Mitteilung - 0573/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

     

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Gesetzgeber hat die Bauordnung NRW dahingehend abgeändert, dass Rauchwarnmelder in Wohnungen nun verpflichtend sind. Es gibt sogar eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen

 

             

Begründung

Bereits seit einiger Zeit wurde in der Fachwelt lebhaft darüber diskutiert, ob die sinnvolle Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich festgeschrieben werden sollte. Die Entstehung von Rauchgasen ist im Brandfall hochkritisch zu sehen. Eine rechtzeitige Brandfrüherkennung ist für die Ergreifung von Gegenmaßnahmen daher essentiell und kann somit Menschenleben retten - vor allem nachts, wenn schlafende Personen vom Rauch handlungsunfähig zurückgelassen werden.

 

Mit dem „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung“ vom 21. März 2013 wird diese Forderung nun gesetzlich umgesetzt. Die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729), wird dahingehend geändert, dass dem § 49 folgender Absatz 7 angefügt wird:

 

„(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“

 

Dieses Gesetz trat bereits am 1. April 2013 in Kraft. Die Neuregelung hat also nicht nur Konsequenzen für die Neuerrichtung von Wohnungen, sondern beinhaltet sogar eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen. Diese Maßnahme des Gesetzgebers ist durchweg zu begrüßen, da so mit einfachsten Mitteln eine erhebliche Verbesserung des Brandschutzes im Wohnungsbau erzielt werden kann, ergo viele Menschenleben gerettet werden können.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen