Beschlussvorlage - 0465/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
JugendhilfeplanungFortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld "Offene Kinder- und Jugendarbeit in Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.06.2005
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.09.2005
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Sachverhalt
Die vorliegende 4. Fortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld der offenen Kinder – und Jugendarbeit in Hagen vermittelt einen Überblick über die Profile aller Hagener Jugendeinrichtungen und aus kommunalen Mitteln geförderter mobiler Spielangebote. Der Bericht wurde am 10. Mai 2005 von der Arbeitsgemeinschaft I nach § 78 KJHG zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die
vorliegende 4.
Fortschreibung des Berichts
zum Arbeitsfeld der
offenen Kinder – und
Jugendarbeit in Hagen
enthält die Qualitätsberichte der in diesem Arbeitsfeld tätigen
Jugendeinrichtungen und der mobilen Spielangebote, die mit kommunalen
Mitteln gefördert werden. Nachzulesen sind die Veränderungen, die es bei den
Einrichtungen der offenen Kinder –und Jugendarbeit, auch im Hinblick auf
die Einführung der Offenen Ganztagsschule, im Jahr 2004 gegeben hat.
Wie im letzten Jahr
eingeführt, wurde auch in diesem Jahr mit jeder Einrichtung ein
Zielerreichungsdialog geführt. Anhand eines Kriterienkataloges wurden die in
den vorgelegten Qualitätsberichten formulierten Ziele und deren Erreichung bzw.
Nicht –Erreichung im Dialog zwischen den jeweiligen Trägern der
Einrichtung und dem Fachbereich Jugend & Soziales geprüft. Die Ergebnisse
wurden anschließend in die
Qualitätsberichte eingearbeitet.
Die im Anhang
aufgeführten Sozialraumdaten sind aus dem letzten Bericht übernommen. Die
nächste Fortschreibung wird
zum 31.12. 2005 erfolgen. Die Daten zu den Jugendeinrichtungen, der
Jugendgerichtshilfe und den Hilfen zur Erziehung sind mit Stand vom 31.12.2004
aktualisiert.
Im laufenden Jahr wird es bei einigen Jugendeinrichtungen
durch die Wahrnehmung der Sek I –Betreuung zu weiteren Verknüpfungen
zwischen den Bereichen Jugendarbeit und Schule kommen. Über nachhaltige
Auswirkungen auf die offene Arbeit der Jugendeinrichtungen und mögliche
Veränderungen bezüglich der Betreuungssituation in den Stadtteilen, wird im nächsten Jahr zu berichten sein.
Die Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 KJHG hat den Bericht am
10. Mai 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen.
