Beschlussvorlage - 0386/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung nach

§ 25 BauGB für einen Teilbereich des gemäß § 171 b BauGB förmlich festgelegten Geltungsbereiches des Stadtumbaugebietes Oberhagen/Eilpe.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.5.2007 die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für einen Teilbereich des gemäß § 171 b BauGB förmlich festgelegten Geltungsbereiches des Stadtumbaugebietes Oberhagen/Eilpe beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 25.5.2007 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Das Stadtumbauprogramm für Oberhagen/Eilpe läuft Ende 2013 aus.

Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt.

Zum Bedauern der Verwaltung werden leider  keine neuen Maßnahmen mehr durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Angefangene Projekte werden allerdings noch realisiert.

 

Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Vorkaufsrechtsatzung besteht nicht mehr und erübrigt sich somit.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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26.06.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen