Beschlussvorlage - 0605/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsänderung: gepl. kirchliche Nutzung teilw. in EG (Versammlungsstätte und Gebetsräume) und OG (3 Unterrichtsräume und Lehrerzimmer)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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18.09.2013
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Sachverhalt
Begründung
Der Verwaltung liegt ein Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Elberfelder Straße 86 vom 29.05.2013 unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0038/2013 vor.
Die islamische Gemeinde Hagen beabsichtigt den jetzigen Standort (Minervastr. 10) aufzugeben und das leer stehende Objekt (Elberfelder Str. 86) anzumieten und für kirchliche Zwecke zu nutzen.
Nach den Vorstellungen der islamischen Gemeinde sollen im Gebäude drei Funktionen untergebracht werden:
1. In den Gebetsräumen sollen die täglichen Gebete, das Freitagsgebet, sowie die Festgebete zu verrichtet werden. Die Räumlichkeiten sind vollständig mit Teppichböden ausgelegt und mit einem Predigtstuhl, einer Gebetsnische und einer Kanzel ausgestattet. Für diesen Raum wird eine Küche, einschließlich Sitzgruppe benötigt, in der die Zubereitung heißer Getränke möglich ist. Ebenso soll der Aufenthaltsraum für informelle Treffen der Vereinsmitglieder außerhalb der Gebetszeiten dienen. Eine kleine Leseecke soll einen Teil des Raumes einnehmen. Im Hinblick auf die islamischen Vorschriften über die Waschung zum Gebet sind ausreichende Sanitäranlagen für beide Geschlechter vorzusehen. Die Öffnungszeiten der Gebetsräume richten sich nach den jahreszeitlich, gemäß dem Sonnenstand veränderlichen Gebetszeiten (täglich von 10 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr).
2. Für den Bildungs- bzw. Unterrichtsbereich sollen 3 Klassenräume errichtet werden, die sowohl für Sprach - und Nachhilfeunterricht, als auch für Fortbildungen vorgesehen sind. Die Zahl der Nutzer liegt bei 25 Personen. Die Unterrichtszeiten sind täglich von 09.00 Uhr - 20.00 Uhr.
3. Für die Verwaltung der Gemeinde ist ein komplett möblierter Büroraum, einschließlich Computer-, Internet- und Telekomunikationszugang geplant. Die Bürozeiten sind täglich von 09.00 Uhr und 20.00 Uhr.
Für das Vorhaben sind bauordnungsrechtlich drei Stellplätze nachzuweisen. Die Islamische Gemeinde Hagen verpflichtet sich, die notwendigen Stellplätze im öffentlichen Raum abzulösen.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes nicht und lässt sich mit den Grundzügen der Planung vereinbaren.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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705,9 kB
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