Beschlussvorlage - 0620/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Meldung zur Gründung eines weiteren Familienzentrums zum Kindergartenjahr 2013/2014 zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Anlage zum Erlass vom 31.01.2013 stellt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Hagen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zwei weitere Kontingente zur Verfügung. Der Antrag zur Kapitalisierung der Kontingente (Beschluss JHA vom 23.05.2012) wurde vom Ministerium am 10.05.2013 abgelehnt. Nach Rücksprache mit den Trägern der Hagener Familienzentren wurde die Kindertageseinrichtung in der Hochstraße als weiteres Familienzentrum für die Innenstadt angemeldet. Die Meldung des neuen Familienzentrums ist durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu bestätigen. Für das zweite Kontingent wurde eine Übertragung auf 2014 beantragt.

 

Begründung

In der Anlage zum Erlass vom 31.01.2013 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Weiterentwicklung von Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 6 KiBiz für das kommende Kindergartenjahr ist der 15. Juni 2013.

 

Dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.05.2012 zur Kapitalisierung der neuen Kontingente für eine halbe Koordinierungsstelle zur Unterstützung der bereits bestehenden Familienzentren folgend, hat die Verwaltung umgehend eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Ministerium beantragt. Hintergrund war das einstimmige Votum der Träger der Hagener Familienzentren, dass die gewünschte Intensität der Aufgabenwahrnehmung verbunden mit der Vielzahl der bedarfsgerechten Abstimmungsprozesse ohne geeignete Koordination absehbar zu Qualitätsverlusten führen wird.

Neben der ausführlichen Darstellung des von der Steuerungsgruppe der Familienzentren entwickelten Konzeptes war eine weitere Begründung, dass es sich bei der Koordinierungsstelle für Familienzentren um eine freiwillige Leistung handelt, die eine Finanzierung gemäß § 82 GO durch die Stadt Hagen ausschließt.

 

Nach wiederholten Anfragen wurde der Verwaltung am 10. Juni 2013 mit Bezug  auf den gestellten Antrag durch das Landesjugendamt mitgeteilt, 

 

“dass - nach Rückmeldung aus dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom heutigen Tage - eine Förderung einer Koordinierungsstelle aus den Mitteln für Familienzentren nicht möglich ist.

 

Die von Ihnen beantragte Konstellation würde sich zwar im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung und der festgelegten Höchstgrenzen bewegen. Der Antrag wäre auch im Sinne des Verwendungszwecks der Förderung von Familienzentren, da die Förderung für Personalkosten eingesetzt werden soll.

Eine Förderung kann allerdings nur Familienzentren im Sinne des § 16 Abs. 1 KiBiz gewährt werden, d.h. unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Familienzentrum um eine Kindertageseinrichtung handelt. Die Erteilung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ ist ebenfalls nur für Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Eine Koordinierungsstelle kann daher nicht Empfänger der Landesförderung sein. 

 

Die Mittel für angehende bzw. zertifizierte Familienzentren sind sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder für die Finanzierung kooperativer Leistungen anderer Institutionen verwendet. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal; Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildung) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden. Als "Leistungen anderer Institutionen" für o.g. Zwecke gelten grundsätzlich auch entsprechende Angebote des Jugendamtes.“

 

Nach unmittelbarer Information der Träger der Hagener Familienzentren über die  Entscheidung des Ministeriums, hat die Caritas die Kindertageseinrichtung in der Hochstraße als weiteres Familienzentrum für den Bereich Innenstadt/ Oberhagen gemeldet.  Die ursprüngliche Planung sah vor, dass die neue Kindertageseinrichtung in der Hochstraße ab dem nächsten Jahr einen Verbund mit der Kindertageseinrichtung am Remberg, die bereits zertifiziert ist, eingeht.  Um die Zuweisung für das Kindergartenjahr 2013/2014 jedoch nicht zu verlieren, wurde die Kindertageseinrichtung noch fristgerecht zum 15.06.2013 als eigenständiges Familienzentrum gemeldet. Ein bestätigender Beschluss des Jugendhilfeausschusses ist zeitnah nachzureichen.

 

Laut Prioritätenliste und Abstimmung mit den Trägern 2011 wäre darüber hinaus allenfalls noch jeweils ein Familienzentrum in Hohenlimburg und Haspe vorstellbar. Die Umsetzung in den damals benannten Sozialräumen Elsey und Spielbrink  konnte jedoch aus verschiedenen Gründen bisher nicht realisiert werden. Auch aktuell geführte Gespräche führten nicht zu verbindlichen Entscheidungen. Hintergrund sind anstehende Veränderungen hinsichtlich der zukünftigen Trägerschaft und gravierende Personalwechsel.

 

Um den zugewiesenen Landeszuschuss dennoch nicht zu verlieren, hat die Verwaltung eine Übertragung des nicht genutzten Kontingentes beantragt. Das Landesjugendamt hat daraufhin mitgeteilt, dass es “standardmäßig so ist, dass die neuen Kontingente nur in dem Jahr zur Verfügung stehen, in dem sie bereitgestellt werden. Ihren Antrag habe ich soeben an das Ministerium zur Entscheidung weitergeleitet.“

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

Dr. Schmidt, Erster Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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10.07.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen