Berichtsvorlage - 0814/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die Haushaltslage der Stadt Hagen zum 30.08.2013 stellt sich wie folgt dar:

 

1.      Schuldenstand

 

 

28.08.2013

Vorjahr

Liquiditätskredite

1.119,0 Mio. €

1.097,3 Mio. €

Investitionskredite

118,1 Mio. €

145,2 Mio. €

 

2.      Haushaltsplandaten 2013

 

Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer beträgt 84.957.653 €. Aus der Jahressollstellung ergab sich ein Anordnungssoll von 70,4 Mio. €

 

Über die bisherigen regelmäßigen Veränderungen, kam es bis zum 30.08.2013 zu einem Haushaltssoll von gut 85 Mio. €. Der Haushaltsansatz ist damit zur Zeit erreicht. 

 

 

3.      Marktumfeld Zinsen

 

Der Zinsaufwand für Investitions- und Liquiditätskredite verläuft planmäßig.

Der Leitzins ist im Berichtszeitraum unverändert bei 0,50 % verblieben. Der Dreimonats-Euribor liegt weiterhin mit aktuell 0,225 % nach wie vor auf einem äußerst niedrigen Niveau und ist im Berichtszeitraum geringfügig gestiegen.

 

Aktuelle Swapsätze für Liquiditätskredite (Abschlüsse erfolgen mit laufzeitenabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

31.05.2013

27.08.2013

EONIA (Tagesgeld)

0,11%

0,08 %

3   Monats-Euribor

0,20%

0,225 %

12 Monats-Euribor

0,48%

0,55 %

3   Jahre

0,61%

0,87 %

5   Jahre

0,96%

1,37 %

10 Jahre

1,73%

2,18 %

 

 

 

 

 

 

4.      Haushaltsausführung 2013

 

Der Bericht zur Planung und Bewirtschaftung von Aufwendungen und Erträgen der Gesamtverwaltung zum 30.06.2013 (2. Quartalsbericht, sh. Anlage) zeigt auf, dass die voraussichtlichen Erträge um ca. 0,35 Mio. € unter den Planansätzen von 539,7 Mio € liegen werden. Gleichzeitig zeichnet sich eine Überschreitung im Rahmen der Aufwendungen um ca. 4,2 Mio € zum geplanten Ansatz von 602,4 Mio € ab, so dass bezogen auf das Jahresergebnis 2013 insgesamt mit einer Verschlechterung von 4,6 Mio € zu rechnen ist.

 

Bei den maßgeblichen Faktoren, die zu der prognostizierten Ergebnisverschlechterung führen, handelt es sich auf der Ertragsseite neben einer Verschlechterung bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke), die um 1,7 Mio. € hinter dem mittels der Orientierungsdaten des Landes ermittelten Wert zurückgeblieben ist, insbesondere um einen Einbruch bei den Stärkungspaktmitteln in Höhe von 3,9 Mio. €. Dieser Einbruch resultiert daraus, dass der durch statistische Überprüfungen festgestellte höhere Bedarf vieler Kommunen durch Umverteilungen und damit pauschale Kürzungen der zugesagten Mittel gedeckt wird.

 

Auf der Aufwandsseite schlagen insbesondere die Mehraufwendungen bei den Positionen Sonstige Hilfen in Einrichtungen mit 1,35 Mio € und Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende mit 3,8 Mio. € negativ zu Buche.

 

Die o. g. Verschlechterungen können im laufenden Haushalt in Teilen durch verschiedene Minderaufwendungen  bzw. Mehrerträge in anderen Bereichen aufgefangen werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Verbesserungen verbleibt trotz der massiven Mehrbelastungen im Sozialbereich lediglich eine Verschlechterung von rd. 800 TEUR zuzüglich der geringeren Landeshilfe aus dem Stärkungspaktgesetz. Die Verwaltung ist bemüht, dieses Defizit durch die praktizierten Bewirtschaftungsbeschränkungen weiter zu senken.

 

 

5.      Ausblick auf die Haushaltsplanung 2014/2015

 

Am 26.09.2013 wird die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 einbringen. Die Haushaltsplanung 2014/2015 sowie der nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehene Ausgleich zum Haushaltsjahr 2016 werden durch folgende aktuelle Veränderungen erschwert:

 

?         Wegbrechende Konsolidierungsbeträge

5,6 Mio. €

?         Geringere Zuweisungen im Rahmen des Stärkungspaktes

3,9 Mio. €

?         Höhere Kosten der Unterkunft

3,8 Mio. €

?         Wegbrechende Schlüsselzuweisungen

4,0 Mio. €

?         Sonstige Verschlechterung durch den Erlass der Orientierungsdaten durch das MIK vom 09.07.2013

 

 

Dem gegenüber stehen einige deutliche Verbesserungen (z. B. Zinsen). Trotzdem zeichnet sich ab, dass der nach Stärkungspaktgesetz geforderte Haushaltsausgleich nicht ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu erreichen sein wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen