Beschlussvorlage - 0731/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechts-vor-Links-Regelung Hochstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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18.09.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Februar 2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Mitte beschlossen, die Hochstraße von der Konkordiastraße bis zur Frankfurter Straße in die benachbarten Tempo-30-Zonen einzubeziehen (realisiert im Juni 2012). Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung StVO soll grundsätzlich in Tempo-30-Zonen zur Unterstützung der beabsichtigten Verkehrsberuhigung eine Rechts-vor-Links-Regelung an Straßenkreuzungen und -einmündungen gelten. In Hagen gilt allerdings seit der flächendeckenden Einrichtung von Tempo-30-Zonen, dass der ÖPNV-Linienverkehr nicht beeinträchtigt werden soll. In der Regel sind daher Straßen in Tempo-30-Zonen liegen und vom ÖPNV befahren werden von dieser Regelung ausgenommen.
Die Verwaltung hat nun für die Hochstraße die Bedingungen und Folgen einer Rechts-vor-Links-Regelung (RvL) in der Hochstraße geprüft.
Straßeneinmündungen und -kreuzungen
Einmündungen von Fußgängerzonen gelten wie Grundstücksausfahrten und sind bei RvL wartepflichtig. Entlang der Hochstraße gibt es insgesamt fünf einseitige Straßeneinmündungen, zwei Kreuzungen, davon eine signalisiert und jeweils am Ende/Anfang des Straßenzugs zwei abknickende Vorfahrtsregelungen zugunsten der Hochstraße (Abb. 1).
Abschnittsbildung entlang der Hochstraße
Wegen der aus städtebaulicher Sicht bestehenden Unterschiede und wegen der unterschiedlichen Verkehrs- und Erschließungsfunktionen der Hochstraße im Abschnitt innerhalb des Innenstadtrings einerseits (Abschnitt 1) und im Bereich Oberhagen (Abschnitt 2) andererseits werden sich auch Auswirkungen einer RvL-Regelung unterscheiden. Dies zeigt sich vor allem bei der Prognose der Verkehrsverlagerung (s. u.).
Im ersten Abschnitt münden vier Fußgängerzonen in die Hochstraße, die damit einen wesentlichen Teil der Erschließung des für Fußgänger reservierten Haupteinkaufsbereichs der Innenstadt trägt. Der zweite Abschnitt bildet mit der Frankfurter Straße eine Parallelerschließung in Oberhagen und eine Verbindungsachse vom/zum Stadtteil Eilpe. Während im ersten Abschnitt also die Verkehrsfunktion Erschließung und Versorgung des City-Einkaufbereichs überwiegt ist das Quartier um den zweiten Abschnitt durch die höhere Einwohnerdichte als innenstadtnahes Wohnquartier ausgewiesen.
Abgesehen von der Kreuzung Bergischer Ring ist lediglich die Kreuzung mit der Schulstraße im zweiten Abschnitt komplett signalisiert. Diese Signalanlage soll aus Gründen der Schulwegsicherung erhalten bleiben, sie war bereits bei früheren Untersuchungen über das Abschalten von Lichtsignalanlagen als unverzichtbar eingestuft worden.
Die Anforderungsampel für Fußgänger in Höhe der Engelsgasse soll wegen des benachbarten Kinderspielplatzes auf Anraten der Polizei ebenfalls erhalten werden.
Linienverkehr des ÖPNV
Von der Konkordiastraße bis zur Kampstraße befahren zwei Linien (521 und 525) bzw. im Spätverkehr eine Linie (NE 7) der Hagener Straßenbahn (HST) die Hochstraße in beiden Richtungen jeweils im Halbstunden-Takt mit einer Haltestelle (Cuno-Berufsschule/verdi) an den Einmündungen von Viktoriastraße und Spinngasse. Bei einer RvL-Regelung wären die Fahrzeuge zusätzlich nur an der Einmündung Viktoriastraße beim Verlassen der Haltestelle stadtauswärts wartepflichtig. Wegen der bei Haltestellen-Abfahrten bereits erhöhten Anforderung zur Aufmerksamkeit hat die HST Bedenken gegen eine RvL-Regelung (an dieser Stelle) angemeldet. Andererseits wird heute die Sicht der aus der Viktoriastraße ausfahrenden Verkehrsteilnehmer durch an der Haltestelle wartende Busse behindert.
Prognose der Verkehrsverlagerung
Analyse (Abb. 2) Prognose der Verkehrsverteilung in der Hochstraße und den benachbarten Straßen ergeben für den Fall, dass die Hochstraße vollständig in die benachbarten bestehenden Tempo-30-Zonen einbezogen wird und eine RvL-Regelung gilt
? eine geringfügige Verkehrsentlastung im ersten Abschnitt sowie in der Bergstraße zwischen Konkordia- und Augustastraße bei einer leichten Steigerung in der Goldbergstraße (Abb. 3);
? eine deutliche Entlastung des zweiten Abschnitts der Hochstraße um bis zu über 1.000 Kfz/Tag und entsprechend eine spürbare Verkehrsverlagerung vor allem auf die Frankfurter Straße (Abb. 4).
(Diese Prognose muss als grobe Schätzung gewertet werden, weil sich kleinste Zeitzu- und Abschläge bei einer solch relativ kleinräumigen Betrachtung modelltechnisch unmittelbar, in der Realität u. U. aber nur bedingt in vollem Umfang auswirken.)
Lösungsvorschlag (1): RvL nur im ersten Abschnitt (innerhalb Innenstadtring)
Wegen der sehr unterschiedlichen Funktion und Charakteristik der beiden Straßenabschnitte empfiehlt die Verwaltung auch in Abstimmung mit der Polizei nur im ersten Abschnitt eine RvL-Regelung einzurichten. Auf der nördlichen Seite des ersten Abschnitts münden lediglich Fußgängerzonen in die Hochstraße (Spinngasse, Kampstraße, Goldbergstraße und Marienstraße), an der Anlieger-Frei-Straße Konkordiastraße soll die abknickende Vorfahrt zugunsten der Hochstraße / FR Bergstraße aufgegeben werden. Dementsprechend soll es bei den Vorfahrtsberechtigungen im zweiten Abschnitt zugunsten der Hochstraße einschließlich der abknickenden Vorfahrt an der Jägerstraße bleiben.
Lösungsvorschlag (2): Umkehrung der Einbahnrichtung Viktoriastraße
Um die Bedenken der HST auszuräumen soll die Einbahnrichtung der Viktoriastraße umgekehrt werden. Damit wären die Busse bei ihrer Abfahrt an der Haltestelle Cuno-Berufsschule/verdi nicht mehr wartepflichtig. Im gesamten vom ÖPNV genutzten Teilabschnitt der Hochstraße bestünde damit keine Wartepflicht für die Busse. Der Nachteil eingeschränkter Sichtbeziehungen (s. o.) wird ebenfalls aufgehoben.
Verkehrliche Auswirkungen einer Umkehrung der Einbahnrichtung Viktoriastraße
Mit einer Umkehrung der Einbahnrichtung ändern sich die Fahrtrouten für den Ziel- und Quellverkehrs im innerstädtischen Quartier zwischen Kamp- und Konkordiastraße. Dies hat modelltechnisch nur im Quartier selbst erkennbare Auswirkungen für die Verkehrsverteilung auf die jeweiligen Routen und Straßen:
So werden die Kampstraße und die Bergstraße zwischen Kamp- und Viktoriastraße um über 1.000 Fahrbewegungen am Tag entlastet, die Hochstraße auf dem Abschnitt zwischen Kamp- und Viktoriastraße sowie die Viktoriastraße selbst in der Bilanz um etwa 1.000 Fahrbewegungen am Tag mehr belastet. Im weiteren Straßennetz sind die Auswirkungen unerheblich (Abb. 5).
Umgestaltung der Viktoriastraße bei Umkehrung der Einbahnrichtung
Bei einer Umkehrung der Einbahnrichtung müssen in der Viktoriastraße lediglich die vorhandenen Verkehrsschilder gedreht bzw. versetzt werden. Bauliche Veränderungen sind nicht erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme zugunsten des ÖPNV von voraussichtlich 2.000,00 werden aus der Nahverkehrspauschale finanziert.
Abbildungen
(1) Tempo-30-Zonen Innenstadt
(2) Verkehrsbelastungen Straßennetz (Analyse)
(3) Differenzbelastung Planung RvL, Abschnitt 1 (Prognose)
(4) Differenzbelastung Planung RvL, Abschnitt 2 (Prognose)
(5) Differenzbelastung Planung Umkehrung Einbahnrichtung Viktoriastraße
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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674,6 kB
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