Beschlussvorlage - 0355/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien der Stadt Hagen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen durch die Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Stoltmann
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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07.05.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.06.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.07.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Hagen hat im Frühjahr 2008 an das Land einen Antrag gestellt, den Stadtteil Wehringhausen in das Förderprogramm Soziale Stadt aufzunehmen.
Am 21.12.2012 erhielt die Stadt Hagen den Zuwendungsbescheid für die Aufnahme Wehringhausens in das Förderprogramm Soziale Stadt mit einer ersten Mittelzusage in Höhe von 2.132.000,00 . In dieser Summe sind 1.400.000,00 zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen durch die Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen enthalten.
Diese Mittel sollen dazu beitragen, das Wohnumfeld im Programmgebiet nachhaltig zu verbessern. Sie sollen im Rahmen des Förderprogramms mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein- Westfalen private Maßnahmen zusammen mit öffentlichen Bau- und Gestaltungsmaßnahmen initiieren.
Eine sinnvolle, dem bürgerschaftlichen Interesse entsprechende Verbesserung des Erscheinungsbildes des Stadtteils kann allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn öffentliche und private Maßnahmen koordiniert und von der Bevölkerung mitgetragen werden. Die Zuwendungen der Stadt sollen daher Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die wohnungsnahen Bereiche durch Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen aufzuwerten.
Das Hof- und Fassadenprogramm für Wehringhausen orientiert sich mit seinen Richtlinien an dem Fassadenprogramm für den Stadtumbau West/Oberhagen Eilpe. Die Richtlinien sind inhaltlich vom Land anerkannt und bereits im ehem. Programmgebiet Soziale Stadt Altenhagen zur Anwendung gekommen. Insofern wird auf Bewährtes zurück gegriffen.
Um die Landesförderung zu erhalten ist ein Gebietsbezug erforderlich. Daher soll mit dieser Vorlage zum Hof- und Fassadenprogramm ein Satzungsbeschluss für das Gebiet der Sozialen Stadt Wehringhausen herbeigeführt werden. Zur Einholung der Genehmigung von Anträgen privater Dritter bei der Bezirksregierung ist die Übereinstimmung mit den beschlossenen Richtlinien der Stadt Hagen zu attestieren.
Da die Maßnahme über 4 Jahre laufen soll, ergibt sich pro Jahr ein Durchschnittsaufwand i.H.v. 350.000 , bei Maßnahmenbeginn im "August" erwarten wir für das laufende Jahr einen Aufwand i.H.v. 200.000 , so dass in 2017 von einem Restaufwand i.H.v. 150.000 ausgegangen werden kann.
Für die Mittelvergaben wurden beigefügte Richtlinien erarbeitet (Anlage I).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5113 57312 | Bezeichnung: | Projekt Soziale Stadt Wehringhausen Sonstige wirtschaftliche Unternehmen |
Produkt: | 1.51.13.05 1.57.31.01 | Bezeichnung: | Soziale Stadt Wehringhausen Abwicklung Sparkasse |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 414600 | -160.000 -20.000 | -280.000 -35.000 | -280.000 -35.000 | -280.000 -35.000 |
Aufwand (+) | 529100 | 200.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
Eigenanteil |
| 20.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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