Beschlussvorlage - 0569/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Rönselstraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungs-maßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

 

In der Rönselstraße sollen der Schmutz- und Regenwasserkanal, die Versorgungs-leitungen von ENERVIE sowie die Verkehrsflächen (Fahrbahn und Gehwege) einschließlich Beleuchtung erneuert werden. Der Ausbau der Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung und die Erneuerung der Straßenentwässerung lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.

 

 

 

Begründung

 

Bei der Rönselstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die als erstmalig hergestellt angesehen wird, so dass Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht erhoben werden können. Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung sowie der ENERVIE – Maßnahmen muss diese Straße erneuert  werden, da sie technisch verschlissen ist.

Die Fahrbahn soll auf einer Länge von ca. 85,00 m in einer Breite von ca. 9,00 m wie folgt erneuert werden:

 

  51 cm Frostschutzschicht,

  10 cm bituminöse Tragschicht,

    4 cm Asphaltdeckschicht.

 

Die  Gehwege sollen ebenfalls auf einer Länge von ca. 85,00 m in einer Breite von jeweils ca. 2,00 m  wie folgt erneuert werden:

 

30  cm Frostschutzschicht,

   7 cm Asphalttrageschicht,

   3 cm Asphaltdeckschicht.

 

Es sind für die Straßenbeleuchtung zwei neue Straßenlaternen vorgesehen.

 

Der Ausbau der Verkehrsflächen entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

 

Die Kosten für die gesamte Straßenbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 181.700,--€. Der WBH beteiligt sich wegen der Kanalerneuerung an den Fahrbahnkosten mit ca.

 

20.000,--€, ERNERVIE mit ca. 15.000,--€. Von den verbleibenden Kosten betragen die Anliegeranteile nach der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Sinkkästen 60%, für die Teileinrichtungen Gehwege 70%. Die Anliegeranteile betragen insgesamt somit ca. 94.720,--€.

 

Die Kosten für die Erneuerung des 61 Jahre alten Regenwasserwasserkanals auf einer Länge von ca. 90 m mit einem Durchmesser von 355  mm belaufen sich auf ca. 85.000,--€. Von diesen Kosten sind 50% = 42.500,--€ der Straßenentwässerung zuzuordnen. Hinzu kommen die Kosten für die anteilige Straßenwiederherstellung in Höhe von ca. 5.000,--€, so dass ca. 47.500,--€ anfallen. Hiervon beträgt der Anliegeranteil 60% = 28.500,--€, so dass insgesamt ca. 123.220,--€ auf die Anlieger entfallen. Dieser Anliegeranteil ist auf sämtliche erschlossenen Grundstücke zu verteilen, was im Ergebnis zu einer Belastung von ca. 23,--€/qm führt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 11.6.2013 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung  in Höhe von 28.500,--€ wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

571550

€

€

38.269 €

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

500203

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Rönselstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2013

2014

2015

2016

Einzahlung(-)

688200

685100

-123.220 € -35.000 €

€

 

-35.000 €

-123.220 €   

€

Auszahlung (+)

Auszahlung (+)

785200

781500

181.700€

28.500 €

30.000 €

151.700 €

 

28.500 €

€

€

Eigenanteil

 

51.980 €

30.000 €

116.700 €

-94.720 €

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Rönselstraße auf einer Länge rd. 85 m führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestandes in Höhe von 38.269,00 €. Die vorhandene Beleuchtung hat keinen Buchwert mehr.

Die erneuerte Rönselstraße ist in der Bilanz in Höhe von 175.000,-- €, die beiden neuen Straßenlaternen in Höhe von je 3.350,-- € zu aktivieren (Gesamtaktivierungssumme: 181.700,-- €, Aufteilung nach Rücksprache mit dem Fachbereich 60).

Die Straße ist über 55 Jahre, die Beleuchtung über 25 Jahre abzuschreiben.

Somit ist mit einem jährlichen Abschreibungsbetrag in Höhe von 3.450,-- € (3.182,-- € + 268,-- €) zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtlich Beitragseinnahmen in Höhe von 123.220,-- € zu passivieren. Der Beitragsanteil für den Regenwasserkanal in Höhe von 28.500,-- € wird an den WBH weitergeleitet.

Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 20.000,-- € und der ENERVIE in Höhe von 15.000,-- € an der Straßenwiederherstellung. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von circa 2.359,-- €.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (4,0%)

2.080 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

2.726 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.450 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

8.256 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-2.359 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

5.897 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.07.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen