Beschlussvorlage - 0301/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 67 - Turmstraße - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2,3 und 5 BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht
ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die
Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat
beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss gehörende
Teiländerung Nr. 67 – Turmstraße – zum FNP der Stadt Hagen nach den
§§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
Gleichzeitig
beschließt der Rat der Stadt den zu der 67. Teiländerung des FNP der Stadt
Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom 14.04.2005, welcher Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Sachverhalt
1.
Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage
eingegangen Anregungen.
2.
Abschließender Beschluss zur FNP
– Teiländerung Nr. 67, Turmstraße.
Zu a) und b):
Der Rat der
Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2002 den Entwurf der Teiländerung
Nr. 67 – Turmstraße – zum FNP der Stadt Hagen beschlossen. Aufgrund
dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom 10.02.2003 –
10.03.2003 einschließlich öffentlich aus.
In dieser Zeit
wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
1.
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Hagen
2.
Staatliches Umweltamt, Hagen
Privatpersonen brachten während der
Planoffenlage keine Anregungen vor.
Darstellungsänderungen im
Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach
verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.
Zwischenzeitlich wurden redaktionelle
Änderungen zu den Punkten 3, “Umweltverträglichkeit” und 5,
“Erschließung” (Ver-/Entsorgung) des zu dieser FNP –
Teiländerung gehörenden Erläuterungsberichtes in Anpassung an die fortgeschriebenen
Planinhalte des nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanes 4/01 –
Turmstraße/Auf der Heide- erforderlich.
Diese Änderungen berühren nicht die
Planinhalte dieser FNP – Teiländerung.
Daher wird eine erneute Offenlegung
des Planwerkes nicht erforderlich.
Weitere Einzelheiten zu diesem
Verfahren entnehmen Sie bitte dem beigefügten Erläuterungsbericht vom
14.04.2005.
Zu 1.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer, Staberger Straße
5, 58511 Lüdenscheid vom 6.03.2003 zur Teiländerung Nr. 67 – Turmstraße
– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
Stellungnahme der Verwaltung:
Das
zwischenzeitlich vorliegende Geräusch – Immissionsschutz –
Gutachten für den nachfolgenden Bebauungsplan Nr. 4/01 Turmstraße / Auf der
Heide weist nach, dass die geplante Wohnbebauung für das angrenzende
Gewerbegebiet keine weitere Beschränkung der zulässigen Geräuschemissionen
erfordert.
Festzustellen
ist, dass bei den heutigen Betriebszuständen von Seiten der Betriebe nur solche
Geräusche ausgehen, die einer geräuschimmissionsmäßigen WA-Gebietsausweisung
für die geplante Wohnbaufläche nicht entgegenstehen.
Darüber
hinaus belegt das Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten, dass das
Gewerbegebiet durch die angrenzenden vorhandenen schutzbedürftigen Flächen
– insbesondere durch das im nordwestlichen Bereich angrenzende im
Bebauungsplan Nr. 27/63 festgesetzte WR -Gebiet (reines Wohngebiet) –
bereits in seiner Nutzbarkeit eingeschränkt ist. Daher entspricht die Gewerbegebietsnutzung
de facto dem Charakter eines Mischgebietes mit nicht wesentlich störendem
Gewerbe.
Aufgrund des gutachterlichen
Nachweises zur Zulässigkeit des geplanten Wohngebietes in Nachbarschaft des
Gewerbegebietes, kann der ursprünglich geplante Lärmschutzwall entfallen.
Den Anregungen wurde insoweit Rechnung getragen, als für das angrenzende Gewerbegebiet
keine weitergehende Beschränkung der zulässigen Geräuschemissionen erforderlich
werden.
Zu 2.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen des Staatlichen Umweltamtes, Postfach 4121, 58041 Hagen vom
25.03.2003 zur Teiländerung Nr. 67 – Turmstraße – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
Stellungnahme der Verwaltung:
Das
zwischenzeitlich vorliegende Geräusch – Immissionsschutz –
Gutachten für den nachfolgenden Bebauungsplan Nr. 4/01 Turmstraße / Auf der
Heide weist nach, dass die geplante Wohnbebauung für das angrenzende
Gewerbegebiet keine weitere Beschränkung der zulässigen Geräuschemissionen
erfordert.
Der
Anregung wurde bereits gefolgt.
