Beschlussvorlage - 0224-1/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsformänderung des Theaters/Orchester ab der Spielzeit 2014/2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Claudia Spiegel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; Fachbereich des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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18.06.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 23.4.2013 ist die Verwaltungsvorlage zur Rechtsformänderung des Theaters/Orchesters in den politischen Beartungsgang eingebracht worden. Am 08.05.2013 wurden ergänzende Informationen zur steuerlichen Problematik der Rechtsformänderung vorgelegt. Die Vorlage wurde in 1. Lesung beraten.
Bis zur erneuten Beratung und Beschlussfassung waren weitere ergänzende Informationen seitens der Verwaltung aufzubereiten. Diese werden in der vorliegenden Verwaltungsvorlage nachgereicht und sollen für die Beschlussfassung über die Ursprungsvorlage Berücksichtigung finden.
Insbesondere wurde die Verwaltung aufgefordert, zu folgenden Themenbereichen ergänzende Informationen bereitzustellen:
? Erforderliche Abstimmung mit dem Finanzamt insbesondere zur umsatzsteuerlichen Organschaft:
Am 28.05.2013 wurde fand ein erstes Informations- und Abstimmungsgespräch mit dem Finanzamt statt. Dort wurden die bisherigen Überlegungen sowie der bisherige Stand der Entwürfe vorgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Überlegungen nicht von einer Verbesserung der steuerlichen Situation motiviert sind, sondern dass eine Belastung durch zusätzlich anfallende Steuern vermieden werden soll, insofern die mit der Rechtsformänderung motivierten Vorteile nicht steuerlich, sondern größtenteils organisatorisch begründet sind.
Im Ergebnis des Gespräches wird davon ausgegangen, dass die Beweggründe seitens des Finanzamtes nachvollzogen werden können und keine grundsätzlichen Bedenken zu der vorgesehenen Überführung bestehen. Hinsichtlich der Anerkennung der organisatorischen Eingliederung im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft wurde seitens Ernst & Young darauf hingewiesen, dass diese durch eine große Anzahl von unterschiedlichen Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten und flankierenden Berichtspflichten begründet werden soll. Entsprechende Abstimmungen grundsätzlicher Art erfolgen zurzeit.
Eine verbindliche Auskunft seitens des Finanzamtes kann jedoch erst beantragt werden, wenn die entsprechenden Beschlüsse vorliegen.
? Weitere steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Rechtsformänderung :
Über die umsatzsteuerliche Organschaft hinaus waren zusätzliche ertrags- und umsatzsteuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die der Rechtsformwechsel mit sich bringen könnte. Hierzu hat Ernst & Young den vorliegenden Wirtschaftsplan auf steuerliche Effekte hin untersucht und kommt für die gGmbH zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass es durch die Umsetzung der geplanten Reorganisation im Vergleich zum Status quo im Ergebnis nicht zu einer geänderten umsatzsteuerlichen oder ertragssteuerlichen Beurteilung der einzelnen Umsätze kommt.
Steuerliche Auswirkungen entstehen jedoch, wenn das Theater statt in eine gGmbH in eine AöR überführt werden sollte.
Hier ergibt sich im Ergebnis aufgrund der fehlenden umsatzsteuerlichen Organschaft eine anfangs höhere steuerliche Mehrbelastung, die sich ab 2016/2017 auf ca. 156.000 belaufen wird.
Eine solche Summe würde den Haushalt strukturell zusätzlich belasten.
Die Stellungnahme von Ernst & Young ist als Anlage 1 beigefügt.
? Alternative Rechtsform Eigenbetrieb:
Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Rechtsformen war in der 1. Lesung am 08.05.2013 nochmals die Möglichkeit der Umwandlung in einen Eigenbetrieb angesprochen worden.
Hierzu wird nochmals darauf hinwiesen, dass die bestehende Beschlussfassung zum HSP eine Konsolidierungssumme von 500.000 an die Rechtsformänderung geknüpft hat. Diese wäre bei der Umwandlung in einen Eigenbetrieb nicht zu erreichen.
Ebenfalls nicht erzielbar wären die organisatorischen und personellen Vorteile einer Eigenständigkeit. Der unechte Eigenbetrieb unterliegt insbesondere in seinen personellen Handlungsmöglichkeiten weiterhin den städtischen Beschränkungen und stellt insoweit keinen Vorteil gegenüber der jetzigen Situation dar.
Auch hinsichtlich der finanziellen Möglichkeiten (z. B. bei Investitionen und Bewirtschaftungsvorschriften) ergeben sich gegenüber dem Regiebetrieb, anders als bei der gGmbH, nur geringfügige Vorteile.
So wurde bereits in der Vorlage 224/2013 aufgezeigt, dass die in der gGmbH und ggf. AöR gegebene und auch zur Erfüllung der Anforderungen dringend notwendige Flexibilität zur betrieblichen Optimierung gleichermaßen vorliegt, der Eigenbetrieb und erst recht der Regiebetrieb hier gerade in den für das Theater wesentlichen Punkten hinter den selbstständigen Rechtsformen deutlich zurückbleiben.
? Abstimmung des Wirtschaftsplanes mit den Haushaltsdaten
Der in der Verwaltungsvorlage 224/2013 beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans war, wie bereits in der Sitzung am 08.05.2013 mitgeteilt, noch mit den Haushaltsplandaten der Jahre 2014 2016 abzustimmen.
Die Plausibilisierung der Daten erfolgte mit Unterstützung von Ernst & Young und ist als Anlage 2 beigefügt.
Sollte die angestrebte Rechtsformänderung der Umwandlung in eine gGmbH jetzt nicht zeitnah umgesetzt werden können, wird dies Folgen für den bestehenden Theaterbetrieb haben.
Das angestrebte Haushaltskonsolidierungsziel kann durch das Theater in seiner jetzt bestehenden Form nicht erbracht werden, ohne in das bestehende Leistungsprofil des Theaters erheblich einzugreifen. Schließung von Sparten und auch die Reduzierung des Orchesters auf das Niveau eines C-Orchesters wären unumgänglich. Die damit verbundenen Probleme sind in dem Actori-Gutachten umfangreich dargestellt worden. Auch wären dann notwendige betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr auszuschließen.
Wenn die Rechtsformänderung auch zeitlich nicht jetzt umgesetzt wird, weist die Verwaltung aufgrund der Haushaltssituation für die folgenden Jahre ausdrücklich darauf hin, dass dann, wie noch gerade für die Spielzeit 2013/2014 geschafft, die folgende Spielzeit nicht rechtzeitig gesichert werden kann. In der haushaltsbedingten Übergangswirtschaft darf das Theater in seiner bisherigen Form keine neuen Verträge schließen. Wann aber die Übergangswirtschaft endet und mit einer Genehmigung der kommenden Haushalte gerechnet werden kann, kann bei der bestehenden Haushaltssituation nicht vorhergesagt werden, zumal die Stadt Hagen nicht alleinige Herrin des Verfahrens ist. Eine Situation, wie sich diese im Haushaltsjahr 2013 ergeben hat, kann von dem Theater nicht noch einmal gestemmt werden. Dies hätte dann natürlich wiederum negative Auswirkungen auf den gesamten Spielbetrieb des Theaters. Das inhaltliche Angebot müsste erheblich reduziert werden, der Bestand des Theaters könnte damit in Frage gestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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