Beschlussvorlage - 0759/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderungen zur Gestaltung des im öffentlichen Raums an der Rathausstraße werden zur Kenntnis genommen. Der städtebauliche Vertrag wird hinsichtlich dieser Änderungen angepasst.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Haupteingang der im Bau befindlichen Rathausgalerie Hagen befindet sich an der Ecke Mittelstraße / Rathausstraße und ist zum Friedrich Ebert Platz orientiert. Im Bereich der öffentlichen Nebenanlage entlang der Rathausstraße sind drei weitere Eingänge zur Rathausgalerie vorgesehen. Die geplante Erdgeschosshöhe der Rathausgalerie ist auf die Geländeanschlusshöhen im Bereich Mittelstr. / Friedrich Ebert Platz abgestimmt. Die Höhe des EGs beträgt 111.75mNN.

Die Rathausstraße fällt im Gelände vom Friedrich Ebert Platz zur Potthofstraße ab. Im Bereich des dritten Nebeneinganges (aus Richtung Haupteingang gezählt) entsteht dadurch ein Höhenversatz von über einem Meter von der Bestandsstraße zur Erdgeschosshöhe des Gebäudes.

Bisheriger Planungsstand:

Die bisherige Planung sah für den Bereich Nebenanlage Rathausstr. vor, dass von der Mittelstr. bis ca. Mitte Gebäude Rathausstr. die Nebenanlage mit der Höhengradiente der Straße abfällt. Ab Mitte Gebäude führt eine barrierefreie Rampenanlage mit einer Länge von ca. 14m zu einem Podest am Nebeneingang zur Mall. Das Podest schließt Richtung Potthofstr. mit Treppenstufen ab. Das Podest und die Rampenanlage nehmen den gesamten Platzbereich der Nebenanlage Rathausstr. ein. Der Nebeneingang Mall ist umständlich über die Rampe / Treppen zu erreichen. Die Nutzfläche des Podestes als Aufenthaltsfläche ist, gemessen am Bauwerk Stützmauer/ Rampe, gering zu nennen.

Vorschlag zur Neukonzeption der Treppenanlage:

Die öffentliche Nebenanlage Rathausstr. an der Rathausgalerie soll nach dem neuen Gestaltungskonzept Ebenengleich an die Erdgeschosshöhe von 111.75mNN hergestellt werden. Hierdurch entsteht eine Pflasterfläche, auf der bequem entlang der Schaufenster spaziert werden kann. Der Höhenunterschied zur Fahrgasse Rathausstr. wird durch eine verschleifende Stufenanlage mit 1-5 Stufen abgefangen. Zur Taktung der Stufenanlage werden 3 Säulenhainbuchen gleichmäßig in der Anlage hergestellt. Ab dem Nebeneingang 2 bis zum Nebeneingang der Mall entsteht eine ca. 20m lange Podestfläche auf Höhe Erdgeschoss Galerie. Der Höhenversprung zur Fahrbahn Rathausstr. wird durch eine Granitstützmauer mit einem Geländer abgefangen.


Alle Treppen-, Podest- und Gebäudevorflächen bleiben öffentliche Fläche. Es kommen bei der Ausführung die gleichen Materialien wie bei der Herstellung Rathausstr. und Friedrich Ebert Platz verwendet zur Ausführung (Schlesischer grauer Granit). Auch Treppenstufen und Stützwandeinfassungen werden aus diesem Material hergestellt. Der Nebeneingang Mall Rathausstraße kann vom nördlichen Beginn der Treppenanlage barrierefrei erreicht werden.

Zusammenfassung:

Der Vorschlag zur Neukonzeption ist in einer Vorpräsentation der Stadt Hagen vorgestellt. Die Materialien entsprechen den bisherigen Ausbauqualitäten der Rathausstraße. Es liegt eine Kostenschätzung zur Umplanung vor. Der Investor Rathausgalerie wird die anfallenden Kosten für die Herstellung der Treppenanlage, die Errichtung und die ggf. notwendige Umsetzungen der eingelagerten Lichtstelen, sowie die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Unterhaltung (Bewässerung bzw. Wasserhaltung) der Straßenbäume in den Hochbeeten übernehmen.

Durch die Neukonzeption der Treppenanlage wird ein hochwertiges städtebauliches Erscheinungsbild zur Rathausstraße geschaffen. Es entstehen in diesem Bereich der Fußgängerzone Aufenthaltsqualitäten (Sitzen auf der Treppenanlage, evtl. Gastronomienutzungen auf dem Podest) die es bisher in diesem Bereich so nicht gegeben hat.

Da der Bereich der Rathausstraße aus Städtebauförderungsmittel der Landes NRW finanziert wurde, kann die aktuelle Umgestaltungsmaßnahme nur unter dem Vorbehalt der Unbedenklichkeitserklärung der Bezirksregierung Arnsberg umgesetzt werden.

Die Änderungen werden in dem bestehenden städtebaulichen Vertrag entsprechend vermerkt und vertraglich neu geregelt.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.09.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.09.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen