Beschlussvorlage - 0661/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung des Taxi- Standplatzes Berliner Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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18.09.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung Mitte stimmt der Neuordnung der Taxi Warteplätze gemäß. Variante Senkrechtaufstellung zu.
2. Die Bezirksvertretung Mitte beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Taxivorstand aufzunehmen, um die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit von dort zu erfragen. Über das Ergebnis ist zu berichten..
Sachverhalt
Begründung
Seit einiger Zeit beklagt die Taxi Hagen e.G. die unübersichtliche Aufstellungsmöglichkeit für die Taxen am Hagener Hauptbahnhof.
Die zur Zeit vorhandene Blockaufstellung, die seinerzeit im Rahmen der Neuordnung aller Verkehrsflächen am Hagener Hauptbahnhof so auch mit der Taxi- Vereinigung besprochen und ausgeführt wurde, führt vermehrt zu Irritationen- insbesondere für die Ankunfts- und Abfahrtsreihenfolge und der damit verbunden Gästeaufnahme der wartenden Fahrzeuge
Diese Irritationen führen nicht selten zu regelrechten Streitigkeiten der Taxifahrer untereinander. Verstärkt wird diese missliche Situation durch die Tatsache, dass mittlerweile ein nicht unerheblicher Prozentsatz aller Taxifahrer gar nicht mehr in der Taxi- Vereinigung organisiert ist, so dass eine zentrale Steuerung und Einweisung in die Abläufe der Taxivorfahrt nicht mehr möglich ist.
Von daher wird angestrebt, die Vorfahrtssituation eindeutiger und unmissverständlicher zu regeln.
Planung:
Eine eindeutige und unmissverständliche Regelung ergibt sich aus Sicht des Taxenvorstandes nur durch eine konsequente Reihenaufstellung hintereinander, bei der der Erstpositionierte alleine vorne steht. Selbst eine Zweierreihe wäre schon nicht mehr praktikabel.
Da aus Sicht der Planung dieser Gedanke durchaus nachvollziehbar ist, wurde die Möglichkeit der Längsaufstellung geprüft und für möglich erachtet. Dazu muss allerdings der westliche Längspark- bzw. Haltestreifen am Bahnhofsgebäude für die Taxen freigehalten werden. Die heute vorhandenen öffentlichen Stellplätze müssen verlegt werden.
Die Taxi- Längsaufstellung ist relativ problemlos zu realisieren, da ja der Parkstreifen eben so ausgelegt ist.
Bei der Verlegung der öffentlichen Stellplätze einschließlich dreier Behindertenstellplätze auf die bisherige Taxistellplatzfläche ergibt sich jedoch die Schwierigkeit der eindeutigen Kennzeichnung der Park- und Verkehrsabläufe. Durch die Gestaltung der Fläche mit Pflastermaterial in Feldern und Bänderungen ergibt sich quasi eine Ordnung, die aber nicht zur gewünschten Park und Fahrregelung passt. Die Felder zeigen Abmessungen von 3,95 m x 3,95 m- dazwischen 55 cm breite Bänderungen. Ein normaler Senkrechtparkstand misst ca. 2,50 m x 5,00 m.
Im Anlageplan werden zwei Aufstellmöglichkeiten dargestellt.
Zur Parkraumbewirtschaftung muss ein Parkscheinautomat umgesetzt werden.
Bei beiden (oder auch weiteren) Aufstellvarianten muss eine umfassende Markierung einschließlich der Fahrtrichtungen erfolgen. Hierdurch wird natürlich die ehemals gewünschte und realisierte Gestaltung stark beeinträchtigt.
Anmerken sollte man allerdings, dass durch die nahezu dauerhafte Beparkung dieser Fläche die Gestaltung kaum zur Geltung kam und kommen wird.
Die dargestellten Planungen schaffen Raum für ca. 12 15 Taxihalteplatze so wie für die gleiche Anzahl öffentlicher Halteplätze. Dazu können drei Behinderten Plätze eingerichtet werden.
Finanzielle Situation:
Für die Markierung (Richtungspfeile und Parkstandmarkierung) muss mit ca. 3.500,- gerechnet werden. Dazu kommt die entsprechende Beschilderungsänderung bzw. Ergänzung, für die ca. 2.500,- gerechnet werden. Die Umsetzung des Parkscheinautomaten erfordert ca. 800,- .
Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 6.800,- brutto.
Die o,g, Summe ist im städtischen Haushalt nicht finanziert und auch nicht für den Doppelhaushalt 2014/ 2015 angemeldet.
Da die Neuordnung hauptsächlich dem Ablauf der Taxifahrten dient, ist eine finanzielle Beteiligung von dort aus Sicht der Verwaltung vorstellbar. Ggf. ist auch eine finanzielle Beteiligung der Bezirksvertretung Mitte möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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338,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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305,2 kB
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