Beschlussvorlage - 0462/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a)         Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Be­lange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahmen der Verwaltung in dieser Vorlage.

 

b)         Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten  Bebauungs­plan Nr. 19/79 (364) 3.Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lenne­tal/Halden – Bereich Süd - als Satzung gemäß
§ 10 Abs.1 BauGB.  Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 28.05.2013 beige­fügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Stadtteil Halden. Die eigentliche Änderung umfasst den Bereich des festgesetzten öffentlichen Parkplatzes inkl. der Zufahrt von der Lennestraße. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungs­plan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

 

Anlass

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 die Einleitung des Be­bauungsplanes Nr. 19/79 (364) 3. Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd -, vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB be­schlossen.

 

Für das Arcadeon und für einen Haldener Gewerbebetrieb werden dringend zusätzli­che Stellplätze benötigt. Die Verwaltung wurde deshalb gebeten, zu prüfen, ob der im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatz an der Lennestraße noch für die Entwicklung des Bereiches erforderlich ist.

 

Bereits mit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/79 (364) Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd wurde den städtebauli­chen Ansprüchen Rechnung getragen und die Festsetzungen entlang der Lenne­straße geändert. Diese Umplanung wurde 2006 rechtskräftig.

 

Auch in den inzwischen vergangenen sechs Jahren wurde kein Bedarf an öffentli­chen Stellplätzen in diesem Bereich vorgebracht, so dass einem Verkauf und der pri­vaten Nutzung der Fläche nichts entgegensteht.

 

 

Planinhalte

 

Die Festsetzung für den öffentlichen Parkplatz an der Lennestraße wurde dahinge­hend überarbeitet, dass nun eine private Stellplatzanlage, die den Bedürfnissen der neuen Eigentümer entgegenkommt, ermöglicht wird.

 

Die vorhandene Zufahrt wird als öffentliche Straße festgesetzt, da in Zukunft Grundstücke von drei Privateigentümern durch diese Zufahrt erschlossen werden.

 

 

Verfahren

 

Mit dem Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens am 15.11.2012 wurde auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 21.02.2013 wurde der Bebauungsplan als Entwurf beschlossen, so dass mit diesem Entwurf in der Zeit vom 11.03.2013 bis einschl. 11.04.2013 die öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.

 


In dieser Zeit sind von den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange 6 Stellungnahmen eingegangen. Bürger haben sich in diesem Rahmen nicht zur Pla­nung geäußert.

 

 

1.          LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 57462 Olpe, Schreiben vom 26.03.2013

2.          NAturschutzBUnd Deutschland e.v. Stadtverband Hagen, Haus Busch 2, 58099 Hagen, Schreiben vom 08.03.2013

3.          Wirtschaftsbetrieb Hagen, Eilper Straße 132-136, 58901 Hagen, Schreiben vom 09.04.2013

4.          Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Schreiben vom 11.03.2013

5.          Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Schreiben vom 24.04.2013

6.          Bauordnungsamt der Stadt Hagen, Rathaus II, Berliner Platz 22, 58095 Hagen, Schreiben vom 25.03.2013 

 

Die Entscheidungen über die eingegangenen Stellungnahmen werden in dieser Vor­lage vorbereitet. Der Rat der Stadt beschließt dann über die oben aufgeführten An­regungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange gegen- und untereinander.

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der öffentlichen Auslegung geringfügig über­arbeitet.

Die Änderung betrifft die Formulierung der Pflanzgebote für den umlaufenden Grün­streifen. Hierbei geht es zum einen um die redaktionelle Richtigstellung der aufge­führten Himmelsrichtungen und zum anderen um eine differenziertere Beschreibung der Pflanzmaßnahmen; auch unterteilt nach „Erhalt“ und „Neuanpflanzung“.

 

Als reine redaktionelle Änderung ist noch die Aktualisierung der Fax-Nr. des LWL zu nennen.

 

Die Begründung vom 17.12.2012 wurde unter Punkt 7.1 Eingriffsbilanzierung geringfügig überarbeitet.

Der Hinweis zum Bodenschutz wurde aktualisiert.

 

 

Die oben aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen sind als geringfügig zu be­trachten. Sie haben keine Auswirkungen auf die Planung; Interessen Dritter werden nicht tangiert. Auf eine erneute öffentliche Auslegung nach
§ 4a Abs.3 BauGB kann daher verzichtet werden.

 


Folgt der Rat dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebau­ungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig und das Verfahren abgeschlos­sen.

 

 

 

Bestandteile der Vorlage

 

 

Begründung zum Bebauungsplan vom  28.05.2013

 

Übersichtsplan des Geltungsbereiches


Zu 1):

LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 57462 Olpe, Schreiben vom 26.03.2013

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die neue Fax-Nummer wird im Plan nachgetragen.

 

Ein Beschluss über diese Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 


Zu 2):             

NAturschutzBUnd Deutschland e.v. Stadtverband Hagen, Haus Busch 2, 58099 Ha­gen, Schreiben vom 08.03.2013

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Anregung bezieht sich auf die Festsetzung der privaten Grünfläche.

 

Die Festsetzung im Bebauungsplan wurde aufgrund der Anregung detaillierter for­muliert und sieht neben dem Erhalt der vorhandenen Gehölze auch Festsetzungen zur Neupflanzung vor, so dass ein umlaufender Gehölzstreifen entsteht, der sich ent­sprechend seiner jeweiligen Breite entwickeln kann:

 

Erhalt: Die Gehölze auf der westlichen Grünfläche parallel der Lennestraße sind als Trittsteinbiotop für die Fauna nach § 9 Abs.1, Nr. 25b BauGB zu erhalten.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind die Äste der Gehölze, die sich in östliche Richtung über den geplanten Stellplatz entwickelt haben, durch einen fachlichen Ge­hölzrückschnitt zu entfernen.

 

Der an der südlichen Zufahrt von der Lennestraße vorhandene alte Birnbaum muss auf­grund seines Standortes unmittelbar neben der geplanten Versiegelungsfläche der Stellplätze aus Gründen der Verkehrssicherheit leider entfernt werden. Durch die extreme Nähe ihres Stammes zu der geplanten Stellplatzanlage wird durch die erfor­derlichen Auskofferungsarbeiten an dem unterirdischen Baumteil die Standsicherheit des Baumes langfristig nicht gewährleistet.

 

Neupflanzung: Der östliche Grünflächenstreifen soll mit einer zweireihigen Hecke ergänzt werden. Folgende Sträucher sind im Abstand von je 2,0 m mit der Qualität
2 x v. 100-125 cm zu je 25% zu pflanzen:

Haselnuss                                           (Corylus avellana)

Weißdorn                                           (Crataegus monogyna)

Schwarzer Holunder               (Sambucus nigra)

Wasserschneeball                            (Viburnum opulus)

 

 

Die schmalen Grünstreifen im Norden und Süden sind mit einer einreihigen Hecke bestehend aus dem Vogelschutzgehölz Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) der Qualität 3 x v. 80-100 cm im Abstand von 1,0 m zu pflanzen.

 

 

Der Anregung wird gefolgt.


Zu 3):

Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH), Eilper Straße 132-136, 58901 Hagen, Schreiben vom 09.04.2013

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Die „neue“ private Parkplatzfläche wird an 2 private Eigentümer verkauft, die die Pla­nungen zu den Stellplatzanlagen selbst erstellen und umsetzen.

 

In diesem Einzelfall kann daher in Abstimmung mit dem WBH die Erstellung des hydrogeologischen Gutachtens auf die Erwerber übertragen werden. Der Hinweis auf die Erforderlichkeit des Gutachtens wird im Kaufvertrag aufgenommen, ebenso wie der Hinweis vor Planung einen Antrag auf Entwässerungsmitteilung zu stellen.

 

Der erwähnte Gestattungsvertrag wird von der GWH abgeschlossen. Die GWH wird ent­sprechend informiert.

 

Der Anregung wird gefolgt.

 

 


Zu 4):

Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Schreiben vom 11.03.2013

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Untere Landschaftsbehörde weist daraufhin, dass aus ihrer Sicht die Verände­rungen durch die Planung nicht ausreichend in die Eingriffsbilanzierung eingeflossen sind.

 

Durch die Planung wird eine festgesetzte Wegefläche (Geh- und Leitungsrecht in­nerhalb einer Grünfläche) in eine Straßenfläche umgewidmet.

 

Die Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn Wege oder sonstige Erschließungselemente über Flächen Dritter geführt werden müssen und damit bestimmte Rechte begründet werden (z.B. Erschließung der hin­terliegenden Grundstücke). Der Inhalt der Rechte wird festgelegt; dieser Inhalt macht aber in den seltensten Fällen Aussagen zum Ausbaugrad der Wegeverbindung.

 

In diesem Fall ist der Weg seit den 80er Jahren als asphaltierter Weg ausgebaut.

Bereits der Ursprungsbebauungsplan Nr. 19/79 (364) Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden - Bereich Süd, der im Jahre 1979 aufgestellt wurde, hat diese Fläche schon als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Geh- und Leitungs­recht“ festgesetzt.

Im Nachfolge-Bebauungsplan, der Änderung des Ursprungsplans in diesem Bereich, ist diese Fläche als „Öffentliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Hagen und der Ver- und Entsorgungsträger“ festgesetzt.

Diese Verbindung war als Erschließung für alle dahinterliegenden Flächen gedacht (städtische Stellplätze, städt. Grün- und Sportflächen). Da eine Erschließung für KFZ vorgesehen war, wurde der Weg entsprechend ausgebaut.

 

Die Eingriffsbilanzierung muss bei der Gegenüberstellung von vorher – nachher grundsätzlich die rechtlichen Aussagen bewerten, nicht aber den tatsächlichen Zu­stand berücksichtigen.

In diesem Einzelfall muss das aus Sicht der Planung etwas anders beurteilt werden. Der „vorher“-Bewertung liegt eine Festsetzung zugrunde, die keine eindeutige Aus­sage zum Ausbau- bzw. Versiegelungsgrad macht. Eine Festlegung des Biotoptyps (versiegelt oder teilversiegelt) ist daher problematisch abzuleiten. Weiterhin handelte es sich um eine Fläche, die schon seit ca. 30 Jahren versiegelt ist.

 

Aus diesem Grund wurde die Eingriffbilanzierung nicht überarbeitet. Den Inhalten der Stellungnahme kann nicht gefolgt werden.

 

Die textlichen Festsetzungen zum Schutz und zur Ergänzung der Pflanzungen wur­den überarbeitet und detaillierter festgesetzt (siehe Punkt 2).


Zu 5):

Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Schreiben vom 24.04.2013

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Untere Bodenschutzbehörde weist auf einen aktualisierten Hinweis zum Boden­schutz hin.

Die Verwaltung hat die entsprechenden Ergänzungen vorgenommen.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.


Zu 6):

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen, Untere Bauaufsichtsbehörde, Rathaus II, Berliner Platz 22, 58095 Hagen, Schreiben vom 25.03.2013

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Bauordnung weist auf 4 Baulasten hin, die im Geltungsbereich der Bebau­ungsplanänderung liegen.

Die Inhalte kollidieren nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine wei­tere Berücksichtigung im Rahmen des Planungsrechtes ist nicht erforderlich.

 

Die Inhalte des Baulastenverzeichnisses werden an die Erwerber der Grundstücke weitergegeben.

 

 

Ein Beschluss über die Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Jörg Dehm

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.06.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Reduzieren

03.07.2013 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz zu fassen.

 

Zusatz:

 

Der Parkplatz ist behutsam, unter größtmöglicher Vermeidung von Versiegelungen in die vorhandene wertvolle Gehölzstruktur einzubinden. Die vor Ort vorhandenen zwei alten Birnbäume sowie die umgebende Hecke sind zu erhalten. Zusätzlich sind fünf Bäume für die wegfallenden Strukturen anzupflanzen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       10

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         0

 

Reduzieren

04.07.2013 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

a)         Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Be­lange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahmen der Verwaltung in dieser Vorlage.

 

b)         Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten  Bebauungs­plan Nr. 19/79 (364) 3.Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lenne­tal/Halden – Bereich Süd - als Satzung gemäß
§ 10 Abs.1 BauGB.  Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 28.05.2013 beige­fügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Stadtteil Halden. Die eigentliche Änderung umfasst den Bereich des festgesetzten öffentlichen Parkplatzes inkl. der Zufahrt von der Lennestraße. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungs­plan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Parkplatz ist behutsam, unter größtmöglicher Vermeidung von Versiegelungen in die vorhandene wertvolle Gehölzstruktur einzubinden. Die vor Ort vorhandenen zwei alten Birnbäume sowie die umgebende Hecke sind zu erhalten.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

 

1

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

    0

Enthaltungen:

    1

 

Erweitern

09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen