Beschlussvorlage - 0491/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich der verlängerten Breisacher Straßehier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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15.06.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung
wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im
Bereich der verlängerten Breisacher Straße mit der Aachener Siedlungs- und
Wohnungsgesellschaft mbh einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der
erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
Sämtliche
Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Über die vom
Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Die
entwässerungstechnische Erschließung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender
Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.
Sachverhalt
Der Erschließungsträger beabsichtigt
im Bereich der verlängerten Breisacher Straße 12 freistehende ein- bis
zweigeschossige Einfamilienhäuser zu errichten und die Erschließung
durchzuführen.
Er übernimmt sämtliche
Erschließungskosten.
Die Übernahme der öffentlichen
Erschließungsstraße durch die Stadt erfolgt zwei Jahre nach der
Gebrauchsabnahme.
Der Erschließungsträger beabsichtigt, im Bereich der
verlängerten Breisacher Straße 12 freistehende ein- bis zweigeschossige
Einfamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen.
Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die
erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Einrichtung
für deren Entwässerung und Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die
Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.
Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend
genannten Maßnahmen
auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der
Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die Herstellungskosten für die Erschließungsanlage
betragen ca. 124.000,- EURO.
Die
entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen
dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.
Über die von dem Erschließungsträger
aufzubringenden Gesamtkosten von
ca. 124.000,- EURO wird eine Sicherheit in Form
einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern,
empfiehlt die Verwaltung,
mit der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH einen
Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als
Anlage beigefügt.
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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