Beschlussvorlage - 0491/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich der verlängerten Breisacher Straße mit der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbh einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Der Erschließungsträger beabsichtigt im Bereich der verlängerten Breisacher Straße 12 freistehende ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen.

 

Er übernimmt sämtliche Erschließungskosten.

 

Die Übernahme der öffentlichen Erschließungsstraße durch die Stadt erfolgt zwei Jahre nach der Gebrauchsabnahme.


 
Der Erschließungsträger beabsichtigt, im Bereich der verlängerten Breisacher Straße 12 freistehende ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen.

 

Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen

auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die Herstellungskosten für die Erschließungsanlage betragen ca. 124.000,- EURO.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.

 

Über die von dem Erschließungsträger aufzubringenden Gesamtkosten von

ca. 124.000,- EURO wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,

selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

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Beschlüsse

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15.06.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen