Beschlussvorlage - 0545/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Freistellung des Schulzentrums Wehringhausen von schulischen Zwecken zum Schuljahr 2016/2017-Schließung der Realschule Emst-Verlagerung des Rahel-Varnhagen-Kollegs in das Hauptgebäude der Realschule Emst-Auflösung der Förderschule August-Hermann-Francke und Verlagerung der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh in das Gebäude der Förderschule August-Hermann-Francke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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21.06.2013
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09.07.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.06.2013
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die Realschule Emst wird ab dem Schuljahr 2013/2014 auslaufend geschlossen. Die Heinrich-Heine Realschule wird als Nachfolgeschule bestimmt.
2. Mit Ende des Schuljahres 2015/16 ziehen die verbleibenden Klassen der Realschule Emst auch räumlich nach Boelerheide.
3. Die Freistellung des Gebäudes in Emst erfolgt im Sommer 2016.
4. Das Rahel-Varnhagen-Kolleg wird in das Hauptgebäude der Realschule Emst verlagert. Der Umzug erfolgt im Sommer 2016.
5. Die Förderschule August-Hermann-Francke wird zum 31.07.2013 auslaufend geschlossen. Die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh wird als Nachfolgeschule bestimmt.
6. Die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh zieht im Sommer 2016 in das Gebäude der Förderschule August-Hermann-Francke.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Folgenutzung oder zu Verkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten
.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 20.12.2012 den vorgelegten Haushaltssanierungsplan 2012 in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 29.11.2012 gemäß § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes NRW genehmigt.
Diese Genehmigung ist mit verschiedenen Auflagen für das Haushaltsjahr 2013 versehen. Im Hinblick auf die Schulgebäude hat die Bezirksregierung zur Maßnahme GWH.150 Flächenmanagement ohne Abmietung (Seite 13 der Genehmigung) folgendes verfügt:
Das Einsparungspotenzial soll durch die Aufgabe der Schulstandorte Wehringhausen und Kückelhausen erreicht werden. Bis zum 15.04.2013 sind daher Ratsbeschlüsse vorzulegen, dass und ab wann die v.g. Schulstandorte aufgegeben werden.
Mit Verfügung vom 22.5.2013 hat die Bezirksregierung die Frist bis zur Vorlage der Ratsbeschlüsse bis zum 18.7.2013 verlängert.
Im Schulzentrum Wehringhausen sind derzeit das Rahel-Varnhagen-Kolleg und die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh untergebracht. Im Grundschulgebäude Kückelhausen nunmehr lediglich der OGS-Bereich, der dort zum 31.07.2014 auslaufen wird.
In der Vorlage wird dargestellt, unter welchen schulorganisatorischen Entscheidungen die beiden Schulgebäude freigezogen werden können. Dies bedeutet die Schließung der Realschule Emst, um dort das Rahel-Varnhagen-Weiterbildungskolleg unterzubringen. Aufgrund sich andeutender rückläufiger Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird weiterhin die organisatorische Zusammenlegung der beiden Förderschulen Friedrich-von-Bodelschwingh und August-Hermann-Francke am jetzigen Standort der August-Hermann-Francke in der Selbecke vorgeschlagen.
Begründung
Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 20.12.2012 den vorgelegten Haushaltssanierungsplan 2012 in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 29.11.2012 gemäß § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes NRW genehmigt.
Diese Genehmigung ist mit verschiedenen Auflagen für das Haushaltsjahr 2013 versehen. Im Hinblick auf die Schulgebäude hat die Bezirksregierung zur Maßnahme GWH.150 Flächenmanagement ohne Abmietung (Seite 13 der Genehmigung) folgendes verfügt:
Das Einsparungspotenzial soll durch die Aufgabe der Schulstandorte Wehringhausen und Kückelhausen erreicht werden. Bis zum 15.04.2013 sind daher Ratsbeschlüsse vorzulegen, dass und ab wann die v.g. Schulstandorte aufgegeben werden.
Mit Verfügung vom 22.5.2013 hat die Bezirksregierung die Frist bis zur Vorlage der Ratsbeschlüsse bis zum 18.7.2013 verlängert.
Im Schulzentrum Wehringhausen sind derzeit das Rahel-Varnhagen-Kolleg und die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh untergebracht.
Der externe Gutachter hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2011 am Ende seiner schulorganisatorischen Überlegungen die perspektivische Aufgabe dieses Schulstandortes vorgeschlagen (Seite 250 des Gutachtens).
Ausgangspunkt der Überlegungen ist dabei der prognostizierte Schülerüberhang im Bereich der Hauptschulen und Realschulen. Für den Bereich der Realschulen hat der Gutachter konkret die auslaufende Schließung der Realschule Emst vorgeschlagen (Seite 262 des Gutachtens).
Der Rat der Stadt Hagen hat dazu letztlich auch im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung von Sekundarschulen in seiner Sitzung am 15.11.2012 (Vorlage-Nr. 0993/2012) beschlossen, zum Schuljahr 2013/2014 an der Realschule Emst keine Eingangsklassen mehr zu bilden. Mit dem vorgeschlagenen Schließungsbeschluss wird dieser eingeleitete Weg bestätigt. In den nächsten Jahren würde dementsprechend der jahrgangsweise Abbau der Realschule Emst erfolgen. Zum Schuljahr 2016/2017 würde die Realschule Emst dann noch die Jahrgangsstufen 9 und 10 umfassen, mit maximal 150 SchülerInnen. Zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes erscheint zu diesem Zeitpunkt eine schulorganisatorische Anbindung an eine andere Realschule angezeigt, die gleichzeitig mit einer entsprechenden räumlichen Unterbringung verbunden werden sollte. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Errichtung von Sekundarschulen wird als aufnehmende Schule die RS Heinrich Heine bestimmt, da im Hagener Norden aktuell keine Sekundarschule geplant wird.
Im Ergebnis stünde damit das Gebäude der Realschule Emst voraussichtlich im Sommer 2016 für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung. Nach dem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung soll in das Hauptgebäude der Realschule Emst das Rahel-Varnhagen-Kolleg verlagert werden (Seite 262 des Gutachtens). Damit würden die bis dahin genutzten Räume des Rahel-Varnhagen-Kollegs im Schulzentrum Wehringhausen freigestellt.
Zur perspektivischen Unterbringung der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh mit dem Förderschwerpunkt Lernen schlägt der Gutachter folgendes vor:
Das Kompetenzzentrum für Haspe und Teile der Innenstadt wird in die zu errichtende Sekundarschule Haspe (Anmerkung: zu errichten aus der Realschule Haspe und Hauptschule Ernst-Eversbusch) eingebracht, das heißt, der Bereich der Sekundarschule der Bodelschwinghschule. Der Teil der Primarstufe der Förderschule rückt in die aufgelöste Grundschule Kückelhausen. Dann kann deren maroder, abgängiger Gebäudeteil abgetragen werden.
Die Entscheidungsvorgabe der Bezirksregierung bedingen zügige Grundsatzentscheidungen in der Sache. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens vorgesehenen Kompetenzzentren sind in der aktuellen Entwurfsfassung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht mehr enthalten. Daher ist der Vorschlag des Gutachters unabhängig von der Frage, ob in Haspe perspektivisch eine Sekundarschule errichtet wird, nicht umsetzbar. Gleiches gilt für die konkreten Auswirkungen von Inklusion, insbesondere, in welchem Umfang Förderschulen bzw. Förderschulangebote zukünftig noch benötigt werden.
Nach dem derzeitigen Stand ist allerdings eine Tendenz erkennbar, wonach an den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Hagen, beginnend im Primarbereich, rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen sind. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt erscheint absehbar, dass zukünftig mindestens auf die Kapazität eines Förderschulgebäudes verzichtet werden könnte.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderschulen Friedrich-von-Bodelschwingh und August-Hermann-Francke zusammenzufassen, und für die dauerhafte Unterbringung das Gebäude der bisherigen Förderschule August-Hermann-Francke vorzusehen. Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Inklusion werden ab Sommer 2016 die dann zur Verfügung stehenden Plätze im Bereich der Förderschulen Lernen insgesamt ausreichend sein. Soweit zu diesem Zeitpunkt noch über die Kapazität der Bodelschwingh-Schule an der Selbecker Str. hinaus gehende Bedarfe bestehen, können diese über die Fritz-Reuter-Schule abgedeckt werden.
Schulorganisatorisch wird ab dem Schuljahr 2013/14 die August-Hermann-Francke-Schule auslaufend geschlossen und die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule als aufnehmende Schule bestimmt. Im Sommer 2016 zieht dann die Bodelschwingh-Schule in das Gebäude der August-Hermann-Francke-Schule.
Durch die oben vorgestellten Vorschläge wird die im Schulentwicklungsgutachten dargelegte Teilnutzung des Schulgebäudes der ehemaligen Grundschule Kückelhausen entbehrlich, mit der Wirkung, dass dieses Gebäude nach Auszug der Offenen Ganztagsschule(OGS) spätestens im Sommer 2014 gänzlich nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird.
Die vorgeschlagene Aufgabe des Schulzentrums Wehringhausen bezieht sich nur auf den Gebäudekomplex der Schule. Die ebenfalls auf der Liegenschaft befindliche Sporthalle (3 Felder) wird weiterhin als Kapazität sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport benötigt.
Die beabsichtigten schulorganisatorischen Veränderungen werden zunächst mit der jeweiligen Schulaufsicht erörtert. Weiterhin werden die Realschule Emst, die Heinrich-Heine-Realschule das Rahel-Varnhagen-Weiterbildungskolleg sowie die Förderschulen Friedrich-von-Bodelschwingh und August-Hermann-Francke im Rahmen der Anhörung beteiligt. Die Stellungnahmen werden im Laufe des Beratungsganges nachgereicht.
Bei den finanziellen Auswirkungen werden die Kosten für den Zeitraum 2013 bis 2016 für das Schulzentrum Wehringhausen (ohne Sporthalle) und die Grundschule Kückelhausen dargestellt.
Da die Nutzung des Schulzentrums Wehringhausen im Sommer 2016 enden soll, werden ab diesem Zeitpunkt lediglich die Kosten bei Leerstand berechnet. Im Ergebnis kommt es für 2016 zu einer anteiligen Kostenentlastung, ab 2017 ist das gesamte Jahr entsprechend berücksichtigt.
Hinsichtlich der Zukunft des Gebäudes/des Grundstücks wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Prüfung von Nachnutzungs- oder Verkaufsmöglichkeiten zu beauftragen. Im Falle eines Leerstands würden einmalige Sicherungsmaßnahmen notwendig, deren Aufwand die GWH auf 100.000 errechnet hat.
Die Nutzung der Grundschule Kückelhausen wird endgültig im Sommer 2014 beendet sein. Entsprechend werden ab diesem Zeitpunkt lediglich die Kosten bei Leerstand berechnet. Im Ergebnis kommt es für 2014 zu einer anteiligen Kostenentlastung, ab 2015 ist das gesamte Jahr entsprechend berücksichtigt.
Den folgenden Tabellen können die zu erzielenden Einsparungspotenziale von 2016 (Schulzentrum Wehringhausen) und 2014 (Grundschule Kückelhausen) bis 2021 entnommen werden.
Schulzentrum Wehringhausen
| Jahr |
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| je Jahr |
In | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017-2021 |
Gesamtkosten (ohne Schließung) | 644.506 | 614.884 | 621.033 | 627.244 | 627.244 |
Gesamtkosten (bei Schließung) | 644.506 | 614.884 | 621.033 | 406.438 | 97.310 |
Einsparung | 0 | 0 | 0 | 220.806 | 529.934 |
Grundschule Kückelhausen
| Jahr |
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|
| je Jahr |
In | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017-2021 |
Gesamtkosten (ohne Schließung) | 170.718 | 160.782 | 162.390 | 164.014 | 164.014 |
Gesamtkosten (bei Schließung) | 170.718 | 101.082 | 17.500 | 17.500 | 17.500 |
Einsparung | 0 | 59.700 | 144.890 | 146.514 | 146.514 |
Schulzentrum Wehringhausen und Grundschule Kückelhausen zusammen
| Jahr |
|
|
| je Jahr |
In | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017-2021 |
Gesamtkosten (ohne Schließung) | 815.224 | 775.666 | 783.423 | 791.258 | 791.258 |
Gesamtkosten (bei Schließung) | 815.224 | 715.966 | 638.533 | 423.938 | 114.810 |
Einsparung | 0 | 59.700 | 144.890 | 367.320 | 676.448 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2117 / 2121/ 2111 | Bezeichnung: | Weiterbildungskolleg, Förderschulen, Grundschulen |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | 10882 und 10705 | Bezeichnung: | Schulzentrum Wehringhausen, Eugen-Richter Str. 77-79 Grundschule Kückelhausen, Bebelstraße 16 |
10882 | Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542202 524102 524105 | 233.875 175.768 234.863 | 236.214 167.324 211.347 | 238.576 168.997 213.460 | 150.978 125.446 130.014 |
Eigenanteil |
| 644.506 | 614.885 | 621.033 | 406.438 |
10705 | Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542202 524102 524105 | 47.718 36.530 86.470 | 29.416 24.640 47.026 | 3.125 10.450 3.925 | 3.125 10.450 3.925 |
Eigenanteil |
| 170.718 | 101.082 | 17.500 | 17.500 |
Gesamt | Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542202 524102 524105 | 281.593 212.298 321.333 | 265.630 191.964 258.373 | 241.701 179.447 217.435 | 154.103 135.896 133.939 |
Eigenanteil |
| 815.224 | 715.967 | 638.583 | 423.938 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm, Oberbürgermeister | Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,4 kB
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