Beschlussvorlage - 0462/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr.: 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost-hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.06.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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20.06.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 1/05 (567) Im Sümmern -Ost- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird wie folgt beschrieben:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt südlich der Schwerter Straße zwischen dem vorhandenen ALDI-Markt und dem östlich angrenzenden Wohngebiet an der Schieferstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Das ehemalige Betriebsgelände Vogel & Schemmann im
Bereich der Schwerter Straße wurde in jüngster Vergangenheit weitestgehend
neuen Nutzungen zugeführt. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19
“Schwerter Straße / Im Sümmern” wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung des Hellweg-Baumarkts und des ALDI-Markts geschaffen. Die
Restflächen befinden sich im Eigentum des Rechtsnachfolgers Webac. Nur
Teilflächen westlich des ALDI-Marktes werden weiterhin intensiv gewerblich
genutzt.
Die östlich des ALDI-Marktes angrenzenden Flächen, in dem
vorgenannten Vorhaben- und Erschließungsplan als Mischgebiet bzw. teilweise
auch als Grünfläche festgesetzt, sollen künftig einer neuen Nutzung mit dem
Schwerpunkt Wohnen zugeführt werden. Dazu ist die Änderung des bestehenden
Planungsrechts erforderlich. Die Verteilung der Bau- und Freiflächen (Grünraum)
ist neu zu definieren. Eine angrenzende städtische Fläche soll in die Planung
eingebracht werden. Zudem soll eine Wegeverbindung von der Schwerter Straße zum
Gesamtschulbereich geschaffen werden.
Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des
Bebauungsplans als gewerbliche Baufläche bzw. als Grünfläche dargestellt. Das
Erfordernis der Anpassung des Flächennutzungsplans muss im Verfahren geklärt
werden.
Die
Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 “Schwerter Straße / Im
Sümmern” bzgl. der Sonderbaufläche "Bau- und Gartenmarkt"
werden durch das Bebauungsplanverfahren Nr.: 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost-
nicht berührt.
Das Bebauungsplanverfahren Nr.: 1/05
(567) -Im Sümmern - Ost- berührt nur den Erweiterungsbereich des Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 19 “Schwerter Straße / Im Sümmern”.
