Mitteilung - 0658/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsames Versorgungsamt übernimmt Bearbeitung des Betreuungsgeldes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Edith Holz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Anhörung
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11.07.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt!
Begründung
Gemeinsames Versorgungsamt übernimmt Bearbeitung des Betreuungsgeldes
Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen übernimmt die Bearbeitung des Betreuungsgeldes. Dieses wird zum 1. August 2013 eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden, auf Antrag Betreuungsgeld erhalten, wenn für dieses Kind kein Platz in einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung - Kindertageseinrichtung oder Tagespflege - in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld beträgt im ersten Jahr monatlich 100 , ab dem 1. August 2014 dann 150 .
Es ist nicht möglich, Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Es wird grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet.
Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen ist als Behörde aus der alten Versorgungsverwaltung hervorgegangen und ist seit 2008 für das Schwerbehindertenfeststellungsrecht sowie die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zuständig. Hier finden alle Bürgerinnen und Bürger aus Dortmund, Bochum und Hagen Unterstützung und Beratung bei der Abwicklung ihrer Antragsverfahren.
Weitere Informationen zum Betreuungsgeld gibt es auf der Internetseite www.elterngeld.dortmund.de und unter der Rufnummer 0231/500. Persönlich ist das Team der Elterngeldkasse im Gemeinsamen Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 8, montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, montags und dienstags nachmittags von 13 bis 15 Uhr sowie donnerstags nachmittags von 13 Uhr bis 17 Uhr erreichbar.
