Beschlussvorlage - 0467/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße Lönsweg zwischen Birken- und Kapellenstraße2. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Entscheidung
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15.06.2005
|
Sachverhalt
Die Vorlage
beschreibt die Ergebnisse der Bürgerinformation.
Die Anregungen
und Bedenken der Anlieger sind erörtert und geprüft worden und finden - soweit
möglich - bei der weiteren Planung
Berücksichtigung.
1.
Vorbemerkungen
Der Ausbau der Straße Lönsweg zwischen
Birken- und Kapellenstraße wurde in der
1. Lesung der Bezirkvertretung Nord am
16.03.2005 vorgestellt.
Entsprechend den Regularien des
Straßenerneuerungsprogramms, welches aus haushaltsrechtlichen Gründen
vorübergehend nicht abgearbeitet werden konnte, wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, da der Ausbau
auch beitragsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Diese Bürgerinformation hat am
18.05.2005 stattgefunden.
2. Ergebnisse der
Bürgerinformation
Im Wesentlichen bezogen sich die
Bedenken auf die Anzahl der geplanten Stellplätze. Es wurde angeregt, auf der
östlichen Seite ein aufgeschultertes Parken zu ermöglichen. Nach
verwaltungsinterner Prüfung ist dies aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite
vor dem Hintergrund des Busbegegnungsverkehres nicht möglich. Ein weiterer
Einwand betraf die Lage der Bushaltestelle auf der westlichen Seite. Die
Haltestelle muss nach interne Abstimmung an der geplanten Stelle verbleiben, da
nur hier ein gerader Bordsteinverlauf mit 16 cm Auftrittshöhe auf 12 m Länge
gewährleistet werden kann. Vorhandene Grundstückszufahrten und Stellplätze
werden durch die neu anzulegenden Parkstreifen insgesamt nicht beeinträchtigt.
3. Protokoll der Bürgerinformation
Teilnehmer
der Verwaltung (alle 66):
Herr
Kirchhoff
Herr
Skouras
Herr
Hartlieb
Herr
Kirchhoff eröffnet die Veranstaltung und begrüßt die ca. 60 anwesenden Bürger.
Er stellt die Teilnehmer der Verwaltung vor und erläutert den vorgesehenen
inhaltlichen Ablauf der Bürgerinformation:
Hiernach
wird zuerst die Baumaßnahme in straßenplanerischer Hinsicht vorgestellt.
Anschließend werden die beitragsrechtlichen Aspekte beleuchtet. Im Anschluss
daran wird den Bürgern in einer Pause Gelegenheit gegeben, die entsprechenden
Pläne einzusehen. Abschließend werden Fragen und Anregungen der Bürger
diskutiert.
Als inhaltliche
Überleitung wies Herr Kirchhoff kurz auf die derzeit ungeordnete Raumaufteilung
(z.B. fehlende Gehwege) und den schlechten Zustand der Verkehrsfläche im
Bereich des noch auszubauenden Straßenteiles hin.
Nach den
einleitenden Ausführungen erhält Herr Skouras das Wort und stellt mittels des
Ausbauplanes den Straßenentwurf im Sinne der in 1. Lesung von der
Bezirksvertretung Nord am 16.03.2005 beschlossenen Verwaltungsvorlage vor.
Er
erläutert eingangs, dass der Ausbau des Lönsweges im Abschnitt zwischen der
Birkenstraße und Haus-Nr. 14/16 erfolgen wird und die Fortführung bis zur
Kapellenstraße bereits vor längerer Zeit hergestellt wurde.
Herr
Skouras betont, dass eine kostengünstige Variante des Ausbaues gewählt wurde,
indem aufgrund der in der Örtlichkeit vorhandenen Vorgärten auf Grünflächen
verzichtet worden ist.
Die
Ausbaulänge beträgt ca. 180 m und die Straßenbreite ca. 12 bis 13 m.
Der Ausbau
erfolgt im Trennsystem: Es wird eine asphaltierte Fahrbahn (Schwarzdecke) mit
6,50 m Breite geben und beidseitig durch Bordsteinanlagen abgesetzte
Randbereiche.
Der
westliche Seitenbereich kann bei einer Breite von 3,65 m Längsparkstände und
den Gehweg aufnehmen. Die Längsparkstände werden unterbrochen von vielen Ein-
und Überfahrten. Daher soll der komplette Bereich in Pflasterbauweise (grau für
Einfahrten und Gehen, anthrazit für Parken) hergestellt werden. Hierdurch wird
auch erreicht, dass der trennende Bordstein zwischen Parken und Gehen entfallen
kann, da ein Überfahren der Gehbereiche bei Parkvorgängen technisch unschädlich
ist. Es können insgesamt 11 öffentliche Stellplätze angeboten werden.
Die
Überfahrten zur Wohnungseigentumsanlage Nr. 4 8 werden ca. 6,00 m breit
ausgebildet, um das Blockparken auf den Privatflächen zu ermöglichen.
Die
Bushaltestelle Fahrtrichtung Kapellenstraße soll in Höhe der Haus-Nr. 2
angelegt werden, um einen gradlinigen Haltestellenbereich wegen der Absenkung
des Busses ausbilden zu können. Buskapsteine und Blindenleitplatte verbessern
die Haltestellensituation weiter. Die Flächenbreite von 3,65 m erlaubt es, ein
Wartehäuschen (ggf. ohne Seitenwände) aufzustellen.
Die
Haltestelle in Richtung Birkenstraße verbleibt ca. an der bisherigen Stelle.
Durch die Breite von ca. 2,00 m wird dieser Seitenbereich ausschließlich als
Gehweg genutzt. Wegen der vielen Überfahrten und zur Vereinheitlichung soll
aber auch dieser Bereich gepflastert werden.
Wegen der
ungünstigen Sichtverhältnisse wird der Kurvenbereich zur Birkenstraße so
aufgeweitet, dass ein Begegnungsverkehr auch für größere Fahrzeuge erfolgen
kann. Die Durchfahrt zum westlichen Teil der Birkenstraße wird mit einem
Tiefbordstein abgesetzt.
Der
Übergang zum bereits ausgebauten Teil des Lönsweges erfolgt mittels einer
Verschwenkung der Fahrbahn, die aus der Verbreiterung des westlichen
Seitenbereiches resultiert. Durch eine entsprechende Anlegung dieser
Verschwenkung soll eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden.
Die
bestehende Beleuchtungsanlage kann bei der vorliegenden Planung erhalten
werden. Es sind lediglich zwei Leuchten zu versetzen.
Im Zuge des
Ausbaues ist eine Kanalhaltung auszuwechseln.
Ein Bürger
möchte im Rahmen einer Zwischenfrage wissen, wie es mit der Beschilderung
hinsichtlich der Parkplatzproblematik aussehen wird (z.B. aufgeschultertes
Parken erlaubt oder nicht).
Dazu
konnten die Verwaltungsmitarbeiter nicht Stellung nehmen, da hierfür 32
zuständig ist.
Hierzu
ergreift der anwesende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk Hagen-Nord, Herr
Kohaupt, das Wort und erklärt, dass dieses Thema durch die BV Nord im Rahmen
der 2. Lesung behandelt wird.
Herr
Skouras weist abschließend darauf hin, dass die Straße während der Bauzeit
überwiegend einseitig befahrbar und nur tageweise gesperrt sein wird.
Nach den
Ausführungen zur Straßenplanung beschreibt Herr Kirchhoff die finanziellen
Auswirkungen der Baumaßnahme für die beitragspflichtigen Anlieger.
Der Lönsweg
zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße ist noch nicht endgültig hergestellt.
Der jetzt geplante endgültige Ausbau löst eine Erschließungsbeitragspflicht
nach dem Baugesetzbuch aus; 90% der Ausbaukosten sind von den Anliegern zu
tragen.
Herr
Kirchhoff führt aus, dass die Ausbaukosten für den Abschnitt Kapellenstraße bis
Haus-Nr. 14/16 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr rechtssicher nachweisbar
sind, so dass hierfür kein beitragsfähiger Aufwand geltend gemacht werden kann.
Herr Kirchhoff fordert die Bürger auf, evtl. bei ihnen vorhandene alte
Unterlagen über Ausbaukosten in diesem Bereich beizubringen.
Das würde
ggf. dazu führen, dass solche Kosten bei den Betroffenen als Vorausleistung
anerkannt würden und individuell beitragssenkend, aber gleichzeitig auch für
die Gesamtheit der Beitragspflichtigen aufwandssteigernd, wirken würde.
Herr
Kirchhoff erläutert, dass die nunmehr anfallenden Ausbaukosten auf alle
Anliegergrundstücke des Gesamtbereiches zwischen Birkenstraße und
Kapellenstraße umzulegen sind.
Für
die Herstellung des bisher nicht ausgebauten Teilstückes des Lönsweges muß mit
geschätzten Straßenbaukosten von 230.000,- Euro sowie 51.000,- Euro
Kanalbaukosten, von denen 28% = ca. 15.000,- Euro auf die Straßenentwässerung
entfallen, gerechnet werden. An den Gesamtkosten von 245.000,- Euro hat sich
die Stadt laut Baugesetzbuch mit 10% zu beteiligen, so dass auf die
beitragspflichtigen Anlieger ein Betrag von 220.500,- Euro entfällt.
Verteilungskriterium
ist die Grundstücksfläche (§ 11 Erschließungsbeitragssatzung). Berücksichtigt
werden die Grundstücksflächen bis zu einer Tiefe von 50 m.
Insgesamt
ist mit einem voraussichtlichen Erschließungsbeitrag zwischen 11,- Euro/qm bis
maximal 15,- Euro/qm zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend des
Submissionsergebnisses.
Die
Anlieger werden zunächst zu Vorausleistungen auf den zu erwartenden
Erschließungsbeitrag herangezogen.
Abschließend
erläutert Herr Kirchhoff vor der Pause noch allgemeine Dinge wie
Widerspruchsfrist, Stundung/Ratenzahlung und endgültige Abrechnung.
Während der
Pause nutzen einige Anlieger die Möglichkeit, die ausgehängten Pläne einzusehen
und sich bei den Verwaltungsmitarbeitern weiter zu informieren. Gleichzeitig
besteht Gelegenheit, schriftliche Wortmeldungen auf vorbereiteten Formblättern
zu formulieren.
Nach der
Pause beantworten die Vertreter der Verwaltung
Fragen der Anlieger.
Die schriftlich
und namentlich eingereichten Wortmeldungen wurden gesammelt und soweit möglich
direkt beantwortet. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die
Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgt im Spätsommer 2005. Der Baubeginn wird im
Herbst 2005 sein. Es wird mit einer Bauzeit bis Frühjahr 2006 gerechnet.
Mit diesen
Hinweisen schloss Herr Kirchhoff gegen 21.00 h die Bürgerinformation.
4. Weiteres
Vorgehen
Nach Beschluss der Bezirksvertretung
Nord kann die Ausbauplanung abgeschlossen werden, so dass die Ausschreibung im
Spätsommer 2005 erfolgen kann. Der
Baubeginn kann dann entsprechend im Herbst 2005 terminiert werden.

15.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Bezirksvertretung Nord nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
2.
Die Bezirksvertretung Nord beschließt den Ausbau der
Straße Lönsweg zwischen Birken- und Kapellenstraße.
Zusatz:
Es ist mit der
HVG abzustimmen, ob die beiden bestehenden Bushaltestellen notwendig sind.