Beschlussvorlage - 0566/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen in Haspe Verbesserung der Versorgungsquote zur Erfüllung des Rechtsanspruches durch drei Neu- bzw. Umbaumaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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04.07.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.07.2013
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.07.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Beschlussvorschlag
1. Der Umsetzung der Maßnahmen Louise-Märcker-Straße, Salzburger Straße und Hüttenplatz wird zugestimmt.
2. Zum Standort Hüttenplatz sind ein vereinfachtes Verfahren zur Bebauungsplanänderung und ein Entwidmungsverfahren einzuleiten.
3. Die Maßnahmen werden zum Kindergartenjahr 2014/2015 realisiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in Haspe ansässige Wohnungsgesellschaft GWG hat sich bereit erklärt, als Ersatz für die Kindertageseinrichtung Jungfernbruch eine neue, viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Louise-Märcker-Str. 28-30 zu errichten und an die Stadt Hagen als Träger zu vermieten. Ebenso wird die GWG als Investor die von der ev. Kirchengemeinde Haspe zur Schließung anstehende Kindertageseinrichtung Salzburger Straße ankaufen, sanieren und für eine U3- Nutzung ausbauen. Die dritte Maßnahme ist der Umbau eines Gebäudes auf dem Hüttenplatz, in erster Linie zur Versorgung der Familien von der Hestert mit Kinderbetreuungsplätzen. Durch das Engagement der GWG sind keine Investitionen seitens der Stadt Hagen erforderlich. Allerdings wird das Angebot zur Finanzierung der genannten Maßnahmen seitens der GWG nur bis zum 15.07.2013 aufrecht erhalten. Die durch den U3-Ausbau automatisch steigenden Ausgaben bei den kommunalen Betriebskostenzuschüssen sind im Budget der Fachabteilung im Rahmen der derzeit laufenden Haushaltsplanungen entsprechend veranschlagt.
Nach Umsetzung dieser wohnortnahen Maßnahmen erhöht sich die Versorgungsquote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Stadtbezirk Haspe auf 32,3%.
Begründung
Im Stadtbezirk Haspe gibt es 14 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft (4 ev. Kirche, 3 kath. Kirche, 2 Elterninitiativen, 1 Waldorf-Kindergarten und 4 kommunale Einrichtungen). Für das Kindergartenjahr 2013/2014 werden im Stadtbezirk Haspe insgesamt 145 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und 779 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren angeboten. Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bedeutet dies eine Steigerung um ca. 30 Plätze gegenüber dem Vorjahr.
Für den gesamten Stadtbezirk wird im Bereich der U3 Betreuung eine Versorgungsquote von 24,2 % erreicht. Bei den Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren stehen in Haspe für alle Kinder dieser Altersgruppe Betreuungsplätze zur Verfügung.
Seit Beginn des U3-Ausbaus wurden 7 Kindertageseinrichtungen (Bebelstraße, Waldecker Straße, Berliner Straße, Louise-Märker-Straße, Stephanstraße, Martinstraße und Am Gosekolk) umgebaut bzw. durch Anbauten vergrößert. Als Ergebnis vielfacher Trägergespräche in den vergangenen Jahren bleibt festzuhalten, dass bei den verbleibenden Kindertageseinrichtungen entweder aufgrund der Lage der Einrichtungen im Wohnbezirk oder der bestehenden baulichen Voraussetzungen keine weiteren Anbauten mehr möglich sind. Vor dem Hintergrund der Beibehaltung des Prinzips der wohnortnahen Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen steht der Fachbereich Jugend & Soziales zur Aquise von Grundstücken und Gebäuden seit Jahren in Verbindung mit der HAGENagentur, den Hagener Wohnungsgesellschaften, privaten Grundstücks- und Immobilienmaklern, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden und dem Schulverwaltungsamt. Aus dem Kontakt zu der in Haspe ansässigen Wohnungsgesellschaft GWG haben sich die in der Folge beschriebenen drei Projekte entwickelt. Das Angebot zur Finanzierung der genannten Maßnahmen wird seitens der GWG allerdings nur bis zum 15.07.2013 aufrecht erhalten.
Louise-Märcker Straße
Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.2012 beschlossen (Vorlage 1107/2012), dass als Ersatz für die Kindertageseinrichtung Jungfernbruch Räumlichkeiten der GWG in einem neu zu errichtenden Gebäude auf dem Grundstück Louise-Märcker-Str. 28-30 für eine 4-gruppige Einrichtung angemietet werden.
Dieser Beschluss wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Kita Quambusch, Jungfernbruch 96 wegen Schimmelbefalls nicht mehr länger genutzt werden kann. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte, wurde 2010 eine Verlagerung der 3-gruppigen Kita in die Grundschule Friedrich-Harkort beschlossen. Die Abstimmungen zur räumlichen Integration mit den Belangen von Schule und OGS führten auf Grund des Umfangs der Umbauarbeiten, die im laufenden Schulbetrieb nicht durchführbar sind, zu einer erheblichen und nicht mehr vertretbaren zeitlichen Verzögerung. Die Lösung der Anmietung der Räumlichkeiten der GWG bietet zum einen den Vorteil, dass die Kindertageseinrichtung entsprechend dem Bedarf im Sozialraum vergrößert werden kann. Darüber hinaus werden die an dieser Stelle nicht benötigten Investitionsmittel der Kommune nun für den Neubau der Kindertageseinrichtung Am Bügel verwandt.
Salzburger Straße
Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Haspe hatte am 18.11 2011 den Beschluss gefasst, die Kindertageseinrichtung Salzburger Straße zum Kindergartenjahr 2013/2014 zu schließen. Hintergrund war, dass die erheblichen Sanierungsmaßnahmen im Zuge des notwendigen U3-Ausbaus die finanziellen Möglichkeiten der Kirchengemeinde überschreiten. Die Schließung der Kindertageseinrichtung am Standort Salzburger Straße würde für den Sozialraum Spielbrink zu einer weiteren Unterversorgung führen. Notwendig ist an dieser Stelle vielmehr das Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auszuweiten. Die Kirchengemeinde hat in Folge des Presbyteriumsbeschlusses Gespräche mit der GWG als möglichen Investor für die Sanierung und den Ausbau der Kindertageseinrichtung geführt. Die GWG ist bereit das Grundstück mit der Kindertageseinrichtung zu erwerben und entsprechend den Anforderungen für eine langfristige U3 Betreuung zu sanieren und auszubauen. Diesen Sachverhalt hat die Bezirksvertretung Haspe am 18.04.2013 (Vorlage 0281/2013) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Hüttenplatz
Die in der Planung befindliche neue Kindertageseinrichtung Hüttenplatz dient in erster Linie der Versorgung der Familien im Einzugsbereich Hestert. In diesem Wohnbereich von Haspe hat es noch keine Kindertageseinrichtung gegeben. Auch aktuelle Recherchen in Bezug auf nutzbare Gebäude bzw. Grundstücke konnten an dieser Situation nichts verändern.
Der Hüttenplatz ist für die Familien von der Hestert verkehrlich gut zu erreichen und bietet neben der optimalen ÖPNV-Anbindung (Bushaltestelle direkt vor der Tür), auch ausreichende PKW-Stellplätze in unmittelbarer Nähe der neuen Kindertageseinrichtung.
Das Konzept für die Kita auf dem Hüttenplatz sieht eine 3-gruppige Einrichtung mit ca. 55 Betreuungsplätzen vor. Das entspricht einem notwendigen Flächenbedarf von ca. 500 m² plus Außenspielfläche. Der bestehende Pavillon auf dem Hüttenplatz soll mit einem neuen Verbindungsbauteil (neuer Eingangsbereich) in das Kita-Konzept integriert werden. Die begrünte und kindgerechte Außenspielfläche soll die derzeit massiv versiegelte Platzfläche vor dem Gebäude und um den Pavillon aufwerten und gestalteten. Sie wird kindgerecht, landschaftlich gestaltetet und mit Spiel- und Bewegungseinrichtungen, Gartenmöblierungen sowie Sandflächen versehen werden.
Vorhandene Hauptlaufachsen und Wegeverbindungen zwischen der Vollbrink- und Voerder Str. (Richtung Hasper Zentrum), sowie zwischen der Werk- und Vollbrinkstraße (Richtung REAL SB Warenhaus) werden durch die Außenanlagenfläche der Kita nicht tangiert. Die ÖPNV-Linie zwischen Vollbrinkstraße, dem Hüttenplatz und der Werkstraße bleibt unangetastet. Die barrierefreie, rollstuhl- und kinderwagengerechte Erschließung des Hüttenplatzes soll
weiterhin gewährleistet werden.
Aus Sicht des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung erhält der Hüttenplatz durch die intensive Begrünung und hochwertig gestalteten Außenanlagen der Kindertageseinrichtung eine optische und ökologische Aufwertung.
Am 23.05.2013 lag der Bezirksvertretung Haspe eine Vorlage des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung mit dem Inhalt vor, einen Teils des Hüttenplatzes für die Nutzung als Außenspielfläche für eine Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollte die Verwaltung beauftragt werden die entsprechenden Verfahren (vereinfachtes Verfahren zur Bebauungsplanänderung und Entwidmungsverfahren) durchzuführen. Der Beratung der Vorlage in der BV-Haspe wurde auf den 04.07.2013 vertagt.
Übersicht
| Neubau Louise- Märcker- Str. | Ausbau Salzburger Straße | Umbau Hüttenplatz |
Investor | GWG | GWG | GWG |
Träger | Stadt Hagen | Hegemann gGmbH | Ausschreibung der Trägerschaft (Empfehlung des JHA vom 15.05.) |
Zeitschiene | Fertigstellung zum Kita-Jahr 2014/2015 | Fertigstellung zum Kita-Jahr 2014/2015 | Fertigstellung zum Kita-Jahr 2014/2015 |
Vorgesehene Finanzierung | Finanzierung durch Investor | Finanzierung durch Investor | Finanzierung durch Investor |
Für die Louise-Märcker-Straße wird die aufgrund der Vergrößerung der Einrichtung entstehende Erhöhung im Bereich der Betriebskosten (Kindpauschalen und kommunaler Mietkostenzuschuss) gegenüber der Vorlage 1107/2012 unverändert bleiben. Für die auf drei Gruppen auszubauende Kindertageseinrichtung in der Salzburger Straße steigt der jährliche Betriebskostenzuschuss um rd. 41.000 an. Der Betriebskostenzuschuss für die neue Kindertageseinrichtung auf dem Hüttenplatz beläuft sich auf rd. 202.000 /Jahr. Die durch den U3-Ausbau automatisch steigenden Ausgaben bei den kommunalen Betriebskostenzuschüssen sind im Budget der Fachabteilung im Rahmen der derzeit laufenden Haushaltsplanungen entsprechend veranschlagt.
Bezüglich der zu zahlenden Mieten für die Objekte gilt die in § 6 Abs. 2 DVO KiBiz festgelegte Mietpauschale.
Ausblick
Nach Umsetzung der dargestellten Maßnahmen erhöht sich die Versorgungsquote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Stadtbezirk Haspe von 24,2% auf 32,3%. Die 100%ige Versorgung der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren wird im kommenden Kindergartenjahr durch die Überbelegung der Gruppen mit jeweils 2 Plätzen gewährleistet. Auch aus Sicht des Landesjugendamtes kann und sollte dies jedoch kein Dauerzustand sein. Durch die Realisierung der drei Projekte, die neben der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zwangsläufig auch zu neuen Betreuungsplätzen für Kinder über 3 Jahren führt, kann die Überbelegung bereits zum Kindergartenjahr 2014/2015 immens reduziert werden.
Bis zur Erreichung der Versorgungsquote von 38% Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren sind im Stadtbezirk Haspe noch 37 Plätze einzurichten. Derzeit befindet sich ein weiteres Neubauprojekt im Bereich Roderberg in der Vorprüfung. Durch die dann auch an dieser Stelle wieder neu entstehenden Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren, sind dann keine Überbelegungen mehr erforderlich. Darüber hinaus können in der Folge auch einzelne Gruppen in den bestehenden Kitas als altersgemischte Gruppen angeboten werden, was zur Schaffung der restlichen U3- Betreuungsplätze führt.
Der aufgezeigten Planung liegt das Prinzip der ortsnahen Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen zugrunde. Mit diesem Konzept sind die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz mit Vollendung des 1. Lebensjahres und die vom Rat der Stadt Hagen beschlossen Versorgungsquote von 38% im Stadtbezirk Haspe zeitnah zu realisieren. Darüber hinaus sind durch das Engagement des Investors keine Investitionen seitens der Stadt Hagen erforderlich. Die zwangsläufige Erhöhung im Budget der Betriebskosten ist aufgrund des verpflichtenden U3-Ausbaus bereits veranschlagt.
Die vorliegende Gesamtplanung für den Stadtbezirk Haspe führt zu einer Entspannung bei der Belegung in den bestehenden Kindertageseinrichtungen, ermöglicht den Trägern der Kindertageseinrichtungen mehr Flexibilität bei der Wahl des jährlichen Betreuungsspektrums und bedeutet für die Eltern in Haspe mehr Wahlfreiheit in Bezug auf ihre Wunschkita vor Ort.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1.36.50.01.01 | Bezeichnung: | Kindertageseinrichtung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) | 414200 | | -131.268 | -317.013 | -321.768 |
Aufwand (+) | 531800 | | 231.923 | 560.094 | 568.495 |
Eigenanteil |
| | 100.655 | 243.081 | 246.727 |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Dr. Christian Schmidt Erster Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
