Beschlussvorlage - 0516/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass Herr Peter Passehl gem. § 4 Abs. 3 Buchstabe f) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen als Vertreter der Polizei dem Jugendhilfeausschuss als ordentliches beratendes Mitglied angehört..

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören Vertreter verschiedener in der Jugendamtssatzung aufgeführter Organisationen als beratende Mitglieder an, deren Mitgliedschaft vom Rat der Stadt Hagen gem. § 4 Abs. 3 der Satzung zur Kenntnis genommen wird.

 

So gehören als Vertreter der Polizei dem Jugendhilfeausschuss Herr Joachim Vitte als ordentliches beratendes und Herr Thomas Roth als stellvertretendes beratendes Mitglied an (§ 4 Abs. 3 Buchstabe f).

 

Herr Joachim Vitte ist aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst der Polizei ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger im JHA wurde vom Polizeipräsidium Herr Peter Passehl bestellt. Die Stellvertretung wird weiterhin durch Herrn Thomas Roth ausgeübt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Jörg Dehm

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen