Beschlussvorlage - 0479/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von zwei Vertretern zur IT-Landeskonferenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.07.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
? Die Vertretungsgremien von KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) und AKDN (Arbeitsgemeinschaft kommunaler IT-Dienstleister in NRW) haben die Einrichtung einer IT-Landeskonferenz beschlossen.
? Ziele der IT-Landeskonferenz sind die aktive Weiterentwicklung der kommunalen IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen und die Vertretung der Interessen der kommunalen Informationsverarbeitung mit einer schlagkräftigen Stimme.
? Die Mitgliedschaft in der IT-Landeskonferenz ist kostenfrei.
Begründung
Die KDN-Verbandsversammlung NRW hat in ihrer Sitzung am 22.11.2012 in Minden-Ravensberg/Lippe die Einrichtung einer Landeskonferenz der kommunalen IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen unter Geschäftsführung des KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Dieser Beschluss wurde durch die AKDN (Arbeitsgemeinschaft kommunaler IT-Dienstleister in NRW) am 23.11.2012 einstimmig bestätigt.
Aufgrund der hohen Übereinstimmung in den Zielen, der schon bisher sehr engen und erfolgreichen Zusammenarbeit beider Institutionen und aufgrund der weitgehenden Identität der handelnden Personen in beiden Organisationen, beschließen AKDN und KDN, die Landeskonferenz zu gründen und in Zukunft die bisher bereits von AKDN und KDN verfolgten Ziele gemeinsam unter Geschäftsführung des KDN-Zweckverbands weiter zu führen. Sie unterstreichen damit ihren Willen und ihre Bereitschaft, die kommunale IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen aktiv weiterzuentwickeln und die Interessen der kommunalen Informationsverarbeitung schlagkräftig und mit einer Stimme zu vertreten.
Mitglieder in der Landeskonferenz können die IT-Einrichtungen der kreisfreien Städte und Kreise, der Landschaftsverbände bzw. die von ihnen oder von kreisangehörigen Städten und Gemeinden getragenen IT-Einrichtungen aus NRW sein, an denen Kommunen mehrheitlich beteiligt sind. Die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW sowie Städte- und Gemeindebund NRW sind Gastmitglieder.
Die Landeskonferenz tagt als Gremium der Dezernentinnen und Dezernenten, Verbandsvorsteher und Verbandsvorsteherinnen sowie der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der IT-Dienstleister. Sie ist das oberste Beschlussgremium. Ihr obliegt die Beratung gemeinsamer Positionen zur Vertretung ihrer Interessen in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände und im Land.
Die Aufnahme in die Landeskonferenz ist schriftlich zu beantragen. Über Aufnahme und ggf. Ausschluss entscheidet die Landeskonferenz; die Mitgliedschaft in der Landeskonferenz ist kostenfrei. Jedes Mitglied entsendet maximal zwei Vertreter/innen in die Landeskonferenz; aus Sicht der KDN / AKDN sollten dies jeweils der politische Vertreter (Dezernent) und der Geschäftsführer des IT-Dienstleisters sein.
