Beschlussvorlage - 0666/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bushaltestelle "Röntgenstraße" (Brinkstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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18.09.2013
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Sachverhalt
Begründung
Gegenüber der Einmündung Alleestraße befindet sich an der Brinkstraße die Bushaltestelle Röntgenstraße für die Linien 527, 515, 516, 519 und den NE5.
Durch die beengten Platzverhältnisse in Verbindung mit dem großen Höhenunterschied zu den tiefer liegenden Bahnanlagen ist die Haltestelle quasi nur notdürftig ausgebildet. Insbesondere ist durch den hohen Schrammbord mit 20 cm Auftritt (als Absturzsicherung) die Erreichbarkeit beeinträchtigt. Daneben ist auch die Oberflächenbefestigung völlig unzureichend.
Eine Verbesserung der vorhandenen Situation erscheint unbedingt erforderlich.
Planung:
Da die grundsätzlichen Platzverhältnisse nicht verändert werden können (ein Zugriff auf die Bahnflächen scheidet wegen der gegebenen Höhenverhältnisse aus) ist nur eine Verbesserung im Bestand möglich.
Dazu soll vor allem ein barrierefreier Zugang beidseitig der Brinkstraße geschaffen werden.
Auf der Westseite wird der erste Teil des vorhandenen Parkstreifens so umgebaut, dass eine Rampe entsteht, die zur Fahrbahn mit einem 2 cm hohen Tiefbordstein abgegrenzt wird. Der Parkstreifen verkürzt sich dadurch um ca. 2,00 m. Die entstehenden Höhenversprünge zum Bestand werden durch Bügel gesichert.
Auf der östlichen Seite (Haltestellenseite) muss der 20 cm hohe Schrammbord umgebaut werden. Da dieser Stein nicht abgesenkt werden kann, muss der Schrammbord auf ganzer Länge entfernt werden und gegen Tiefbordsteine, Übergangssteine und letztlich den Buskapsteinen ausgetauscht werden. Die Rampenneigung stellt sich mit ca. 4,7 % moderat dar. Die ebene Aufstelllänge (eigentliche Bushaltestelle) beträgt ca. 15,00 m. Die Breite der Haltestelle muss wie derzeitig vorhanden bleiben, da die Lage, wie bereits gesagt, nicht verändert werden kann. Es wird jedoch ein einheitlicher, ebener Plattenbelag entstehen, der auch taktile Elemente erhält.
Die Haltestelle soll auch mit einem Wartehäuschen versehen werden. Aus Platzgründen kann hier allerdings nur die kleinste Variante mit ca. 2,00 m Breite aufgestellt werden.
Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Querung der Brinkstraße (z.B. Fußgängerüberweg) sind nicht geplant, da dieser Übergang ausschließlich für die Busfahrgäste genutzt wird und die Brinkstraße eine Querschnittsbelastung von nur ca. 5.300 Fahrzeugen am Tag aufweist.
Der Umbau des Haltestellenbereiches erfordert einige bautechnische Lösungen, die quasi gewisse Improvisierungen vor Ort erfordern, zumal einige Punkte des Ausbaubereiches gar nicht genau einzuschätzen sind (z.B. der hintere Abschluss an den Bahnanlagen). Dazu kommt die Anpassung der vorhandenen Dränrinne, die komplett vor dem Schrammbord verläuft. Daraus folgt, dass der Umbau auch finanziell schlecht kalkulierbar ist- mit großer Wahrscheinlichkeit aber auch relativ teuer wird.
Kostensituation:
Für den Umbau der westlichen Brinkstraßenseite muss mit ca. 6.000,- gerechnet werden.
Der Haltestellenbereich selbst erfordert Finanzmittel von ca. 20.000,- , das Wartehäuschen wird mit 5.000,- angesetzt, so dass mit ca. 31.000,- brutto Gesamtkosten gerechnet werden muss.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Regionalisierung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
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gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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219,1 kB
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