Beschlussvorlage - 0586/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer 380kV-Höchstspannungsleitung in Hagenhier: Sachstand zur Prüfung der Tassenvarianten in Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.06.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.07.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.07.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.07.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.07.2013
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Ergebnisse der Variantenprüfung für den Bau der 380kV-Höchstspannungsleitung im Bereich Hohenlimburg zur Kenntnis und spricht sich gegen die Entscheidung der Firma Amprion zur Rückkehr in die Vorzugstrasse (Variante Henkhausen) aus, die der Raumordnerischen Beurteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom Oktober 2011 ausdrücklich widerspricht. Der Rat erneuert und bekräftigt damit seinen Beschluss vom 6.10.2011 (Resolution zum Raumordnungsverfahren) und beauftragt die Verwaltung damit, umgehend die Bezirksregierung Arnsberg noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens über den Inhalt und die Begründung des Ratsbeschlusses zu unterrichten.)
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Vorlauf
Die Firma Amprion plant die Errichtung einer 380kV-Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Dauersberg (Rheinland-Pfalz). Sie soll Energie aus den bereits bestehenden bzw. geplanten Kraftwerken des östlichen Ruhrgebietes (z.B. Hamm-Uentrop, Datteln, Lünen und Hamm) sowie Windenergieleistungen aus Windkraftanlagen in Norddeutschland nach Süden transportieren. Über dieses Projekt hat die Verwaltung mehrfach berichtet (siehe auch Vorlagen; 0391/2011, 1039/2011, 0898/2011).
Das Leitungsprojekt ist entsprechend den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetztes als vordringlicher Bedarf und damit als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft worden. Durch diese gesetzliche Vorgabe ergibt sich der Planungsauftrag, der keine weitere Rechtfertigung erfordert.
Als erster Planungsschritt wurde von 2010 bis 2011 ein sogenanntes Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit der Trasse durchgeführt. In diesem Verfahren wurde die Stadt Hagen beteiligt und hat nach Beschlussfassung im Rat der Stadt Hagen eine Stellungnahme abgegeben. Insbesondere zur Problematik der Trassenführung im Bereich Hohenlimburg hat sich der Rat durch die Resolution vom 06.Oktober 2011 (Vorlage 0898/2011) für eine Trassenführung ausgesprochen, die die Wohnbereiche Henkhausen und Elsey nördlich umgeht.
Dieses Anliegen wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg in ihrer raumordnerischen Entscheidung berücksichtigt (siehe Vorlage 1039/2011). Die Variante Hagen-Reh Nord wurde als raumverträglicher als die geplante Vorzugstrasse gewertet, weil sie im Hinblick auf das Schutzgut Mensch erheblich geringere Auswirkungen als die Vorzugstrasse aufweise. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sei zu prüfen, ob im Fall der Variante Hagen-Reh durch technisch-bauliche Lösungen in Abstimmung mit anderen Netzbetreibern (z.B. eine teilweise Nordverlagerung der Leitung Enervie/DB) Verbesserungen für die Wohnsituation in Henkhausen möglich sind. Dadurch würde sich die relativ höhere Raumverträglichkeit der Variante Hagen-Reh Nord im Vergleich zur Vorzugstrasse noch weiter erhöhen.
Die Firma Amprion hat nun im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens eine weitergehende Variantenprüfung durchgeführt. Dabei wurde im Sinne des Raumordnungsentscheides bei der Variante Reh-Nord auch die Verlagerung der Enervie/DB-Leitung aus dem Siedlungsraum in eine neue, gemeinsame Trasse mit der künftigen 380kV-Leitung geprüft. Das Ergebnis der Untersuchungen wurden den Bürgern in einer Informationsveranstaltung am 14.05.2013 in Hohenlimburg mitgeteilt. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile spricht sich die Firma Amprion insbesondere aufgrund der Rechtsicherheit für den Verbleib in der Vorzugstrasse (Variante Henkhausen) aus. Der Folienvortrag von Amprion aus der Bürgerinformationsveranstaltung ist als Anlage beigefügt. Mit dieser vom Raumordnungsbescheid abweichenden Trassenführung möchte die Firma Amprion in das Planfeststellungsverfahren gehen.
Bewertung durch die Verwaltung
Die Variantenprüfung durch das von der Firma Amprion beauftragte Gutachterbüro kommt im Kern zu folgenden von vorne herein zu erwartenden Aussagen:
? die Variante Hagen-Reh Nord stellt einen höheren Eingriff in den Freiraum dar: aufgrund der Zusammenlegung mit der DB/Enervie-Leitung werden bis zu 150 m breite Trassenkorridore erforderlich, dafür wird der Siedlungsraum (Schutzgut Mensch) wesentlich mehr entlastet als in der Variante Henkhausen (durch den Rückbau der Leitungen in der bisherigen Trasse und durch die Verlegung der DB/Enervie-Leitung aus dem Siedlungsraum).
? die Variante Henkhausen verursacht den geringeren Eingriff in den Freiraum, entlastet dafür den Siedlungsraum deutlich mehr.
? Eine weitergehende Entlastung möglichst aller betroffenen Siedlungsbereiche durch eine großräumige Umgehung von Hohenlimburg kommt nach Aussage der Gutachter und der Bezirksregierung nicht infrage, da dies dem regionalplanerischen Gebot der Trassenbündelung widersprechen würde: das bedeutet, dass man sich so weit wie möglich an bereits vorhandene Leitungstrassen annähern muss.
Das möglicherweise entscheidende Kriterium für den Verbleib in der Vorzugstrasse ist aus Sicht der Firma Amprion wohl die juristische Bewertung. Bisher hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eher zu Lasten derjenigen entschieden, die bereits eine Vorbelastung durch eine vorhandene Leitung haben und zugunsten derer, die durch eine neue Leitungsführung erstmalig belastet würden. Finanzielle Gründe hätten laut Aussage der Firma Amprion bei der Beurteilung der Varianten keine Rolle gespielt.
Aus Sicht der Verwaltung haben sich durch die Variantenprüfung keine neuen Argumente ergeben, die den Ratsbeschluss vom 6.10.2011 hinfällig werden ließen. Die durch die Variante Hagen-Reh Nord erforderlichen Eingriffe in den Freiraum sind nun deutlich beschrieben und wesentlich größer als beim Verbleib in der Vorzugstrasse. Da sich der Rat jedoch explizit für eine größere Gewichtung des Schutzgutes Mensch bei der Trassenführung ausgesprochen hat, sollte der Ratsbeschluss vom 6.10.2011 erneuert und bekräftigt werden. Es ist außerdem festzuhalten, dass die Trassenentscheidung der Firma Amprion ausdrücklich der Raumordnerischen Beurteilung aus dem Raumordnungsverfahren widerspricht. Die Verwaltung schlägt daher vor, bereits vor der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens diese Position der Stadt Hagen mitzuteilen.
Weiteres Verfahren
Die Firma Amprion hat bei der Bürgerinformationsveranstaltung angekündigt, dass sie die Vorzugstrasse in das Planfeststellungsverfahren einbringen wird. Der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg hat deutlich gemacht, dass es innerhalb des Planfestellungsverfahrens keine Variantendiskussion mehr geben wird. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist es, die Genehmigungsfähigkeit der von der Firma Amprion beantragten Leitungsführung zu prüfen und zu entscheiden. Gleichwohl würde das von der Firma Amprion nunmehr vorgestellte Abwägungsmaterial zur Variantenprüfung in Hohenlimburg noch mal eingehend geprüft und bewertet. Die Stadt Hagen wird in diesem Verfahren lediglich als ein Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) |
| | | | |
Eigenanteil |
| | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
