Beschlussvorlage - 0464/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB

für den gemäß § 171 e BauGB förmlich festgelegten Geltungsbereich des

Geltungsbereich des Fördergebietes „Soziale Stadt Wehringhausen“.

 

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des

Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für den Geltungsbereich des gemäß § 171 e BauGB festgelegten Bereich „Soziale Stadt Wehringhausen“ eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB Besonderes Vorkaufsrecht erlassen werden.

 

Seit Dezember 2013 ist Wehringhausen in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm war das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil, das 2007/8 zusammen mit den Bewohnern des Stadtteils erarbeitet worden war. Das Integrierte Handlungskonzept sieht für den Stadtteil unterschiedliche Maßnahmen vor, die helfen sollen, Mängel im Stadtteil zu beheben und Stärken hervor zu heben.

Ein Mangel im zentralen Bereich Wehringhausens sind fehlende Freiflächen. Deshalb sind im Förderprogramm 1 Million Euro für die Schaffung neuer Freiräume, Pocket - Parks, Bewegungs- und Kommunikationsräume vorgesehen.

Die Vorkaufsrechtsatzung soll somit helfen Zugriff auf Grundstücke im Stadtteil zu haben, die für eine sinnvolle Umnutzung benötigt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.06.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen