Beschlussvorlage - 0465/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

2.      Die Bezirksvertretungen sind über den Bericht zu informieren.

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Sachverhalt

Die  vorliegende  4. Fortschreibung  des  Berichts  zum  Arbeitsfeld  der  offenen  Kinder – und Jugendarbeit  in  Hagen  vermittelt einen Überblick über die Profile aller Hagener Jugendeinrichtungen und aus kommunalen Mitteln geförderter mobiler Spielangebote. Der Bericht wurde am 10. Mai 2005 von der Arbeitsgemeinschaft I nach § 78 KJHG zustimmend zur Kenntnis genommen.


Die  vorliegende  4. Fortschreibung  des  Berichts  zum  Arbeitsfeld  der  offenen  Kinder – und Jugendarbeit  in  Hagen  enthält die Qualitätsberichte der in diesem Arbeitsfeld  tätigen  Jugendeinrichtungen und der mobilen Spielangebote, die mit kommunalen Mitteln gefördert werden. Nachzulesen sind die Veränderungen, die es bei den Einrichtungen der offenen Kinder –und Jugendarbeit, auch im Hinblick auf die Einführung der Offenen Ganztagsschule, im Jahr 2004 gegeben hat.

Wie im letzten Jahr eingeführt, wurde auch in diesem Jahr mit jeder Einrichtung ein Zielerreichungsdialog geführt. Anhand eines Kriterienkataloges wurden die in den vorgelegten Qualitätsberichten formulierten Ziele und deren Erreichung bzw. Nicht –Erreichung im Dialog zwischen den jeweiligen Trägern der Einrichtung und dem Fachbereich Jugend & Soziales geprüft. Die Ergebnisse wurden anschließend in die  Qualitätsberichte eingearbeitet.

Die im Anhang aufgeführten Sozialraumdaten sind aus dem letzten Bericht übernommen.  Die  nächste  Fortschreibung  wird  zum 31.12. 2005 erfolgen. Die Daten zu den Jugendeinrichtungen, der Jugendgerichtshilfe und den Hilfen zur Erziehung sind mit Stand vom 31.12.2004 aktualisiert.

Im laufenden Jahr wird es bei einigen Jugendeinrichtungen durch die Wahrnehmung der Sek I –Betreuung zu weiteren Verknüpfungen zwischen den Bereichen Jugendarbeit und Schule kommen. Über nachhaltige Auswirkungen auf die offene Arbeit der Jugendeinrichtungen und mögliche Veränderungen bezüglich der Betreuungssituation in den Stadtteilen,  wird im nächsten Jahr zu berichten sein.

Die Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 KJHG hat den Bericht am 10. Mai 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.09.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen