Beschlussvorlage - 0355/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt den Richtlinien in der vorliegenden Fassung zu.

Mit der Umsetzung ist ab Sommer dieses Jahres bis Ende 2017 zu rechnen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat im Frühjahr 2008 an das Land einen Antrag gestellt, den Stadtteil Wehringhausen in das Förderprogramm Soziale Stadt aufzunehmen.

 

Am 21.12.2012 erhielt die Stadt Hagen den Zuwendungsbescheid für die Aufnahme Wehringhausens in das Förderprogramm Soziale Stadt mit einer ersten Mittelzusage in Höhe von 2.132.000,00 €. In dieser Summe sind 1.400.000,00 € zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen durch die Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen enthalten.

 

Diese Mittel sollen dazu beitragen, das Wohnumfeld im Programmgebiet nachhaltig zu verbessern. Sie sollen im Rahmen des Förderprogramms mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein- Westfalen private Maßnahmen zusammen mit öffentlichen Bau- und Gestaltungsmaßnahmen initiieren.

 

Eine sinnvolle, dem bürgerschaftlichen Interesse entsprechende Verbesserung des Erscheinungsbildes des Stadtteils kann allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn öffentliche und private Maßnahmen koordiniert und von der Bevölkerung mitgetragen werden. Die Zuwendungen der Stadt sollen daher Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die wohnungsnahen Bereiche durch Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen aufzuwerten.

 

Das Hof- und Fassadenprogramm für Wehringhausen orientiert sich mit seinen Richtlinien an dem Fassadenprogramm für den Stadtumbau West/Oberhagen Eilpe. Die Richtlinien sind inhaltlich vom Land anerkannt und bereits im ehem. Programmgebiet Soziale Stadt Altenhagen zur Anwendung gekommen. Insofern wird auf Bewährtes zurück gegriffen.

 

Um die Landesförderung zu erhalten ist ein Gebietsbezug erforderlich. Daher soll mit dieser Vorlage zum Hof- und Fassadenprogramm ein Satzungsbeschluss für das Gebiet der Sozialen Stadt Wehringhausen herbeigeführt werden. Zur Einholung der Genehmigung von Anträgen privater Dritter bei der Bezirksregierung ist die Übereinstimmung mit den beschlossenen Richtlinien der Stadt Hagen zu attestieren.

 

Da die Maßnahme über 4 Jahre laufen soll, ergibt sich pro Jahr ein Durchschnittsaufwand i.H.v. 350.000 €, bei Maßnahmenbeginn im "August" erwarten wir für das laufende Jahr einen Aufwand i.H.v. 200.000 €, so dass in 2017 von einem Restaufwand i.H.v. 150.000 € ausgegangen werden kann.

 

Für die Mittelvergaben wurden beigefügte Richtlinien erarbeitet (Anlage I).

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

57312

Bezeichnung:

Projekt Soziale Stadt Wehringhausen

Sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Produkt:

1.51.13.05

1.57.31.01

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

Abwicklung Sparkasse

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

414600

-160.000 €

-20.000 €

-280.000 €

-35.000 €

-280.000 €

-35.000 €

-280.000 €

-35.000 €

Aufwand (+)

529100

200.000 €

350.000 €

350.000 €

350.000 €

Eigenanteil

 

20.000 €

35.000 €

  35.000 €

35.000 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2013 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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20.06.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.06.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen