Beschlussvorlage - 0455/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Kindertagesstätte mit Außenspielfläche auf dem Hüttenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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23.05.2013
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04.07.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, vorbehaltlich eines umsetzbaren Raumprogramms innerhalb der vorhandenen AWO-Räume und im Pavillon, dass die erforderliche Außenanlage für den Betrieb der Kindertagesstätte vom restlichen Hüttenplatz abgeteilt und zur Verfügung gestellt wird. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, dass die entsprechenden Verfahren (vereinfachtes Verfahren zur B-Planänderung und Entwidmungsverfahren) durchzuführen sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Stadtbezirk Haspe fehlen für Kinder unter 3 Jahren, aktuell noch 90 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen. Um diesen Missstand abzuwenden, schlägt die Verwaltung vor, in den Räumlichkeiten der ehemaligen AWO-Begegnungsstätte, unter Einbeziehung des bestehenden Pavillons und einer Außenanlage, eine Kindertagesstätte einzurichten.
Begründung
Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. 2010 hat die Landesregierung in einer großen Kraftanstrengung mit allen Beteiligten eine Aufholjagd gestartet, überall im Land entstehen neue U3 Plätze, indem Kindertagesstätten erweitert oder neue gebaut werden. Die Stadt Hagen hat Vorschläge zu Kita- Standorten erarbeitet, die sich bedarfsorientiert in die Stadtteile integrieren. Dabei spielen Aspekte wie Zentralität und Erreichbarkeit eine wesentliche Rolle.
Zur Erreichung der vom Rat beschlossenen Versorgungsquote von 38% Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, fehlen im Stadtbezirk Haspe aktuell noch 90 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen. Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 18.04.2013 mitgeteilt, sollen diese notwendigen Plätze durch weitere Umbau- und Neubauprojekte realisiert werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der zeitlich befristeten Genehmigung zur Ausweitung der U3 Betreuungsgruppen in den bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen und zur dauerhaften Vermeidung von Überbelegungen, sind diese Maßnahmen kurzfristig umzusetzen.
Eine dieser Maßnahmen ist der Umbau eines Gebäudeteils Hüttenplatz 4 zu einer 3-gruppigen Kindertagseinrichtung unter Mitnutzung des bestehenden Pavillons und einer Teilfläche des angrenzenden Hüttenplatzes zur Gestaltung der Außenspielfläche.
Die neue Kindertageseinrichtung ist zur Versorgung u.a. der Familien im Einzugsbereich Hestert vorgesehen. In diesem Wohnbereich von Haspe hat es noch keine Kindertageseinrichtung gegeben. Auch aktuelle Recherchen in Bezug auf nutzbare Gebäude bzw. Grundstücke konnten an dieser Situation nichts verändern. Der Hüttenplatz ist für die Familien von der Hestert verkehrlich gut zu erreichen und bietet neben der optimalen ÖPNV-Anbindung (Bushaltestelle direkt vor der Tür), auch ausreichende PKW-Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Kindertageseinrichtung.
Eine im letzten Jahr durchgeführte Sozialraumauswertung zur Belegung der Kindertageseinrichtungen hat ergeben, dass 91 % der Hasper Eltern ihre Kinder auch im Stadtbezirk Haspe betreuen lassen. Aufgrund der fehlenden Kindertageseinrichtung auf der Hestert, führt dies bisher allerdings zu einer regelrechten Umverteilung der Kinder innerhalb des Stadtbezirkes. Die Kinder von der Hestert belegen die Betreuungsplätze im Zentrum von Haspe und am Quambusch. Da auch in diesen Wohnbereichen noch Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren fehlen, werden die Kinder aus diesen Wohnbereichen Richtung Spielbrink und sogar nach Wehringhausen verdrängt. Das Prinzip der kurzen Wege ist dadurch für Hasper Eltern vielfach nicht möglich.
Durch die neue Einrichtung auf dem Hüttenplatz würde sich für Eltern, u.a. aus dem Wohnbereich Hestert, eine wohnortnahe, zentrale Lösung ergeben, die in der Folge auch für die anderen Hasper Eltern zu kürzen Wegen führen wird.
Kindertagesstättenkonzept Hüttenplatz
Das Kita- Konzept auf dem Hüttenplatz sieht eine 3-gruppige Einrichtung mit ca. 55 Betreuungsplätzen vor. Das entspricht einem notwendigen Flächenbedarf von ca. 500 m² plus Außenspielfläche.
Der bestehende Pavillon auf dem Hüttenplatz soll mit einem neuen Verbindungsbauteil (neuer Eingangsbereich) in das Kita- Konzept integriert werden. Die begrünte und kindgerechte Außenspielfläche soll die derzeit massiv versiegelte Platzfläche vor dem Gebäude und um den Pavillon aufwerten und gestalteten. Hierbei ist als besonderes Highlight denkbar, dass vorhandene Wasserspiel in den Spielbereich mit einzubinden und zu reaktivieren. Die begrünte Einfriedung der Außenspielfläche würde nach der vorliegenden Planung unmittelbar parallel zum Wasserspiel verlaufen. Die weitere begrünte Einfriedung zum Hüttenplatz kann in der Achse der Baumallee erfolgen und nordöstlich an die geplante Feuerwehrzufahrt anschließen und am Gebäude der ehem. AWO-Räume enden.
Die begrünte Außenfläche der Kita soll kindgerecht, landschaftlich gestaltetet und mit Spiel- und Bewegungseinrichtungen, Gartenmöblierungen sowie Sandflächen versehen werden.
Vorhandene Hauptlaufachsen und Wegeverbindungen zwischen der Vollbrink- und Voerder Str. (Richtung Hasper Zentrum), sowie zwischen der Werk- und Vollbrinkstraße (Richtung REAL SB Warenhaus) werden durch die Außenanlagenfläche der Kita nicht tangiert. Die ÖPNV- Linie zwischen Vollbrinkstraße, dem Hüttenplatz und der Werkstraße bleibt unangetastet. Die barrierefreie, rollstuhl- und kinderwagengerechte Erschließung des Hüttenplatzes soll weiterhin gewährleistet werden.
Der in den 80 Jahren gestaltete Hüttenplatz mit einer überwiegend massiv versiegelten Oberfläche, erhält durch die intensive Begrünung und hochwertig gestaltete der Außenanlagen der Kindertagesstätte eine optische und ökologische Aufwertung.
Insgesamt wird der Hüttenplatz durch die Ansiedlung der Kita belebt. Er stellt zum angrenzenden Pflege-Wohnheim eine sinnvolle Ergänzung dar und könnte positive Synergieeffekte (Zusammenführung Alt & Jung) mitbringen Der Einzelhandel in Haspe insgesamt profitiert durch die zusätzlichen Besucher der Kita.
Der Hüttenplatz bekommt durch die Flächenreduzierung ein angenehmeres Platzgefühl und schafft so beim Besucher auch eine positive Aufenthaltsqualität.
Städtebaulicher Status Quo:
Der Hüttenplatz befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 23/77 (329) Sanierung Haspe Ortskern (RV: 11.06.1982).
Der Hüttenplatz ist in dem betreffenden Bereich eine öffentlich gewidmete Fußgängerzone.
Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans sind u. a. den Kernbereich einer städtebaulichen Ordnung zugeführt, Missstände zu beseitigen und fehlende Einrichtungen für den Gemeinbedarf (Alten-, / Jugendtreff, Kinderhort, Bürgerhaus etc.) unterzubringen.
Das notwendige Planungsrecht kann durch ein vereinfachtes Änderungsverfahren des B-Plan 23/77 (329) nach § 13 BauGB geschaffen werden.
Für die geplante Fläche des Außenspielbereichs der Kindertagesstätte muss ein Verfahren zur Entwidmung der öffentlichen Teilfläche eingeleitet werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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515,1 kB
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