Beschlussvorlage - 0736/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen..

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Aufgrund von Anwohnerbeschwerden und auf Nachfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 16.01.2013 hat die Hagener Straßenbahn in Abstimmung mit der Verwaltung die Endhaltestelle „Wesselbach“ der Linie 530/531 in der Straße „In der Arche“ zunächst provisorisch durch Versetzen des Haltestellenmastes verlegt. Die Wartehalle blieb an ihrem bisherigen Standort.

 

Der Linienbus wartet aus fahrplantechnischen Gründen an der Endhaltestelle „Wesselbach“ regelmäßig ca. 20 Minuten. Die alte Haltestelle befindet sich direkt im Kurvenbereich der Straße „In der Arche“ und behindert nach Auffassung von Anwohnern die Sicht bei der Ausfahrt aus dem angrenzenden Grundstück. Der Standort für den Linienbus wurde deshalb Anfang 2013 in den gerade verlaufenden Straßenabschnitt Richtung „Neuer Schlossweg“ (provisorisch) verlegt. Anlässlich eines Ortstermins am 24.07.2013 wurde unter allen Beteiligten das Für und Wider dieser Lösung erörtert und nach Alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht.

 

Aus dieser Diskussion ergaben sich folgende Varianten für eine Entschärfung der Situation:

 

?         Endgültige Verlegung der Haltestelle an den bisher provisorischen Standort. Die Wartehalle ist aus Platzgründen nicht ebenfalls zu verlegen und bliebe am heutigen Standort!

?         Rückbau und Begradigung des breiten Gehwegs und Bordsteins im Kurvenbereich, so dass der wartende Bus aus der Straßenflucht herausgenommen werden kann. Die Haltestelle bliebe an ihrem alten Standort.

?         Verlegung der Haltestelle in die Wesselbachstraße an der Einmündung Hierseler Weg. Auch hier bliebe die Wartehalle an ihrem alten Standort!

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung ergibt sich eine weitere nach Verkehrssicherheits- und Kostenaspekten vertretbare Lösung:

 

?         Die Wartefläche des Linienbusses verbleibt am alten Standort, durch eine Markierung für einen Haltebalken wird den Fahrer /Fahrerinnen lediglich angezeigt, bis zu einem bestimmten Punkt das Fahrzeug soweit vorzuziehen, dass eine ausreichende Sichtbeziehung zu anderen Fahrzeugen in der Bergauffahrt erkannt werden. Die genaue Lage dieser Wartefläche und die Sichtbeziehungen sind durch Sichtdreiecke planerisch nachgewiesen.

 

Die Maßnahme und damit die Rückverlegung der Haltestelle an ihren alten Standort soll kurzfristig umgesetzt werden..

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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04.09.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen