Beschlussvorlage - 0384/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Ortsumgehung Boele, 2. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.06.2005
|
Sachverhalt
Auf der
Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 2/96 (481) Teil A soll die
Ortsumgehung Boele im Abschnitt zwischen der Schwerter Straße und der
Dortmunder Straße ausgebaut werden. Erst mit Fertigstellung dieses zweiten
Bauabschnittes wird die Funktion der gesamten Ortsumgehung gewährleistet.
Da der
Knotenpunkt Schwerter Straße/ neue Ortsumgehung bereits mit dem 1. Bauabschnitt
hergestellt wurde, umfasst der Ausbaubereich vorwiegend die Gebiete der
ehemaligen Grabeländer im Westen der Ortslage Boeles. Der Anschluss der
Ortsumgehung im Bereich der Dortmunder Straße erfolgt in Form eines
Kreisverkehrsplatzes.
Die Querungen
der Turmstraße und der Straße “Hilgenland” erfolgen einmal als
“signalisierte Fußgängerschleuse” (Turmstraße) einschl. eines sog.
Bypasses für den motorisierten IV über die Lüdtkenheider Straße und mittels
einer Fußgängerbrückenüberführung (Hilgenland).
Der
Querschnitt der neuen Ortsumgehung zeigt eine Zweispurigkeit mit 3,50 m breiten
Fahrspuren. Beidseitig schließt sich ein 1,50 m breites Bankett an, das durch
eine 0,50 m breite Entwässerungsrinne von der durchgehenden Fahrbahn getrennt
ist. Dieser damit ca. 2,00 m breit
nutzbare Streifen fungiert als Pannenstreifen und Revisionsstreifen für die
Unterhaltung der Steilwälle.
Die genannten
Steilwälle weisen eine Höhe von 5,00 m über Fahrbahnniveau auf. Sie werden
analog zu den Wällen des 1. BA ausgebildet.
Die Kosten der
Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 12,4 Mio €, wobei Bund und Land die
Maßnahme mit einem Zuschuss von 9,35 Mio € fördern. Der Eigenanteil ist
entsprechend mit 3,05 Mio € anzusetzen.
1.
Vorbemerkungen
Bei dieser
Verwaltungsvorlage handelt es sich ausschließlich um die Darstellung der
technischen Ausführung der Ortsumgehung Boele, 2. BA.
Die
“Vorgeschichte” in Bezug auf die Bebauungspläne und ehemalige
Planungen sind im Vorfeld ausführlich in den politischen Gremien diskutiert und
im Bebauungsplanverfahren gewürdigt worden.
Zum aktuellen
Stand der Grunderwerbsverhandlungen wird in der Sitzung seitens der Verwaltung
eine Berichterstattung erfolgen, da diese Verhandlungen z.Z. stark “im
Fluss” sind und an dieser Stelle somit nur der augenblickliche Stand mit
Datum der Erstellung dieser Vorlage wiedergeben werden kann.
Neben der
Baubeschreibung enthält diese Vorlage einen Ausblick auf den geplanten
Bauablauf sowie einen Finanzierungsteil.
Im Text wird
die Abkürzung “OU” für die Ortsumgehung Boele, 2. BA, verwendet.
2.
Gegenwärtiger Zustand
Heute ist der Ortsteil Boele sehr stark geprägt von
zwei Verkehrstraßen, die den Ort zugleich erschließen und durchschneiden:
L 704: Dortmunder-
/Denkmal- /Hagener Straße
L 675: Schwerter
Straße ( Umleitungsstrecke U 42 und U 67 für die BAB A1 )
Der Knotenpunkt beider Verkehrstraßen befindet sich
im Ortskern von Boele, im Bereich des Marktplatzes.
Die Fahrzeuge belasten die Umgebung im Kernbereich
Boele erheblich und bilden für die Bewohner ein hohes Sicherheitsrisiko. Sie
führen nicht nur durch gewachsene Wohn- und Geschäftsbebauung, sondern auch
vorbei an zentralen Einrichtungen, wie dem Markt- und dem Kirchplatz.
Die heutigen Querschnittsbelastungen der Straßen im
Boeler Zentrum liegen zwischen 14.500 Fz / 24 h auf der L 675 – Schwerter
Straße und ca. 25.050 Fz / 24 h auf der L 704 – Hagener Straße zwischen
Denkmal- und Helfer Straße. Etwa 75% des Verkehrs sind in Bezug auf das Boeler
Zentrum Durchgangsverkehr.
Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei mehr als
900 Fz / 24 h.
Nachdem der 1.
BA der Ortsumgehung Boele von der Hagener Straße bis zur Schwerter Straße in
den Jahren 2001 bis 2004 fertggestellt wurde, soll nun der 2. BA ab Schwerter
Straße bis zur Dortmunder Straße hergestellt werden.
Der
Kreuzungsbereich Schwerter Straße/ OU ist bereits endausgebaut, so dass der 2.
BA hier am nord-westlichen “Ast” außerhalb der Schwerter Straße
anschließen kann. Das Baufeld erstreckt sich somit fast ausschließlich über die
Bereiche der ehemaligen Grabeländer, die bereits im Zuge der Grundstücksneuordnung
freigeräumt wurden.
Von der neuen
Trasse sind die heutigen Ost- West- Verbindungsstraßen “Hilgenland”
und die Turmstraße betroffen, wobei die Straße “Hilgenland” nur für
Fußgänger und Radfahrer durchgängig zu nutzen ist.
Der Bereich
des nördlichen Anschlusses der OU an die Dortmunder Straße zeigt sich heute als
signalgesteuerte Einmündung der Hengsteyer Straße in die Dortmunder Straße,
wobei die Verkehrsströme der durchgehenden Dortmunder Straße dominieren.
Direkt hinter
dem nördlichen Fußgängerüberweg der Dortmunder Straße beginnt die sog.
“freie Strecke”, d.h. die Straßenbaulast des Landesbetriebes
Straßen NRW. Hier sind für beide Fahrtrichtungen Bushaltestellen vorhanden.
3.
Planung und künftiger Zustand
Der
Straßenplanung liegt prinzipiell ein auf 11,00 m erweiterter Regelquerschnitt
RQ 10,5 gemäß Richtlinie für die Anlage von Straßen - Querschnitte- (RAS- Q) zu
Grunde. Dieser zweistreifige Querschnitt zeigt Fahrbahnbreiten von 3,50 m je
Richtungsfahrbahn mit daran anschließenden Randstreifen von je 0,50 m, die hier
gleichzeitig die Funktion als Entwässerungsrinne aufnehmen werden. Das äußere
Bankett zeigt jeweils eine Breite von 1,50 m und dient zur Aufnahme der
verkehrstechnischen Einrichtungen, der Beleuchtung sowie ggf. bei
zweistreifigen Querschnitten (eingeschränkt) als Pannenstreifen. In
Fahrtrichtung Süden (zur Schwerter Straße/ Hagener Straße) weitet sich der
Querschnitt um eine Spur auf (Spurbreiten hier nur 3,25 m) , um die zweispurige
Fortsetzung jenseits des Knotenpunktes einzuleiten. Hierdurch wird die
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erhöht.
Auf beiden Seiten der neuen OU sind Lärmschutzwälle vorgesehen. Diese zeigen eine Höhe von 5,00 m über Straßenniveau und werden mit 60° Neigung an der Straßenseite ausgebildet. Die straßenabgewandte Seite wird teilweise ebenfalls als Steilwall (bei beengten Platzverhältnissen), teilweise aber auch als “natürlicher” Wall erstellt. Die Steilwälle werden analog zur Bauweise des 1. Abschnittes der OU ausgebildet und entsprechend begrünt.
Mit einer
Prognosebelastung von ca. 19.500 Fz/ 24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von
über 900 Fz/ 24 h ist dieser Querschnitt an der oberen Grenze der
Leistungsfähigkeit. Er stellt allerdings einen vertretbaren Kompromiss aus
Wirtschaftlichkeit, Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der
Leistungsfähigkeit dar.
Der
Straßenaufbau wird entsprechend der Bauklasse 1 der RStO mit einer
Gesamtaufbaustärke von 70 cm ausgebildet. Auf einer zweilagigen bituminösen
Tragschicht von 18 cm folgt die bituminöse Decke aus einer Binderschicht von 8
cm und einem 4 cm starken Splittmastix- Belag. Überlegungen zu einer
offenporigen Deckschicht (sog. “Flüsterasphalt”) wurden wegen der
Nichtanrechnungsfähigkeit bei der Lärmschutzberechnung gem. Gutachten Büro
Müller- BBM vom Juli 2004, Seite 10, oben, verworfen. Nicht zuletzt die enormen
Kosten bei der Herstellung, die auch nicht zuschussfähig sind, mit
erforderlichen seitlichen Kastenrinnen einschl. Kanalanschlüssen sowie die
erhöhte Unterhaltungsintensität zur Gewährleistung der Funktion führten zum
Verzicht auf diese Ausführungsvariante.
Wegen des hoch
anstehenden Grundwassers in Verbindung mit der schlechten Tragfähigkeit des
Bodens muss unterhalb des Straßenoberbaus eine Flächendränage mit
entsprechenden Wasserableitungsmöglichkeiten angeordnet werden. Daher werden
beidseitig im Bankettbereich Dränagerohre verlegt, die ggf. das anstehende bzw.
aufsteigende Grundwasser abführen können. Dieses “unbelastete”
Wasser wird über einen neu herzustellenden Kanal in der Hengsteyer Straße bis
zum Vorfluter geführt, wo es über ein heute schon vorhandenes Schachtbauwerk in
den Bunkebach eingeleitet werden kann. Das anfallende Straßenoberflächenwasser
wird über Straßeneinläufe in einen Kanal geleitet und letztlich an die
vorhandene Kanalisation im Bereich der Dortmunder Straße angeschlossen.
Der
Einmündungsbereich Dortmunder Straße/ Hengsteyer Straße wird künftig als
Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Der Durchmesser ist mit 35,00 m unter
Berücksichtigung des hohen Schwerverkehrsanteil und des Busverkehrs gewählt.
Die Fahrbahnbreite ist 6,00 m plus einem überfahrbaren, gepflasterten
Innenkreis mit 1,75 m Breite. Die Mittelinselfläche wird begrünt. Die gewählte
Geometrie des Kreisverkehres erlaubt die Anordnung von Fahrbahnteilern in allen
Zu- bzw. Ausfahrästen. Hierdurch kann eine erhöhte Sicherheit für den
Fußgänger- bzw. Radverkehr gewährleistet werden.
Der nördliche Anschluss der Dortmunder Straße fällt in die Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein Westfalen, Straßen. NRW. Daher wurde mit dem Landesbetrieb eine Vereinbarung über den Ausbau der betroffenen Straßenflächen geschlossen, die Ende Mai 2005 rechtswirksam wurde. In diesen Bereich fallen auch zwei Bushaltestellen, die heute ebenerdig auf dem Bankett ausgewiesen sind und im Zuge des Straßenausbaus als Busbucht mit einem Buskapstein (16 cm Auftritt) und Blindenleitplatten ausgestattet werden.
Die neue OU quert, wie bereits oben erwähnt, die Straße “Hilgenland”. Diese ist heute nur für Fußgänger und Radfahrer zu nutzen, da Steinpoller die Durchfahrt für mehrspurige Fahrzeuge verhindern. Um diese Nutzung auch weiterhin zu ermöglichen, wird bei Straßenstation 550,000 eine Fuß- Radwegebrücke errichtet, die eine “planfreie” Kreuzung mit der OU darstellt. Diese Brücke zeigt eine Spannweite von 17,70 m und wird in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen Straße und Brücke von 5,10 m müssen beidseitig ca. 50 m lange Rampen vorgesehen werden, um eine behindertengerechte Neigung von max. 6% nicht zu überschreiten. Die Rampen werden harmonisch in die Lärmschutzwälle integriert.
Die zweite Straßenquerung der OU
erfolgt im Bereich der Turmstraße bei Straßenstation 846,799. Hier kann aus
lärmtechnischen und finanziellen Gründen keine Querung für den Gesamtverkehr
mehr angeboten werden, so dass die Turmstraße im östlichen Teil an einer neuen
Wendeplatte endet, während der westliche Teil über einen “Bypass”
zur Lüdtkenheider Straße umgeleitet wird. Für den Fuß- und Radverkehr wird ein
signalisierter Überweg eingerichtet. Die “Unterbrechung” der
Lärmschutzwälle an dieser Stelle muss durch sog. Lärmschutzschleusen
kompensiert werden. Die Ausbildung erfolgt aus jeweils zwei zueinander
versetzten Lärmschutzwänden. Wegen der großen Höhe dieser Wände werden sie
teilweise transparent ausgebildet.
Neben der Begrünung der neu entstandenen Pflanzflächen und der Lärmschutzwälle erfolgen auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Grünordnungsplan für die durch den Straßenbau hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese werden im Bereich der Malmkestraße durchgeführt und bestehen inhaltlich aus der Umwandlung von ca. 4 ha Ackerfläche in eine Grünland- Brachfläche sowie der Anpflanzung von ca. 1,3 ha Feldgehölz aus Hainbuche, Hasel, Weißdorn u.ä. sowie 60 Alleebäumen.
4.
Bauzeiten und Baudurchführung
Das EU- weite
Ausschreibungsverfahren, für das überschlägig 3 Monate angesetzt werden muss,
erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2005, so dass im Spätherbst diesen Jahres
mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Als erstes
Gewerk werden nach dem Ende der Vegetationsperiode die Baumfällarbeiten
ausgeführt, die seit Frühjahr diesen Jahres zurückgestellt wurden. Parallel
dazu kann mit dem Abbruch der Häuser “Hengsteyer Straße 1” so wie
“Hilgenland 6” begonnen werden. Danach stehen die Ver- und
Entsorgungsarbeiten im Bereich des neuen Kreisel so wie der Dränagekanal
Hengsteyer Straße an. Zeitgleich muss schon mit der neuen Brücke
“Hilgenland” begonnen werden, damit dieses Bauwerk schon vor dem Straßenbau
der OU- Trasse errichtet ist.
Bei der
Planung des Bauablaufes ist für die Erdarbeiten eine trockene Bauphase wichtig,
da die anstehenden, wasserhaltigen Böden nur dann eine ausreichende Grundlage
mit entsprechenden Tragfähigkeiten zeigen. Sollte diese Terminierung nicht
möglich sein, muss mit aufwendigen Bodenstabilisierungsmaßnahmen gerechnet
werden. Daher wird für die betroffenen Arbeiten der Sommer 2006 avisiert.
Der
“eigentliche” Straßenbau der OU wird ca. in der ersten Jahreshälfte
2007 ausgeführt. Danach werden die Lärmschutzwälle errichtet und begrünt. Die
weitere Begrünung sowie die Beleuchtungsinstallation erfolgen im Winter 2007/
2008, so dass ein Ende der Gesamtmaßnahme für Frühjahr 2008 möglich erscheint.
An dieser
Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Bauphasen um
Vorüberlegungen der Verwaltung handelt, die durch z.B. Sondervorschläge der
anbietenden Firmen auch modifiziert werden können.
5.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten der
Gesamtmaßnahme werden mit ca. 12,4 Mio € angesetzt. Darin ist ein
Grunderwerbskostenanteil von ca. 1,75 Mio € enthalten. Außerdem sind die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Begrünungsarbeiten der
Lärmschutzwälle mit ca. 460.000,- € enthalten. Die reinen Baukosten
werden mit ca. 10,1 Mio € beziffert.
Von Bund und
Land wird die Maßnahme mit 80 % gefördert. Das entspricht einer Summe von 9,35
Mio €. Es verbleibt ein
Eigenmittelanteil von 3,05 Mio €.
Der
Bewilligungsbescheid wird erteilt, sobald der Haushaltsplan 2005 und das
Haushaltssicherungskonzept vom Rat der Stadt Hagen verabschiedet wurde und der
Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorliegt.
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1. Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
|
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
XX |
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
X |
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
X |
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
X |
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
X |
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
2005 ff |
|
|||
|
|
|
|
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
X |
Einnahmen |
9.350.000 |
EUR |
|||||
|
X |
Sachkosten |
12.410.000 |
EUR |
|||||
|
|
Personalkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|||
|
660036117905 |
1.507.000 |
3.013.000 |
3.013.000 |
1.817.000 |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|||
|
660095017904 |
2.000.000 |
4.000.000 |
4.000.000 |
2.410.000 |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Eigenanteil: |
493.000 |
987.000 |
987.000 |
593.000 |
|
|||
|
|
||||||||
4. Finanzierung |
|
||||||||||||||||
|
|
Verwaltungshaushalt |
|
|||||||||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|
||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
|
||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
Wird durch 20 ausgefüllt
|
|
|||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
|
||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
|
||||||||||||||
|
|
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
X |
Vermögenshaushalt |
||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
X |
Kreditaufnahme |
|||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt
|
||||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
|||||||
|
|
|
zusätzlich finanziert werden |
|||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
|||||||
|
|
|
vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
|||||||
|
|
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen keine Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
Sachkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
Personalkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
X |
Folgekosten sind nicht eingeplant |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.
