Mitteilung - 0613/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Zuge der Umsetzung des Luftreinhalteplans Hagen 2008 wurden verschiedene Überwachungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Bezirksregierung festgesetzt. Im Folgenden wird über die Fallzahlen der Verkehrskontrollen informiert.

 

 

Begründung

 

Überwachung der Befahrungsregeln in der Umweltzone:

 

Der Tatvorwurf lautet: „Sie haben mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen am Verkehr teilgenommen.“ Durch diese Regelung ist der ruhende Verkehr in die Überwachung mit einbezogen, da auch Parken eine Verkehrsteilnahme darstellt. So ist quasi eine neue Haltverbot-Regelung entstanden, die mit einer Strafe von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg die Rekordhöhe im ruhenden Verkehr bildet.

 

Parkverstöße können nur als Kennzeichenanzeige aufgenommen werden, da der „Täter“ nicht bekannt ist. Es muss daher im Wege der Halterbefragung ermittelt werden, wer das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt hat. Sofern der Halter den Fahrer nicht nennt oder komplett schweigt, ist das Bußgeldverfahren einzustellen. Nach § 25 a StVG können jedoch dem Halter des Kraftfahrzeuges die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (18,50 Euro). Dieser kann sich durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung wehren.

 

Bei Start der Kontrollen durch die Politessen im März 2012 wurden noch über 600 Verstöße in einem Monat festgestellt. Inzwischen ist der Kraftfahrer wohl "erzogen" worden und die mtl. Fallzahlen liegen bei ca. 100. Konkret wurden im Jahr 2012 1.945 Fälle ermittelt, in den ersten 3 Monaten des Jahres 2013 315 Fälle. Die Fallzahlen der Polizei für die Überwachung des fließenden Verkehrs sind nicht bekannt.

 

Überwachung des LKW-Durchfahrtsverbotes am Märkischer Ring:

 

Der Tatvorwurf lautet „Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 253 gesperrt war.“ Die Befolgungsrate durch den LKW-Verkehr liegt derzeit zwischen 10 und 23 %. Zur Erhöhung der Befolgungsrate wurde eine automatische Verkehrüberwachungsanlage im Oktober 2012 installiert. Seit Anfang 2013 bis aktuell wurden 2207 Fahrzeuge geblitzt. Das Bußgeld beträgt 20 Euro. Wegen des geringen Stichprobenumfangs kann der Einfluss der Blitzanlage zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Im Zeitraum 2006 bis 2012 konnte jedoch ein langfristiger Verdrängungseffekt von 2200 LKW auf 1700 LKW täglich am Märkischen Ring festgestellt werden. Damit ist eine Reduzierung von 500 LKW am Tag zu verzeichnen.

 

Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Enneper Straße:

 

Der Tatvorwurf lautet „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ………Zulässige Geschwindigkeit: …. km/h“. Zur Erhöhung der Befolgungsrate wurden Blitzanlagen in beiden Fahrtrichtungen angeordnet und im April 2012 eingerichtet. Konkret wurden im Jahr 2012 16.250 Verwarnungen ausgesprochen und 1.774 Bußgeldverfahren eingeleitet. Von Januar bis April 2013 wurden 5.899 Verwarnungen erteilt und 470 Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Verwarnungsgeld beläuft sich auf einen Betrag von bis zu 40 Euro. Je nach Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit können Bußgelder ab 40 Euro bis maximal 680 Euro verhängt werden. Ab einem Bußgeld von 160 Euro kommt der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

(Dr. Christian Schmidt

1. Beigeordneter)

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.07.2013 - Umweltausschuss