvertretung Haspe zu folgen.

 

Lärmproblematik

 

Bei Maßnahmen zur Verringerung von Verkehrslärm an bestehenden Straßen gelten die Grundsätze und Verfahren zur Lärmsanierung und zum vorbeugenden Gesundheitsschutz. Außerdem sind die Vorschriften der europäischen Umgebungslärmrichtlinie, die sowohl eine umfassende Lärmkartierung an Straßen als auch eine daraus abzuleitende Lärmaktionsplanung vorsieht,  zu beachten.

 

Die Vogelsanger Straße ist - wie nahezu alle anderen städtischen (Hauptverkehrs-)Straßen - aufgrund ihrer Charakteristik (tägliche/ jährliche Verkehrsmenge) in die zweite Stufe der Lärmkartierung einbezogen worden. Die auf Berechnungen beruhenden Lärmkartierungen wurden inzwischen abgeschlossen, die im Detail noch nicht ausgewerteten Ergebnisse werden in der laufenden Sitzungsrunde (September 2013) in einer besonderen Verwaltungsvorlage vorgestellt. Danach wird der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe aufgestellt. Darin sind Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen. Da dieses Vorgehen für nahezu alle relevanten Straßen in Hagen mit vergleichbaren Problemen gilt, sind mögliche Maßnahmen – auch z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen – im Rahmen dieser gesamtstädtischen Planung zu entwickeln, vorzuschlagen und zu beschließen.

 

Wird also festgestellt, dass Grenzwerte an einzelnen Straßen(-abschnitten) überschritten werden und der Lärmwert durch eine Geschwindigkeitsreduzierung um 2,1 dB gesenkt werden kann, fällt dieses in diese Entscheidung in die Zuständigkeit der Gemeinde.

 

Eine 24h- Lärmmessung an einzelnen Straßen wird in diesem Rahmen nicht durchgeführt.

 

Zur Aufrechterhaltung der Schulwegsicherheit wird mobil in Höhe der Vogelsanger Str. 33b- 35 (30 km/h), in der Vogelsanger Str. 119 (50 km/h) und stationär in der Vogelsanger Str. 30/ 34 (30 km/h)  gemessen.

 

Auch wurden nach Anhebung der Geschwindigkeit bereits zwei Geschwindigkeitsmessungen in Höhe der Vogelsanger Straße 119 durchgeführt. Dabei wurde ebenfalls festgestellt, dass die dort nun zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht erheblich überschritten wurde. In Fahrtrichtung Hagen liegt die von 85% der Fahrzeugführer gefahrene Geschwindigkeit nicht über 57 km/h.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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24.09.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen