Beschlussvorlage - 0544/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

Die Begründung wird nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplanentwurf beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal

ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–  mit der beigefügten Begründung vom 13.05.2013 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden

Erklärung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–  soll im 3. Quartal 2013 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Bebauungsplanverfahren dient der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Pappelstraße/Am Bügel.

Der neue Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) soll mit seinen neuen Festsetzungen (Fläche für Gemeinbedarf; öffentliche Grünfläche) das bestehende Planungsrecht (Festsetzung: öffentliche Grünfläche (Sportplatz; Bezirkssportanlage)) überdecken und ersetzen.

 

 

 

Begründung

 

Vorbemerkung:

 

Der durch das am 16. Dezember 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) verankerte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3–jährige Kinder (U3) zum 01.08.2013 muss in der Stadt Hagen u.a. durch den Neubau von Kindertagesstätten erfüllt werden.

Auf dem Areal der heute im Ortsteil Boele bestehenden städtischen "Kindertageseinrichtung Am Bügel", Am Bügel 20 (südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße"; Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele), soll daher als Ersatz für die heutige, nicht mehr zeitgemäße, abgängige Baulichkeit, eine erweiterte Kindertagesstätte mit 6 Kindergruppen, je 3 Gruppen für U 3 Kinder und für über 3–jährige Kinder neu gebaut werden.

Zur planungsrechtlichen Absicherung wird daher der Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– mit den für dieses Projekt notwendigen Festsetzungen aufgestellt.

 

 

 

Anlass:

 

Für den Bereich des einzuleitenden Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– liegt ein seit dem 22.10.1975 für den nördlichen Bereich (Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II 1. Nachtrag –Kabel Süd, Gesamtschule Boele–Kabel–Helfe–) sowie seit dem 22.10.1968 für den südlichen Bereich (Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II –Kabel Süd–) ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan sowie ein Nachtrag in diesem Bebauungsplan vor. Diese stellen für die bestehende Bebauung des Gebietes oder für einen Neubau einer Kindertagesstätte an dieser Stelle jedoch kein Planungsrecht sicher.

Die Umsetzung der durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Nutzung/Zielsetzung, hier eine Grünfläche mit Stellplätzen für die "Grünfläche – Bezirkssportanlage" ist nicht erfolgt oder zur Zeit der Errichtung des hier bestehenden Kindergartens (Folgenutzung einer Hauptschulauslagerungseinrichtung aus der Gesamtschule Boele) nicht mehr weiterverfolgt worden. Die weitere Nutzung des Areals mit den planungsrechtlichen Festsetzungen auf Grundlage des FNP durchzusetzen oder mittels eines abweichenden städtebaulichen Konzepts zu steuern, ist bislang nicht erfolgt und soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– auch nicht weiterverfolgt werden.

 

Für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte gibt es daher keine planungsrechtliche Grundlage. Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wird als nicht rechtssichere Lösung ausgeschlossen.

 

 

 

Verfahrensablauf:

 

Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens:                                                                      21.02.2013

 

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens:                                                        08.03.2013

   (durch Veröffentlichung im "Amtsblatt Nr. 08/2013, ausgegeben am 08.März 2013")

 

Bürgeranhörung sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger

öffentlicher Belange:                                                                                                                Es wurde nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB der Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 beschlossen

 

 

 

Planung:

 

Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte als Ersatz für den bestehenden, nicht mehr zeitgemäßen und abgängigen Kindergarten. Die neu entstehende Kindertagesstätte soll 6 Kindergruppen –3 Gruppen für U3 Kinder und 3 Gruppen für über 3–jährige Kinder– beherbergen.

Zusätzlich sollen auf dem Gelände 6 PKW – Stellplätze und eine Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen entstehen.

 

Dieses Vorhaben wird durch die bebauungsplanmäßige Festsetzung einer "Fläche für Gemeinbedarf –Kindergarten/Kindertagesstätte–" mit der allgemeinen Zulässigkeit von "Nebenanlagen" planungsrechtlich abgesichert.

 

Als Abgrenzung zum westlich der neuen Kindertagesstätte liegenden Stadion der Bezirkssportanlage "Boele-Kabel-Helfe" wird die westlich der Kindertagesstätte vorhandene, begrünte Böschung als "öffentliche Grünfläche"– mit einem Erhaltungsgebot für den vorhandenen Bewuchs– festgesetzt.

Der durch diese Grünfläche zu den südlich der neuen Kindertagesstätte liegenden Sportanlagen führende Fußweg wird nachrichtlich übernommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–

soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplanverfahren für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Nach erfolgreicher Durchführung des Verfahrens soll der Flächennutzungsplan, wenn notwendig, im Wege der Berichtigung (§ 13a, Abs. 2, Satz 2 BauGB) angepasst werden.

 

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan wird nicht erstellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) in Verbindung mit den §§ 44 Abs. 5 und 6 BNatSchG und § 45 Abs. 7 BNatSchG wird im Rahmen von Planungsverfahren oder bei der Zulassung von Vorhaben eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange erforderlich. Dieser Artenschutzprüfung soll ein eigenständiger Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zugrunde gelegt werden.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag des Büros "Herbstreit Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Bochum", weist keine den Planungen des Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– widersprechende / entgegenstehende Vorkommen planungsrelevanter Arten nach.

 

Die für den Neubau der Kindertagesstätte erarbeitete Planung, die gem. § 3 Absatz 2

Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich ausgelegt und zu

der gem. § 4 Absatz 2 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange beteiligt werden sollen, ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten

und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– zeichnerisch dargestellt und in der als Anlage beigefügten " Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– vom 13.05.2013" beschrieben.

 

 

 

Bestandteile der Vorlage

 

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–

Übersichtsplan

 

 

Umweltbezogene Informationen:

 

u.a. als Teil bzw. Anlage der Begründung vom 13.05.2013 zum Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–

 

?                  Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Projekt-Nr.: 13 B 308

Herbstreit Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Alte Bahnhofstraße 56, 44892 Bochum; April 2013

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.07.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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04.07.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.07.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen