Mitteilung - 0617/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet hier: Antrag auf Sanierung, Umnutzung und Erweiterung der ehemaligen Hofstelle Heiler Weg 7 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.19 "Tücking, Auf der Halle und Umgebung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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03.07.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Landschaftsbehörde liegt ein Bauantrag vor betreffs der Hofstelle Heiler Weg 7 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.19 Tücking, Auf der Halle und Umgebung. Der Bauantrag sieht die Sanierung und Erweiterung der vorhandenen Wohneinheiten vor, des weiteren den Abriss der vorhandenen Wirtschaftsgebäude und die Neuerrichtung von zwei Stallungen für Pferde mit Außenbereichen, einer Remise, eines Reitplatzes und einer Führeinrichtung.
Es handelt sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben, für das auf Antrag eine Ausnahme von den Ver- und Geboten für Landschaftsschutzgebiete zu erteilen ist, wenn die beabsichtigte Maßnahme mit dem besonderen Schutzzweck zu vereinbaren ist.
Die Neuanlagen liegen z.T. im Bereich einer Obstwiese, die durch den Landschaftsplan Hagen als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt ist. Die Obstwiese wird fast vollständig überplant, sodass vor Genehmigung des Vorhabens eine Änderung des Landschaftsplanes erforderlich ist mit dem Ziel, den Schutzstatus der Obstwiese aufzuheben und an anderer Stelle eine neue Obstwiese zu begründen (s. dazu Drucksachennr. 0065/2013).
Parallel dazu wird derzeit ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für das Vorhaben aufgestellt, in dem die mit dem Vorhaben verbundenen unvermeidlichen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erfasst sowie geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. Die derzeitige Obstwiese wird nach Aufhebung des Schutzstatus nur noch als landwirtschaftliche Fettwiese in die Bilanzierung einfließen.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden bereits in einem Artenschutzgutachten behandelt. Demnach ergeben sich keine Konflikte mit den Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes für besonders oder streng geschützte Arten.
Ein Lageplan zum Vorhaben, in dem die geplanten Gebäude und Anlagen dargestellt sind, liegt dieser Mitteilung als Anlage 1 bei.
In Anlage 2 ist der vom Vorhabenträger vorgeschlagene Standort für die neu zu begründende Obstwiese dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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260,5 kB
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