Beschlussvorlage - 0625/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vom Fachbereich Jugend & Soziales aufgestellten Nachmeldeliste zur Vorschlagsliste vom 15.05.2013 für die Benennung von Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen zu.

Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift und wird vor Ort tagesaktuell ausgelegt..

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vom Fachbereich Jugend & Soziales aufgestellten Nachmeldeliste zur Vorschlagsliste vom 15.05.2013 für die Benennung von Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen zu.

 

 

Begründung

Der Präsident des Landgerichtes Hagen teilte mit Schreiben vom 21.12.2012 mit, dass gemäß AV des Justizministeriums (3221 I. 2) und Rd Erl. des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313 6153 vom 04.03.2009 Jm Bl. NRW S. 70 in der Fassung vom 22. Februar 2011 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 bis zum 15.08.2013 einzureichen ist.

Nach dem vorliegenden Schreiben sind vom Jugendamt der Stadt Hagen mindestens 72 Hauptschöffen/innen und 140 Hilfsschöffen/innen vorzuschlagen (doppelte Anzahl).

Nach §.6 Abs II Nr. 3.5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen (Jugendamtssatzung) vom 24.02.1994 in der Fassung des III. Nachtrags vom 14.12.2012 sowie Punkt 7.3 des o.g. Erlasses handelt es sich bei der Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen nicht um ein laufendes Geschäft der Verwaltung.

Die freien Träger der Jugendhilfe, die Parteien und Kirchengemeinden wurden schriftlich gebeten, der Verwaltung des Jugendamtes geeignete und in der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen in geforderter Anzahl vorzuschlagen. Darüber hinaus konnten durch entsprechende Pressemitteilungen weitere Bewerber für das Amt des Jugendschöffen gewonnen werden.

Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. (§ 35 Abs. 3 JGG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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10.07.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen