Mitteilung - 0579/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsperspektive B7>17hier: aktueller Sachstand des Projekts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.06.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.07.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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09.07.2013
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Beschlussvorschlag
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Städtebauförderung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das Projekt B7>17 zu stellen. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 5.000 Euro ist aus den vorhandenen Planungsmitteln des Fachbereichs 61 zu finanzieren.
Sachverhalt
Kurzfassung
In der Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Projekt B7>17 beschrieben, mit dem eine städtebauliche Aufwertung des Bereichs entlang der B7 von Hagen bis Schwelm angestrebt wird. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie vergeben werden und eine 80%-Förderung durch das Land NRW (Städtebauförderung) beantragt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird nach der Sommerpause in die Beratung eingebracht werden.
Begründung
Die Verwaltung hatte bereits im vergangenen Jahr das Projekt vorgestellt (siehe Vorlage 0384/2012) und wurde einstimmig beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Nachbarkommunen unter maßgeblicher Mitwirkung des Regionalverbandes Ruhr in den zuständigen Ministerien vorzustellen. Dies ist geschehen und das Ministerium hat im November des vergangenen Jahres seine grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung des Projekts zusagt. Die Vertreter der Kommunen wurden dabei tatkräftig durch den Planungsdezernenten des RVR, Herrn Tönnes unterstützt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass durch eine Machbarkeitsstudie, die verschiedenen Themenfelder des Projekts vertiefend untersucht und aufbereitet werden sollen, so dass am Ende weiter konkretisierte Projekte mit Aussagen zu Einzelmaßnahmen, Zeit- und Kostenrahmen sowie Förderwegen stehen. Damit würde die Grundlage für weitere Fördermaßnahmen gelegt, die dann auf die Umsetzung einzelner Projekte gerichtet sind. Im Focus steht dabei insbesondere die neue Förderperiode des EFRE-Programms, die im Jahr 2014 beginnen soll. Der Schwerpunkt der Hagener Projekte liegt dabei auf der Reaktivierung von Brachflächen für eine gewerbliche Nachnutzung (Brandt, alter Bahnhof Haspe, Varta, Enervie, Westside HBf) sowie auf der Erlebbarmachung der Ennepe für die Bevölkerung und die Realisierung eines durchgängigen Radwegs vom Hbf bis nach Gevelsberg.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein Ausschreibungstext für eine Machbarkeitsstudie erarbeitet (siehe Anlage) und mit dem Städtebau-Ministerium sowie mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt.
Die Finanzierung dieser Studie ist wie folgt vorgesehen:
Gesamtkosten: 50.000 Euro
Förderung Land: 40.000 Euro (80 %)
Anteil Stadt Hagen: 5.000 Euro
Anteil Ennepe-Ruhr-Kreis und kreisangehörige Gemeinden: 5.000 Euro.
Der Anteil der Stadt Hagen soll aus vorhandenen Planungsmitteln des Fachbereichs 61 finanziert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Stadtentwicklung |
| 5113 |
| Soz. Stadt Wehringhausen |
Produkt: | 1.51.10.03 | Bezeichnung: | Stadtentwicklung / FNP |
| 1.51.13.05 |
| Soz. Stadt Wehringhausen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) | 448100 | - 40.000 |
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Ertrag (-) | 448200 | -5.000 |
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Aufwand (+) | 542600 | 50.000 |
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Eigenanteil |
| 5.000 |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Dr. Christian Schmidt Erster Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
