Mitteilung - 0579/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Städtebauförderung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das Projekt B7>17 zu stellen. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 5.000 Euro ist aus den vorhandenen Planungsmitteln des Fachbereichs 61 zu finanzieren.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Projekt B7>17 beschrieben, mit dem eine städtebauliche Aufwertung des Bereichs entlang der B7 von Hagen bis Schwelm angestrebt wird. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie vergeben werden und eine 80%-Förderung durch das Land NRW (Städtebauförderung) beantragt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird nach der Sommerpause in die Beratung eingebracht werden.

 

 

Begründung

 

Die Verwaltung hatte bereits im vergangenen Jahr das Projekt vorgestellt (siehe Vorlage 0384/2012) und wurde einstimmig beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Nachbarkommunen unter maßgeblicher Mitwirkung des Regionalverbandes Ruhr in den zuständigen Ministerien vorzustellen. Dies ist geschehen und das Ministerium hat im November des vergangenen Jahres seine grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung des Projekts zusagt. Die Vertreter der Kommunen wurden dabei tatkräftig durch den Planungsdezernenten des RVR, Herrn Tönnes unterstützt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass durch eine Machbarkeitsstudie, die verschiedenen Themenfelder des Projekts vertiefend untersucht und aufbereitet werden sollen,  so dass am Ende weiter konkretisierte Projekte mit Aussagen zu Einzelmaßnahmen, Zeit- und Kostenrahmen sowie Förderwegen stehen. Damit würde die Grundlage für weitere Fördermaßnahmen gelegt, die dann auf die Umsetzung einzelner Projekte gerichtet sind. Im Focus steht dabei insbesondere die neue Förderperiode des EFRE-Programms, die im Jahr 2014 beginnen soll. Der Schwerpunkt der Hagener Projekte liegt dabei auf der Reaktivierung von Brachflächen für eine gewerbliche Nachnutzung (Brandt, alter Bahnhof Haspe, Varta, Enervie, Westside HBf) sowie auf der Erlebbarmachung der Ennepe für die Bevölkerung und die Realisierung eines durchgängigen Radwegs vom Hbf bis nach Gevelsberg.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein Ausschreibungstext für eine Machbarkeitsstudie erarbeitet (siehe Anlage) und mit dem Städtebau-Ministerium sowie mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt.

Die Finanzierung dieser Studie ist wie folgt vorgesehen:

Gesamtkosten: 50.000 Euro

Förderung Land: 40.000 Euro (80 %)

Anteil Stadt Hagen: 5.000 Euro

Anteil Ennepe-Ruhr-Kreis und kreisangehörige Gemeinden: 5.000 Euro.

Der Anteil der Stadt Hagen soll aus vorhandenen Planungsmitteln des Fachbereichs 61 finanziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Stadtentwicklung

 

5113

 

Soz. Stadt Wehringhausen

Produkt:

1.51.10.03

Bezeichnung:

Stadtentwicklung / FNP

 

1.51.13.05

 

Soz. Stadt Wehringhausen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

448100

- 40.000 €

 

 

 

Ertrag (-)

448200

-5.000 €

 

 

 

Aufwand (+)

542600

50.000 €

 

 

 

Eigenanteil

 

5.000 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.06.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

Erweitern

04.07.2013 - Bezirksvertretung Haspe

Erweitern

09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen