Beschlussvorlage - 0552/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Fachdienstes Bauordnung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Dieser Bericht verdeutlicht mit Hilfe von Kennzahlen die derzeitige Leistungsfähigkeit und Arbeitsbelastung des Fachdienstes Bauordnung. Gleichzeitig werden die besonderen Herausforderungen aufgezeigt, denen sich die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalbehörde stellen müssen.

 

 

Begründung

 

Vorbemerkungen

 

Dieser Jahresbericht ist erst der zweite nach Aufgabe der Selbstständigkeit des Bauordnungsamtes und dessen Überführung in den „Fachbereich für Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung“. Die Zusammenlegung fand rückwirkend zum 01.01.2011 statt. Um weiterhin eine Vergleichbarkeit sicher zu stellen, berücksichtigt dieser Bericht nicht nur den Fachdienst Bauordnung (61/5), welcher die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalbehörde umfasst, sondern auch die Verwaltungsabteilung (61/0), da diese ebenfalls Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt und vormals in identischer Aufstellung dem Bauordnungsamt zugeordnet war. Der Prozess eines echten Zusammenwachsens der ehemaligen Einheiten 63 und 61 zu einem „neuen FB 61“ wurde begonnen. Um Synergieeffekte zu heben, besteht nun die Chance zur weiteren Optimierung der internen Organisation, der Arbeitsabläufe und letztlich auch der räumlichen Konstellation. Dieser Herausforderung wird sich der neue Fachbereich in der Zukunft stellen müssen, um auch nach außen hin als eine Einheit wahrgenommen werden zu können.

 

Das Jahr 2012 war bezüglich der personellen Entwicklung von dramatischen Entwicklungen und der Entstehung von Vakanzen geprägt, die zu nicht kompensierbaren Lücken geführt haben. Insbesondere der überraschende und viel zu frühe Tod des stellvertretenden Fachdienstleiters war sowohl in menschlicher als auch in fachlicher Sicht einschneidend für die Dienststelle. Sowohl der Verlust dieser Führungspersönlichkeit als auch die Pensionierung einer langjährigen Bezirksleiterin konnten bis heute nicht durch die Einstellung neuer Mitarbeiter aufgefangen werden, da die entsprechenden Wiederbesetzungsverfahren langwierig und zäh sind. Auch aufgrund anderer Ereignisse war zeitweise nur 1 von 4 Bezirksleiter-/innen im aktiven Dienst, die Untere Bauaufsichtsbehörde ist in solchen Ausnahmesituationen strukturell also nur bedingt handlungsfähig.

 

Zeitweise führte diese Situation zu einem negativen Überhang (eingegangene/beschiedene Vorgänge) in der Größenordnung von -32 % (Oktober 2012). Mit anderen Worten: zeitweise kann ein Drittel der anfallenden Arbeit nicht bewältigt werden, der Aufbau von immensen Rückständen kann nicht mehr verhindert werden. Die Laufzeiten von Bauanträgen und anderen Verfahren werden unweigerlich steigen. Der aktuellen Arbeitsbelastung ist die Behörde mit der jetzigen Personalausstattung nicht mehr gewachsen und wird es auf absehbarer Zeit auch nicht mehr sein, wenn keine Abhilfe geschaffen wird.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat weiterhin 2 unbesetzte Planstellen der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen aufzuweisen. Aufgrund der Fallzahlen lässt sich aber sogar ein tatsächlicher Fehlbedarf von zeitweise 4 bis 7 Mitarbeitern ablesen, alleine schon zum Abbau der Rückstände. Organisatorische Maßnahmen werden diesen Fehlbedarf nicht mildern können. Es bleibt letztlich die Notwendigkeit von zusätzlichen Einstellungen, wenn das Ziel einer „mittelstandsorientierten Kommunalverwaltung“ mit kurzen Bearbeitungszeiten endlich erreicht werden soll.

 

Positiv zu benennen ist lediglich die personelle Konsolidierung der wichtigen und unaufschiebbaren Sonderaufgaben „Wiederkehrende Prüfungen“ und „Campingplätze“, die somit endlich einmal gut aufgestellt sind. Ebenso positiv war der Ausbildungsbeginn eines Stadtbauoberinspektoranwärters, der erste seit sehr vielen Jahren. Um den oben genannten Missstand zu lindern, ist eine unbefristete Übernahme in eine vorhandene Planstelle dieses jungen Architekten nach Ende der Ausbildung (Mitte 2013) zwingend notwendig. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Stadt Hagen in die Ausbildung bereits viele Ressourcen investiert hat und es nicht darstellbar wäre, wenn nun eine andere Kommune davon profitieren würde.

 

Im Jahr 2012 kam erschwerend hinzu, dass die negative personelle Entwicklung auf eine neue Dynamik in der Bauwirtschaft traf. Nachdem die letzten Jahre von der allgemeinen Wirtschaftskrise geprägt waren, verblieb die Zahl der eingehenden Bauanträge nun auf einem ähnlichen Stand wie bereits 2011: bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (also die Vorgänge, die landläufig als „Baugenehmigung“ bezeichnet werden) waren es nun 1178 (2012) statt 1202 (2011) Vorgänge, also ein nicht relevanter Rückgang. Bereits 2011 gab es aber ein Plus von +17 %. Nach Rückgängen von -10 % in 2009 und -6 % in 2010 hat sich das Baugeschehen daher auf einem recht hohen Niveau wieder eingependelt.

 

Interessant ist hierbei auch die Entwicklung im Jahresverlauf. Üblicherweise gibt es immer ein Jahresanfangstief im 1. Quartal und ein Jahresendhoch im 4. Quartal (da üblicherweise zum Jahresende immer viele Bauanträge reinkommen, die dann zum Jahresanfang fehlen). Doch wie schon 2011 war auch das Jahr 2012 sehr untypisch - so wie sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung generell ja zur Zeit sehr untypisch darstellt.

 

Im Gegensatz zum Jahr 2011 (welches aufgrund der sehr wechselhaften gesamtwirtschaftlichen Situation sehr sprunghafte Entwicklungen aufwies, welche eine langfristige Planung und Organisation der Arbeitsabläufe erschwerten oder gar unmöglich machten), gab es 2012 im Jahresverlauf einen relativ kontinuierlichen Arbeitsanfall: das Jahresanfangstief war nicht besonders ausgeprägt, es gab eine sehr aktive Jahresmitte und dafür gegen Jahresende noch einmal einen Knick nach unten. Erstaunlicherweise gilt also (wenngleich mit etwas anderen Vorzeichen) noch einmal der Satz aus dem Jahresbericht 2011: „Dies mag wiederum daran liegen, dass in dieser Zeit die allgemeine Wirtschaftslage einen neuen Tiefpunkt in der aktuellen Euro-Krise gefunden hat und sich das Baugeschehen daher zum Jahresende doch wieder etwas abkühlte. Es ist daher verblüffend, wie sich gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge mit einer gewissen Verzögerung auch an den Fallzahlen der Bauaufsichtsbehörde ablesen lassen.“

 

Überhaupt sind Fallzahlen aber immer nur ein vages Indiz für den wahren Arbeitsaufwand. Die nicht immer aus der Statistik direkt ablesbare Mehrarbeit ist verknüpft mit dem ordnungsbehördlichen Handeln aufgrund eines zunehmend überalterten und ungepflegten Gebäudebestandes, den gestiegenen Anforderungen an die Rechtssicherheit von Bescheiden und der damit verbundenen Prüftiefe. Aber auch die Anzahl der arbeitsintensiven Klagen hat sich nach Einführung der Bürokratieabbaugesetze auf einem höheren Niveau als zuvor eingependelt. Einzelne Fälle binden enorm viel Arbeitszeit: wird die behördliche Entscheidung nicht akzeptiert, werden parallel und nacheinander Bezirksregierung, VG, OVG, BVG, Petitionsausschuss, Staatsanwalt und Presse eingeschaltet. Währenddessen können dann keine Baugenehmigungen erteilt werden.

 

 

Besondere Entwicklungen

 

Massive gesetzliche Änderungen sind 2012 nicht zu verzeichnen gewesen. Die angekündigte „große Novelle“ der BauO NRW wirft in der Fachwelt zwar ihre langen Schatten voraus, doch sind ihre Inhalte noch nicht konkret benennbar. Angedeutet wurden jedoch die geplante Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren und die Einführung von brandschutztechnisch relevanten Gebäudeklassen, wie in anderen Bundesländern bereits üblich. Vor 2014 ist mit der „großen Novelle“ aber wohl eher nicht zu rechnen.

 

Bereits zum Jahreswechsel 2011/2012 kamen kleinere Änderungen im BauGB und der BauO NRW zum Tragen, um bauliche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere im Außenbereich planungsrechtlich zu vereinfachen und diese in bestimmten Fallkonstellationen sogar bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei zu stellen. Ein verschärftes Konfliktpotential wurde bei Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu    10 m erwartet, die in vielen Baugebieten nun bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind, so dass die Behörde jetzt nur noch reaktiv und nicht mehr präventiv tätig werden kann. Hierzu sind jedoch bis heute keine konkreten Fälle bekannt geworden.

 

Erwähnenswert ist ferner, dass es zum Jahreswechsel 2012/2013 durch Fristablauf entsprechender gesetzlicher Regelungen zu folgenden Änderungen kam: Das (ungeliebte und ungenutzte) Anzeigeverfahren wird keine Anwendung mehr finden. Auch sind bestimmte Werbeanlagen nun wieder bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig geworden. Dadurch sind zwar etwas mehr Bauanträge zu erwarten, doch sind Bauanträge für Werbeanlagen dafür recht gebührenintensiv und damit „selbsttragend“. Überhaupt haben sich die Gebühreneinnahmen in 2012 aufgrund einzelner Großprojekte mehr als verdoppelt.

 

Ein Dauerprojekt ist die Fortentwicklung des Projektes GekoS Online. GekoS BAU/WIN ist die Vorgangsbearbeitungssoftware der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen. Mit dem Aufsatz GekoS Online kann die (interne und externe) Behördenbeteiligung weitgehend digital abgewickelt werden, um einige Tage Postweg bei der Bearbeitungszeit einzusparen. Bereits jetzt trägt GekoS Online aber auch dazu bei, die Vorgänge erstmals mitsamt den umfangreichen Planunterlagen digital verfügbar zu halten. Mittelfristig steht bei der Umsetzung auch die digitale Einreichung von Bauvorlagen an und (nach Klärung datenschutzrechtlicher Aspekte) am Ende sogar die „digitale Baugenehmigung“.

 

Das Projekt dient letztlich auch dem digitalen Dokumentenmanagement und damit sowohl einer Minimierung von Archivplatz als auch einer einfacheren Suche im Langzeitarchiv gegenüber dem aktuellen System mit etwa 350.000 Microfichen - eine zunehmend veraltete Archivierungsmethode ohne Zukunftschancen. Dies ist auch ein Baustein für das Erreichen des städtischen Leitbildes „mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.

 

 

Leistungsdaten

 

Die schlechte Baukonjunktur der jüngeren Vergangenheit hatte bei der Bauordnung für eine gewisse Entlastung gesorgt. Doch nun hat sich bereits im zweiten Jahr zumindest die Bauwirtschaft teilweise erholt gezeigt. Die oben bereits beschriebene, problematische Personalsituation verschärft die Lage zusätzlich. Daher wurde ein Wendepunkt erreicht, so dass mittlerweile wieder mehr Vorgänge eingereicht werden als beschieden werden können. Es deutet sich damit an, dass die Bearbeitung mit den Fallzahlen nicht mehr Schritt halten kann. Während in der „Krisenzeit“ der Rückstau etwas aufgelöst werden konnte, wächst er nun wieder an. Die Entwicklung ist im Detail aber durchaus sehr differenziert zu sehen.

 

Berücksichtigt werden muss bei den nun aufgeführten Daten, dass es aufgrund einer neuen Statistik-Software bei den Vorjahreswerten systembedingt zu geringfügig abweichenden Abfragewerten kommen kann (verglichen mit dem Jahresbericht 2011).

 

Bei den Genehmigungsverfahren insgesamt wurden 1845 (2012) statt 1861 (2011) Anträge eingereicht, was tatsächlich sogar einen nicht spürbaren Rückgang bedeutet. Nach einem Anstieg von +17 % zwischen 2010 und 2011 ist dies allerdings ein Zeichen der Konsolidierung. Der negative Überhang (eingegangene/beschiedene Vorgänge) betrug in 2012 bei 1727 beschiedenen Vorgängen aber leider etwa -7 %. Daraus ist ein direkter Rückschluss auf die personelle Unterbesetzung möglich !

 

Bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (also den „Baugenehmigungen“) sah es wie folgt aus: mit 1178 (2012) statt 1202 (2011) eingereichten Vorgängen konnte hier (wie bereits oben erwähnt) das Vorjahresniveau in etwa erreicht werden. Doch die Anzahl der beschiedenen Vorgänge konnte damit nicht Schritt halten. Im Gegenteil: 1103 (2012) statt 1176 (2011) bedeuten ein Minus von etwa -6 %. Eine noch größere Aussagekraft hat hierbei jedoch die Gegenüberstellung der eingegangenen und der beschiedenen Bauanträge: im Durchschnitt des Jahres 2012 gab es also einen negativen Überhang von etwa -7 %, nachdem im Jahr 2011 teilweise noch Rückstände abgearbeitet werden konnten. Besonders auffällig war der Oktober 2012, in dem ein negativer Überhang von etwa -32 % zu verzeichnen war. Das gesamte Jahresende gestaltete sich in dieser Hinsicht sehr schwierig.

 

Wie bereits erwähnt, lassen sich aus dem Vergleich der eingegangenen und der beschiedenen Vorgänge sehr gut Rückschlüsse in Bezug auf die allgemeine personelle Situation ziehen. Die Rechnung lautet wie folgt: bei 32 Mitarbeitern im gesamten Bereich 61/0 und 61/5 bedeuten -32 % also mehr als 10 fehlende Mitarbeiter. Zwar betrug der negative Überhang im Jahresschnitt wie oben geschildert „nur“ -7 %, doch tauglicher ist die Annahme, dass das 4. Quartal 2012 recht typisch für die Zukunft ist. Hier betrug der negative Überhang bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne -22 % und bei den Genehmigungsverfahren im weiteren Sinne immerhin noch -11 %. Der langfristige Personalfehlbedarf dürfte sich also zwischen -4 und -7 Mitarbeitern bewegen. Es würde also schon viel ausmachen, wenn denn zumindest die zwei offenen Planstellen wiederbesetzt und weitere Personaleinsparungen verhindert werden könnten. Anderenfalls werden die Rückstände und die Wartezeiten noch weiter anwachsen und das Ziel einer „mittelstandsorientierten Kommunalverwaltung“ in noch weitere Ferne rücken. Organisatorische Maßnahmen alleine werden diese Entwicklung nicht aufhalten können.

 

Wie bereits im Jahre 2011 konnten erneut nur 4 sog. Anzeigeverfahren durchgeführt werden. Dieses durch das Bürokratieabbaugesetz I zwecks Verwaltungsvereinfachung eingeführte „Schnellverfahren“ für Kleingaragen und einfache Nutzungsänderungen hat sich nicht durchgesetzt, da es in der Praxis nicht dem Ziel Bürokratieabbau dient, sondern im Gegenteil den Verwaltungsaufwand in vielen Fällen exakt verdoppelt. Der Bauherr kann im Extremfall wählen, über welche der drei Verfahrensalternativen (Anzeigeverfahren, Freistellungsverfahren oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren) er beispielsweise den Bau einer Kleingarage realisieren will. Das Anzeigeverfahren wurde nun zum Jahreswechsel 2012/13 abgeschafft, die anstehende große Novelle der BauO NRW soll auch die anderen Verfahren vereinheitlichen.

 

Wird viel gebaut, wird auch viel geklagt. Diese Regel bestätigte sich im Jahre 2012 wieder einmal. Nachdem mit den Bürokratieabbaugesetzen das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden war, war seinerzeit eine Verdoppelung an Klageverfahren zu verzeichnen gewesen. Im Jahr 2008 waren es genau 56 Klagen. Dies hatte sich mit dem Lauf der Zeit etwas relativiert. Nach „nur“ 33 Klagen im Jahr 2011 waren es im gesamten Jahr 2012 aber schon wieder 39 Klagen. Interessant ist die Tatsache, dass etwa die Hälfte aller Klageverfahren in das 3. Quartal 2012 fiel - es war also ein klageintensiver Sommer. In der Tat hat die Klagefreudigkeit im Bauwesen durchaus etwas mit dem Wetter zu tun, weil einerseits gutes Wetter mehr Bautätigkeit zulässt und andererseits schlechtes Wetter bauliche Missstände schneller zu Tage treten lässt. Der Arbeitsaufwand bei einzelnen, sich über viele Jahre hinziehenden (z.T. Mehrfach-) Klageverfahren bleibt aber enorm. Es ist nachvollziehbar, dass die wieder auflebende Baukonjunktur auch die „Streitkultur“ weiter anheizt.

 

 

Gebühren

 

Doch kommen wir zu einer erfreulichen Entwicklung - die Gebühreneinnahmen ! Wie sich bereits früh im Jahr ankündigte, konnte in 2012 die Millionengrenze sehr deutlich überschritten werden ! Dies dürfte das erste Mal in der Geschichte der Unteren Bauaufsichtsbehörde Hagen gewesen sein. Mit 1.545.175 € (2012) statt 879.316 € (2011) konnte also fast eine Verdoppelung der Einnahmen verzeichnet werden ! Dies lag natürlich vor allem an den Baugenehmigungen für Großprojekte wie die Rathaus-Galerie oder die Enervie-Zentrale, aber auch das „Massengeschäft“ hat deutlich dazu beigetragen.

 

Der Gebührenrückgang der letzten Jahre lag nicht nur an den Fallzahlen, sondern ist auch mit einer gewissen Verringerung des bei jedem einzelnen Vorhaben verbauten Bauvolumens zu erklären, aus dem die Gebühren bekanntlich abgeleitet werden. Es wurde zuvor also insgesamt etwas kleiner gebaut, zumindest im gewerblichen Sektor. Auffallend waren seinerzeit dabei auch die zahlreichen Nutzungsänderungsanträge, die relativ wenig Gebühren bringen, dafür aber von einer unerfreulichen Fluktuation in den Objekten zeugten. Doch dieser Trend wurde anscheinend umgedreht: wer baut, baut nun wieder größer und investiert nachhaltig !

 

 

Aufgabenerledigung

 

Aufgrund der bereits beschriebenen Rahmenbedingungen - das Wiedererstarken der Baukonjunktur trifft auf personelle Engpässe - hat natürlich auch die Anzahl nicht erledigter Vorgänge in die Höhe schnellen lassen. Hierbei sei der Blick auf die jeweils zum Quartalsende festgehaltenen Momentaufnahmen gerichtet, und hierbei wiederum auf das Massengeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“. Waren zum Ende des 4. Quartals 2012 Rückstände von 102 Fällen zu verzeichnen, waren dies zum Ende des 4. Quartals des Jahres 2011 nur 88. Alleine in dieser Teilmenge sind die Rückstände also um 16 % angestiegen. Die Belastung der einzelnen Bezirke ist dabei etwas ungleich verteilt. Besonders der Bezirk Mitte dürfte hier besonders gebeutelt sein.

 

 

Laufzeiten

 

Ebenso den oben beschriebenen Rahmenbedingungen geschuldet ist der eklatante Anstieg der Laufzeiten. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf die Situation zum Ende des jeweiligen 4. Quartals der Jahre 2011 und 2012 gerichtet werden.

 

Im Massengeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ stecken insbesondere die Wohnbauprojekte und kleineren gewerblichen Bauvorhaben, die nur eine relativ geringe Prüftiefe bedürfen. Hier sind die Laufzeiten mit 79 statt 78 Tagen trotz der aktuellen Bedingungen glücklicherweise in etwa gleich geblieben. Vereinfacht gesagt, sind die „kleinen Bauherren“ zumeist noch nicht die Leidtragenden.

 

Wesentlich dramatischer sieht es aber bei den Projekten aus, die im „normalen Genehmigungsverfahren“ abgewickelt werden müssen und daher einer wesentlich intensiveren Prüfung unterzogen werden. Hierzu fehlen aber die entsprechenden personellen Ressourcen. Auch dürften die Beteiligungsfristen anderer Behörden insgesamt problematischer geworden sein. Leider betrifft dies insbesondere die größeren gewerblichen Bauvorhaben, da sich diese vorrangig im „normalen Genehmigungsverfahren“ befinden. Waren es im 4. Quartal 2011 noch 120 Tage, so ist hier im 4. Quartal 2012 bereits eine Laufzeit von 163 Tagen zu verzeichnen gewesen. Vereinfacht gesagt, dauerte die Bearbeitung von gewerblichen Bauanträgen in 2012 etwa 36 % länger als im Jahr zuvor !

 

Eine Laufzeit von 163 Tagen sind umgerechnet etwa 116 Arbeitstage. Dies bedeutet einen herben Rückschlag für das Ziel, eine Baugenehmigung innerhalb von nur 47 Arbeitstagen erteilen zu können, um damit die Kriterien des RAL-Gütezeichens „mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zu erfüllen. Wollte man die Laufzeiten nachhaltig und dauerhaft reduzieren, so müsste die personelle Situation aber nicht nur bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde überdacht werden, sondern bei allen im Genehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen. So ist zu bedenken, dass nicht nur interne, sondern auch externe Dienststellen eine gesetzliche Beteiligungsfrist von bis zu 2 Monaten haben. Somit liegt die Länge der Bearbeitungszeit nicht nur in der Hand der Stadt Hagen. Auch bleiben die durchschnittlichen Laufzeiten irreführend, weil brisante Einzelfälle die Statistik stark verfälschen können.

 

 

Wiederkehrende Prüfungen

 

Besonders sensible Objekte müssen von der Bauaufsicht in bestimmten Zeitabständen „wiederkehrend geprüft“ werden. Rechtsgrundlage ist seit dem Jahreswechsel 2009/2010 die PrüfVO als Ersatz für die TPrüfVO. Je nach Objektklasse betragen die Prüffristen nun 3 oder 6 Jahre, womit aber weiterhin die Quadratur des Kreises notwendig ist, da die Prüffristen immer noch nicht mit dem gesetzlichen 5-Jahres-Rhythmus der Brandschauen durch die Feuerwehr übereinstimmen, obwohl der Gesetzgeber eine gemeinsame Durchführung von wiederkehrender Prüfung und Brandschau explizit wünscht. 

 

Insgesamt unterliegen im Stadtgebiet etwa 200 Objekte der Prüfpflicht. Aufgrund der Schulen dürfte etwa die Hälfte dieser Objekte städtisch sein, was die Bedeutung des Zusammenwirkens von Unterer Bauaufsichtsbehörde, Feuerwehr und GWH deutlich macht.

Vor diesem Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass einer vorausschauenden und nicht nur reagierenden Bauunterhaltung trotz knapper Kassen ein hoher Stellenwert einzuräumen ist, um die Gebäude dauerhaft und sicher betreiben zu können. Dazu gehört auch eine zügige Abarbeitung der bei den wiederkehrenden Prüfungen festgestellten Mängel. Nur so lassen sich „medienwirksame“ Nutzungsuntersagungen von Schulräumen vermeiden.

 

Es hat sich daher außerordentlich bewährt, einen Mitarbeiter mit der Thematik gesondert zu betrauen. Insbesondere die Arbeit am Kataster der Objekte und der abzuarbeitenden Mängel kann nur so zielgerichtet durchgeführt werden. Nach dem Fortgang eines Mitarbeiters zu einer anderen Kommune bestand hier allerdings zwischenzeitlich eine problematische Vakanz - hierfür konnte aber nunmehr eine stadtinterne Lösung gefunden werden. Diese zwischenzeitliche Vakanz erklärt auch die außerordentlich geringe Zahl von nur 15 wiederkehrenden Prüfungen im Jahr 2012, die aufgrund der personellen Situation zudem fast ausschließlich in der zweiten Jahreshälfte stattgefunden haben. Der durchschnittliche Aufwand beträgt eher um die 30-40 Vorgänge pro Jahr, wobei dies natürlich auch von den jeweils anfallenden Prüffristen abhängt und daher sowieso von Jahr zu Jahr etwas schwankt.

 

 

Denkmalschutz

 

Die Untere Denkmalbehörde konnte 2012 bei 189 (leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit 180) eingehenden Vorgängen nur 127 Fälle abschließen. Nachdem in 2011 durch die Wiederbesetzung einer bis dato unbesetzten halben Stelle eine konzertierte Aktion zur Reduzierung von Altfällen und „Karteileichen“ angegangen werden konnte, bleibt nun evident, dass es bei den aktuellen, zeitintensiven Vorgängen immer noch einen gewissen negativen Überhang gibt. Insbesondere die Abarbeitung von Steuerbescheinigungen ist und bleibt aufwändig und langwierig. Es gilt somit trotzdem das Gleiche wie in den Vorjahren, was hiermit wiederholt werden soll: In den Baugenehmigungsverfahren, in denen parallel eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden muss, sind Verzögerungen kaum zu vermeiden. Aber auch die Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die „nur“ einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen, können nicht immer zeitnah bearbeitet werden. Dies trifft daher insbesondere die kleinen Handwerksbetriebe. In der Vergangenheit wurde bereits auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz DSchG verzichtet. So konnten die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans oder die Ausweisung von Denkmalbereichen bisher nicht umgesetzt werden. Immerhin konnte bzw. musste im vergangenen Jahr dazu übergegangen werden, ordnungsbehördliche Verfahren einzuleiten und Bußgelder zu erheben. Die zunehmend schlechtere Substanz einiger Baudenkmäler zwingen die UDB zum Handeln. Vor allem zwei äußerst komplexe ordnungsbehördliche Fälle führten und führen weiterhin zu einem erheblichen Arbeitsaufwand.

 

Zum Stand 31.12.2012 stehen neben den mittlerweile 461 bereits rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen Objekten immer noch weitere 248 Objekte auf dem mittlerweile etwa 30 Jahre alten Kulturgüterverzeichnis („Inventarisierungsliste“). In 2012 ist die Denkmalliste gegenüber dem Vorjahr also um 7 eingetragene Objekte angewachsen. Zusätzlich zu den bereits inventarisierten Objekten deutet sich an, dass insbesondere die Nachkriegszeit noch unerforschte Überraschungen parat hält (siehe Luther-Kirche).

 

Bereits vor einiger Zeit hatte das Landesamt für Denkmalpflege (LWL) die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hagen zur Abarbeitung der „Inventarisierungsliste“ dringend ermahnt. Wie bereits in den Vorjahren wurde daher auch 2012 deren Aktualisierung mit Hilfe einer freien Mitarbeiterin betrieben. Erneut konnten viele „Karteileichen“ aussortiert werden, wobei oft auch ein schmerzhafter Verlust von Bausubstanz zu verzeichnen war, der vor 30 Jahren durchaus noch denkmalwürdig gewesen wäre, aber aufgrund des mangelnden denkmalrechtlichen Schutzes so überformt wurde, dass eine Eintragung nun nicht mehr in Frage kommt. Auch gibt es regelmäßig bedauernswerte Fälle des Totalverlustes. Quantitativ lässt sich daraus ablesen, dass die „Inventarisierungsliste“ im letzten Jahr um 30 Objekte geschrumpft ist, also gut viermal so viele Objekte wie letztlich eingetragen wurden.

 

Die frühzeitige Durchführung von Eintragungsverfahren ist daher von großer Bedeutung, weil die Untere Denkmalbehörde bei Veränderungen an denkmalwerten, aber noch nicht eingetragenen Objekten lediglich reaktiv tätig werden kann, was einerseits die Akzeptanz der Denkmalpflege verringert und andererseits zu einem ärgerlichen Zeitverzug im Baugeschehen führt. Die Überprüfung der Inventarisierungsliste steht vor ihrem Abschluss. Noch lange nicht abgeschlossen sind aber die daraus erst noch entstehenden Eintragungsverfahren. Bei potentiell noch 248 anstehenden Objekten und einer angestrebten Quote von 10 Eintragungen pro Jahr geradezu eine Sisyphusarbeit - die Eintragungsverfahren werden die UDB also noch bis in die nächste Generation begleiten.

 

Der Denkmaltag am 9. September 2012 mit dem übergeordneten Thema "Holz" war ein sehr großer Erfolg. Vorgestellt wurden Haus Harkorten und Haus Busch mit Fachbeiträgen von Restauratoren, Architekten und Historikern. Wie in den letzten beiden Jahren war der Hagener Heimatbund ein wichtiger Kooperationspartner, der auch diesmal wieder eine ausgebuchte Busrundfahrt zum Thema angeboten hat. Auf dieser Busroute wurden Haus Stennert, das Reidemeisterhaus, die Lange Riege und die Alte Reichsbank angefahren.

 

Herausragende Projekte, die in 2012 viel Arbeitszeit eingenommen haben, waren (und sind) Haus Harkorten, der Hohenhof, das Krematorium Delstern und der Bismarckturm, aber auch eine Vielzahl privater Objekte. Ein besonderes Highlight war die erfolgreiche Tagung des Städtetages NRW (Arbeitskreis der kommunalen Denkmalpfleger), zu deren Anlass die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hagen am 25. April 2012 Gastgeber sein durfte.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen