Beschlussvorlage - 0729/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehr in der Fußgängerzone Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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04.09.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Lenneroute als regionale Freizeit- und touristische Radroute von der Lenne-Quelle bis zur Mündung in die Ruhr ist Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW und
als solche im gesamten Streckenverlauf ausgeschildert.
Auf Hohenlimburger Gebiet setzt sie sich von Iserlohn-Letmathe kommend über die Oeger Straße fort, verläuft über die Oststraße, Feldstraße, erneut Oeger Straße und Mühlenbergstraße zur Stennertbrücke, verzweigt hier mit einem Ast durch den Lennepark und einem anderen über die Straße Im Weinhof flussabwärts zur Kettenbrücke, wo beide Äste am rechten Lenneufer wieder zusammengeführt werden. Von dort verläuft die Route parallel zum Fluss mit einer weiteren Brückenquerung an der Spannstiftstraße auf das linke Ufer.
An der Einmündung der Bahnstraße in die Mühlenbergstraße weist ein Schild sowohl auf den nahegelegenen Bahnhof als auch auf das Hohenlimburger Schloss / Kaltwalzmuseum hin. Die Hohenlimburger Innenstadt ist in dieses Routen- und Beschilderungssystem nicht unmittelbar integriert.
Der Märkische Kreis und die Stadt Iserlohn wollen im Rahmen der Regionale 2013 den Lenneradweg (in Iserlohn-Lethmate) attraktiver gestalten und teilweise auf das linke Lenneufer verlegen. In Gesprächen zwischen der Stadt Hagen und den Projektverantwortlichen wurden auch Möglichkeiten erörtert, wie auf Hagener Stadtgebiet etwa durch eine Verlegung des Lenneradwegs entlang der Eisenbahnbrücke über die neue Langenkampbrücke und Langenkampstraße zur Hohenlimburger Innenstadt eine Attraktivitätssteigerung erreicht werden kann. Die Innenstadt ist nahezu komplett als Fußgängerzone gestaltet und ausgewiesen, ein Befahren mit dem Fahrrad (theoretisch außer zum Beliefern in eingeschränkten Zeiten) ist damit untersagt.
Diese Alternativroute zur bestehenden Streckenführung wurde mit dem ADFC als regelmäßigen Kooperationspartner in allen Radverkehrs-Angelegenheiten erörtert. Ziel muss es sein, diese Route komfortabel und vor allem verkehrssicher auszustatten. Details zu einer Ausgestaltung dieser Streckenführung unter Einbindung der Fußgängerzone in der Innenstadt werden in einer gesonderten Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt der Bezirksvertretung vorgestellt.
Bereits heute nutzen viele Radfahrer und Radfahrerinnen vor allem die Außen-Gastronomie in der Hohenlimburger Innenstadt. Da bei einer Freigabe für den Radverkehr keine Konflikte mit anderen Nutzern der Fußgängerzonen zu erwarten sind vorausgesetzt es werden angemessene Geschwindigkeiten (nahe Schrittgeschwindigkeit) eingehalten soll die Fußgängerzone im Vorgriff auf eine Umsetzung der Planungen zur Lenneroute für den Radverkehr ohne zeitliche oder sonstige Beschränkungen freigegeben werden. Die bestehenden Schilder Fußgängerzone erhalten dementsprechend eine Zusatzbeschilderung: Radverkehr frei. Mit dieser Beschilderung ist nach Straßenverkehrsordnung die Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit implizit vorgeschrieben. Es werden insgesamt 6 Zusatzschilder benötigt. Die Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 werden aus den Mitteln der Bezirksvertretung Hohenlimburg finanziert.
