Beschlussvorlage - 0569/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Rönselstraße von Dickenbruchstraße bis Haus-Nr. 20 einschließlich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.07.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungs-maßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.
In der Rönselstraße sollen der Schmutz- und Regenwasserkanal, die Versorgungs-leitungen von ENERVIE sowie die Verkehrsflächen (Fahrbahn und Gehwege) einschließlich Beleuchtung erneuert werden. Der Ausbau der Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung und die Erneuerung der Straßenentwässerung lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.
Begründung
Bei der Rönselstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die als erstmalig hergestellt angesehen wird, so dass Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht erhoben werden können. Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung sowie der ENERVIE Maßnahmen muss diese Straße erneuert werden, da sie technisch verschlissen ist.
Die Fahrbahn soll auf einer Länge von ca. 85,00 m in einer Breite von ca. 9,00 m wie folgt erneuert werden:
51 cm Frostschutzschicht,
10 cm bituminöse Tragschicht,
4 cm Asphaltdeckschicht.
Die Gehwege sollen ebenfalls auf einer Länge von ca. 85,00 m in einer Breite von jeweils ca. 2,00 m wie folgt erneuert werden:
30 cm Frostschutzschicht,
7 cm Asphalttrageschicht,
3 cm Asphaltdeckschicht.
Es sind für die Straßenbeleuchtung zwei neue Straßenlaternen vorgesehen.
Der Ausbau der Verkehrsflächen entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.
Die Kosten für die gesamte Straßenbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 181.700,--. Der WBH beteiligt sich wegen der Kanalerneuerung an den Fahrbahnkosten mit ca.
20.000,--, ERNERVIE mit ca. 15.000,--. Von den verbleibenden Kosten betragen die Anliegeranteile nach der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Sinkkästen 60%, für die Teileinrichtungen Gehwege 70%. Die Anliegeranteile betragen insgesamt somit ca. 94.720,--.
Die Kosten für die Erneuerung des 61 Jahre alten Regenwasserwasserkanals auf einer Länge von ca. 90 m mit einem Durchmesser von 355 mm belaufen sich auf ca. 85.000,--. Von diesen Kosten sind 50% = 42.500,-- der Straßenentwässerung zuzuordnen. Hinzu kommen die Kosten für die anteilige Straßenwiederherstellung in Höhe von ca. 5.000,--, so dass ca. 47.500,-- anfallen. Hiervon beträgt der Anliegeranteil 60% = 28.500,--, so dass insgesamt ca. 123.220,-- auf die Anlieger entfallen. Dieser Anliegeranteil ist auf sämtliche erschlossenen Grundstücke zu verteilen, was im Ergebnis zu einer Belastung von ca. 23,--/qm führt.
Die Maßnahme wurde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 11.6.2013 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 28.500,-- wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1.54.10.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung Gemeindestraßen |
Kostenstelle: | 56200 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 571550 | | | 38.269 | |
Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 500203 | Bezeichnung: | Straßenerneuerung Rönselstraße |
| Finanzpos. | Gesamt | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Einzahlung(-) | 688200 685100 | -123.220 -35.000 | |
-35.000 | -123.220 | |
Auszahlung (+) Auszahlung (+) | 785200 781500 | 181.700 28.500 | 30.000 | 151.700 |
28.500 | |
Eigenanteil |
| 51.980 | 30.000 | 116.700 | -94.720 | |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Rönselstraße auf einer Länge rd. 85 m führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestandes in Höhe von 38.269,00 . Die vorhandene Beleuchtung hat keinen Buchwert mehr. Die erneuerte Rönselstraße ist in der Bilanz in Höhe von 175.000,-- , die beiden neuen Straßenlaternen in Höhe von je 3.350,-- zu aktivieren (Gesamtaktivierungssumme: 181.700,-- , Aufteilung nach Rücksprache mit dem Fachbereich 60). Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben. Somit ist mit einem jährlichen Abschreibungsbetrag in Höhe von 3.450,-- (3.182,-- + 268,-- ) zu rechnen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 123.220,-- zu passivieren. Der Beitragsanteil für den Regenwasserkanal in Höhe von 28.500,-- wird an den WBH weitergeleitet. Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 20.000,-- und der ENERVIE in Höhe von 15.000,-- an der Straßenwiederherstellung. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren. Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von circa 2.359,-- . |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (4,0%) | 2.080 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 2.726 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.450 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 8.256 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo) | -2.359 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 5.897 |
gez. |
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Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19 kB
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