Beschlussvorlage - 0342/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.      Die bisherige Stellenausstattung des Schulpsychologischen Dienstes ist wie folgt zu reduzieren:

 

·         Wegfall der Stelle eines Schulpsychologen (A14, 100 %)

·         Wegfall einer Stelle Verwaltungskraft (IX/VIb, 50 %)

 

Damit wird ein Konsolidierungsbeitrag von 63.500 € jährlich ab 2008 realisiert.

 

 

2.      Die Stellenfortfälle sind spätestens 2008 mit dem altersbedingten Ausscheiden eines Schulpsychologen zu realisieren.

 

Für das durch das im Vergleich zum ursprünglichen Konsolidierungsziel dieser Maßnahme entstehende Konsolidierungsdelta in Höhe von 37.500 € werden entsprechende Ersatzmaßnahmen durch VB3 bzw. 55 benannt.

 

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Sachverhalt

Im gesamtstädtischen Strategiekonzept ist im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahme 55-M07 (Einstellung des Schulpsychologischen Dienstes) durch den Wegfall freiwilliger Leistungen ein Konsolidierungsziel von 101.000 € festgelegt. Wenn der Dienst eingestellt wird, dann ist hiermit auch ein Fortfall an Leistungen verknüpft, der in dieser Vorlage bewertet wird.

 

Als Ergebnis der geforderten Vor- und Nachteilsabwägung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes nur auf ein vertretbares Minimum zurückzufahren. Gleichwohl wird bei der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise durch Stellenstreichungen immer noch ein Einsparziel von 63.500 € ab 2008 erreicht.


1.       Vorbemerkungen

 

Im gesamtstädtischen Strategiekonzept [Ratsbeschluss vom 6.10.2003 (200052/03)] ist durch die Einstellung des Schulpsychologischen Dienstes (55-M07) ein Einsparziel von 101.000 € ab 2007 festgelegt worden. Wenn der Dienst eingestellt wird, dann ist hiermit auch ein Fortfall an Leistungen verknüpft, der nachfolgend bewertet werden soll.

 

2.      Auftragsgrundlage und Rahmenbedingungen der Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes

 

Der Schulpsychologische Dienst wurde 1972 durch Beschluss des Rates eingerichtet. Handlungsleitend war dabei das Ziel, Hagener BürgerInnen im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge ein Unterstützungsangebot zu bieten auf Grundlage der Erkenntnis, dass die Schule neben der Familie das wichtigste Sozialisationsfeld für Kinder und Jugendliche ist. Dem Gelingen von Schullaufbahnen kommt eine zentrale Bedeutung in der Entwicklung und für die spätere Lebensperspektive zu. Das Scheitern ist neben dem individuellen Unglück für die Betroffenen ein wesentlicher prognostischer Faktor für tiefgreifende Fehlentwicklungen mit entsprechenden Folgekosten für die Gesellschaft (Kriminalität, Drogenkonsum, Gewalttätigkeit).

Nach der Aufbauphase wurde der Schulpsychologische Dienst zunächst mit

-          3 Psychologenstellen,

-          2 Sozialpädagogenstellen und

-          1,5 Sekretariatsstellen

betrieben.

 

1995 wurde der Dienst personell reduziert auf zwei Stellen (Schulpsychologen) und Sekretariat (0,5 Stelle); die anderen Stellen wurden überführt in ein weiteres Team der kommunalen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche.

 

Die aktuell zwei Psychologenstellen sind aufgrund der Inanspruchnahme von Altersteilzeit eines Stelleninhabers nur mit 1,5 Mitarbeitern besetzt. Die Stundenreduzierung wurde nicht kompensiert.

 

 

2. Arbeitsweise

 

Im Mittelpunkt steht die schulpsychologische Hilfe für einzelne Schüler. Vorrangige Problemstellungen sind:

 

·         Lern- und Leistungsstörungen wie z.B. Lese-/Rechtschreibschwäche, Rechenstörungen oder Störungen des Lern und Arbeitsverhaltens;

·         Schullaufbahnfragen, beispielsweise

 

Ø    im Zusammenhang mit der Einschulung,

Ø    dem Übergang auf weiterführende Schulen,

Ø    dem Erfolg in der Erprobungsstufe,

Ø    der Diagnose von Hochbegabung oder

Ø    der Feststellung besonderer Lernschwächen, die sonderpädagogischer Unterstützungsmaßnahmen bedürfen.

 

Die Arbeitsweise orientiert sich an den individuellen Fragestellungen, ist aber in ihren Grundzügen standardisiert:

 

·         Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Diese erhalten eine Information über den Schulpsychologischen Dienst, ein Anmeldeformular und einen Fragebogen zugesandt, in dem die Problematik aus Sicht der Eltern dargestellt werden kann. Nach Rücksendung findet ein Erstgespräch mit den Eltern statt, in dem die Beratungsziele festgelegt werden.

 

·         Es folgt die diagnostische Phase mit der Schülerin/dem Schüler (Gespräch, Tests, Fragebögen, Verhaltensbeobachtung, Unterrichtsbeobachtung) sowie daran anschließend die datenunterlegte Beratung mit den Eltern und - soweit das Einverständnis dazu vorliegt - der Lehrerin/dem Lehrer.

·         Am Ende wird geklärt, inwieweit das Beratungsziel erreicht worden ist (z.B. Klärung der Schulform)  und ob ggf. noch weitergehende Maßnahmen erforderlich sind wie z.B.:

 

Ø    Anleitung der Eltern zu gezielten Übungen (evtl. auch computergestützte Lernprogramme) mit dem Kind und Begleitung des Übungsprozesses durch den Schulpsychologischen Beratungsdienst,

Ø    Absprachen über bestimmte pädagogisches Maßnahmen in der Schule (z.B. Rückversetzung, veränderter Bewertungsmodus, Änderung der Sitzordnung, Installierung von Belohnungssystemen),

Ø    weitergehende Betreuung/Behandlung in anderen Institutionen (Fachärzte, andere Beratungsstellen, Jugendhilfeeinrichtungen etc.).

 

 

3. Leistungen

 

Die Leistungsfähigkeit liegt in der ganzheitlichen Vorgehensweise in Form

 

·         der Verbindung von testpsychologischen Untersuchungen,

·         “Vor-Ort”- Kontakten zu den Schulen durch Unterrichtsbeobachtung und

·         Gesprächen mit/Beratung von Lehrerinnen und Lehrern und der Beratung der Eltern im Hinblick auf Förderungsmöglichkeiten ihrer Kinder.

 

Der Schulpsychologische Dienst ist in das Leistungsangebot des Sozialpädagogischen Zentrums integriert. Dadurch sind kurze kundenfreundliche und wirtschaftlich effektive Wege möglich bei der Koordination von Hilfen und der Konstruktion von Maßnahmenarrangements –

 

·         z.B. Einstiegsberatung und Auftragsklärung in der Familienberatungsstelle,

·         testpsychologische Abklärung der Symptomatik des Kindes im Schulpsychologischen Dienst und

·         anschließende individuelle Förderung des Kindes in der Heilpädagogischen Ambulanz, ggf. mit paralleler Elternberatung in der Beratungsstelle.

 

Die Zahl der Anmeldungen liegt bei durchschnittlich 250 pro Jahr. In 80% der Fälle kommt es zu einem Fachkontakt mit Betreuung durch den Schulpsychologischen Dienst. Der Alterschwerpunkt der angemeldeten Kinder liegt – entsprechend der Aufgabenstellung - bei den 6 bis 12jährigen Schülerinnen und Schülern (76%).

 

 

 

Bei ca. 30% der Fragestellungen handelt es sich um Abklärungen bezüglich des Vorliegens einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS). Das rechtzeitige Erkennen einer LRS ist wichtig zur Vermeidung von Entwicklungslinien, die über die eigentliche Schwäche zu Sekundärfolgen (Schulunlust, Arbeitsstörungen, depressiven, psychosomatischen Störungen, familiären Konflikten) führen können.

 

Der schulpsychologische Dienst ist eingebunden in das Verfahren bei Antragstellungen auf Hilfeleistungen nach § 35a KJHG, indem er gutachterliche Stellungnahmen für den ASD zur Entscheidungsfindung erstellt. Pro Jahr werden 30 Gutachten für den ASD gefertigt.

 

4. Prüfen alternativer Versorgungsmöglichkeiten

 

4.1       Einführung

Die Prüfung bezieht sich auf die Varianten:

 

·         Aufgabenverlagerung

·         Leistungskürzung/-segmentierung

·         Gebührenerhebung

·         Organisationsänderungen.

 

Für eine angemessene Einordnung und Bewertung ist festzustellen, dass mit der jetzigen personellen Ausstattung (2 Stellen) für den Bereich Schulpsychologie als solche eine eklatante Unterversorgung vorliegt:

In Hagen gibt es ca. 27.000 SchülerInnen. Dies entspricht einem Verhältnis von 18.000 Schülern/Schülerinnen auf einen Schulpsychologen. Bereits 1973 hatte die Kultusministerkonferenz auf Grundlage des vom Deutschen Bildungsrat vorgelegten “Strukturplan für das Bildungswesen” beschlossen, dass bis 1988 für je 5.000 Schüler und Schülerinnen eine Schulpsychologen-Stelle eingerichtet werden sollte (s. www.schulpsychologie.de). In Dänemark und den anderen nördlichen Staaten (s. PISA-Studie) hat ein Psychologe durchschnittlich etwa 1.000 Schüler und Schülerinnen zu betreuen. Im Vergleich der kreisfreien Städte in NRW liegt Hagen in bezug auf den Versorgungsgrad an drittletzter Stelle.

 

 

4.2       Aufgabenverlagerung

Zu den Aufgaben und Leistungen Schulpsychologischer Dienste gehören generell:

 

·         einzelfallbezogene Leistungen im Sinne von diagnostischen, fördernden und beratenden Hilfen für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen

·         systembezogene Hilfen durch die Unterstützung von Organisations- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Projekt “Selbständige Schule”), Weiterentwicklung innerschulischer Beratungsleistungen (z.B. Qualifizierung und Supervision von BeratungslehrerInnen) und Hilfen bei der Erarbeitung pädagogischer Konzepte (z.B. Umgang mit Gewalt, Mobbing ).

 

In der ursprünglichen Größe und Zusammensetzung des hiesigen Schulpsychologischen Dienstes sind diese Aufgaben auch entsprechend wahrgenommen worden. Durch die Stellenverlagerung und die Reduzierung der personellen Kapazität musste das Angebot eingeschränkt und konzentriert werden auf Lern- und Leistungsdiagnostik für Schüler und Schülerinnen der Grundschulen und der Orientierungsstufe weiterführender Schulen.

Die Tatsache, dass diese Einschränkung mit Blick auf die Klienten und Kunden “vertretbar” abgewickelt werden konnte, hat wesentlich damit zu tun, dass die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche aus ihrem eigenen systemischen und ganzheitlichen Selbstverständnis heraus seit Jahren Leistungen erbringt, die sonst von Schulpsychologen wahrgenommen werden. Dazu gehören

 

·         die Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie ihrer Eltern und Lehrer bei sozialen und emotionalen Problemen in der Schule,

·         die Beteiligung an Projektwochen,

·         die Mitwirkung an und Gestaltung von Elternabenden und pädagogischen Konferenzen,

·         die Beteiligung an der Ausbildung von BeratungslehrerInnen und

·         die Durchführung kollegialer Fallberatungen etc.

 

Diese Tatsache und die weiterhin steigende Anzahl von Anmeldungen in der Beratungsstelle (jährlich ca. 8%) implizieren, dass eine Übernahme bzw. Verlagerung weiterer Aufgaben aus dem Bereich der Schulpsychologie in die Erziehungsberatung aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist bzw. dort zu Änderungen in den Aufgabenschwerpunkten führen würde, die im Rahmen der vom Land NRW gewollten und eingeleiteten Umsteuerung der Familienberatung kontraindiziert und förderschädlich wären.

 

4.3       Leistungskürzung/-segmentierung

Bei der Abwägung anderer Alternativen müssen quantitative, qualitative und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden. Die Qualität und Validität der derzeitigen Diagnostik und der daraus abgeleiteten Stellungnahmen und Empfehlungen beruhen auf dem ganzheitlichen Vorgehen:

·         ausführliche testpsychologische Untersuchung (incl. statistischer Auswertung und Interpretation),

·         Unterrichtsbeobachtung mit anschließendem LehrerInnengespräch,

·         Erarbeitung einer fundierten Stellungnahme,

·         Elterngespräch und

·         Empfehlung von und Einweisung in Fördermaßnahmen.

 

Angesichts der Bedeutung der Aussagen (z.B. Verbleib in der Schule oder Wechsel der Schulform) ist dieser Aufwand fachlich notwendig. Eine reine Kostenreduzierung ließe sich erreichen durch einen Verzicht auf einzelne Leistungssegmente, wobei dann Qualitätseinbußen prognostiziert werden. Die datenmäßigen Tests sowie die Schuldiagnostik und das Analyse-Gespräch mit den LehrerInnen und den Eltern stehen in enger Wechselbeziehung. Stellungnahmen nur auf Messwerte zu stützen greift ebenso zu kurz wie sich alleine auf Aussagen der LehrerInnen und Eltern zu verlassen. Ebenso verfehlen Förderempfehlungen ohne Kenntnis der jeweiligen Schule, ihrer Möglichkeiten und Grenzen ihre Wirkung.

 

Neben dem Verzicht bleibt die Variante der Vergabe der kompletten Leistung bzw. einzelner ihrer Komponenten. Die Durchführung der Tests selbst darf dabei nur von Diplom-PsychologInnen vorgenommen werden. Besonders im Hinblick auf die Gutachtenerstellung im Rahmen des Verfahrens zum § 35a KJHG ist darauf hinzuweisen, dass der Schulpsychologische Dienst die einzige neutrale Stelle ist, in der keine eigenen wirtschaftlichen und klientelorienten Interessen verfolgt werden. Jede Testinterpretation beinhaltet Ermessensspielräume, bei der “Gefälligkeiten” nicht auszuschließen sind, wenn eigene wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Bei Kosten von ca. 3.500 € bis 5.000 € für Fördermaßnahmen bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche ist die Bedeutung einer unabhängigen auf ausschließlich fachlich/wissenschaftlichen Standards beruhenden Diagnostik evident. Ein Wegfall der Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes könnte zu einer weiteren Ausgabensteigerung im Bereich des § 35 a KJHG führen.

 

 

4.4.      Gebührenerhebung

Im Unterschied zu anderen Bereichen, wie z.B. der Erziehungsberatung, ist eine Gebührenerhebung im Grundsatz möglich. Angesichts der sozialen Struktur des Klientels scheidet eine vollständige Refinanzierung durch Gebührenerhebung bei Kosten von 500 € pro Fall aus. Die Beteiligung an Teilkosten wie Testmaterialien etc. müsste in Relation zu dem Verwaltungsaufwand betrachtet werden.

 

 

4.5       Organisatorische Änderungen

Im letzten Jahr ist eine Umfrage bei Städten vergleichbarer Größenordnung in NRW durchgeführt worden (Anlage 1). Ziel sollte sein, einen Überblick zu bekommen, inwieweit es in anderen Städten in NRW im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen in den Schulpsychologischen Diensten zu Veränderungen gekommen ist im Hinblick auf Organisation/Struktur, Personal, Aufgabenwahrnehmung und Standards der Aufgabenerfüllung.

Im Ergebnis zeigte sich, dass dort, wo Einsparungen vorgenommen werden, die Instrumente angewandt werden, die hier bereits eingesetzt worden sind:

 

·         Zusammenlegung von Erziehungsberatungsstelle und Schulpsychologischem Dienst,

·         gemeinsame  Nutzung von Funktionsräumen und

·         Konzentration auf Kernbereiche (Diagnostik).

 

An keiner Stelle ist es bisher zu einer Schließung gekommen! In allen befragten kreisfreien Städten ist ein Schulpsychologischer Dienst eingerichtet.

 

Ein aktuelles Positionspapier des Arbeitskreises “Kommunale Schulpsychologie” beim Städtetag Nordrhein-Westfalen zu Kriterien, die bei der organisatorischen Zusammenführung von Schulpsychologischen Diensten und Erziehungs-/Familienberatungsstellen berücksichtigt werden sollten, stützt die bisherige Vorgehensweise (Anlage 2).

 

 

5.      Schlussfolgerungen

Schulen sind zur Erfüllung ihres Auftrages auf außerschulische Unterstützungssysteme angewiesen. Das Schulamt für die Stadt Hagen weist in einer Stellungnahme auf die sich verschärfenden Problemlagen und den erheblichen Beratungsbedarf hin (Anlage 3). In Hagen leisten diese Unterstützung der Schulpsychologische Dienst und u.a. die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche. Zwischen beiden Einrichtungen gibt es ein abgestimmtes Leistungsangebot. Der Schulpsychologische Dienst ist zudem eingebunden in die Arbeitspraxis des Sozialpädagogischen Zentrums.

Die Aufgabenwahrnehmung ist bereits auf das “Kerngeschäft” konzentriert. Auch ist eine Verlagerung der Aufgaben z.B. in die “Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugend­li­che”  – bei ihrer jetzigen personellen Ausstattung - aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine weitere Zersplitterung der Aufgabenerfüllung könnte zu einem Qualitätsverlust und zu finanziellen Mehraufwendungen bei den Leistungen nach § 35a KJHG führen, gleichwohl wird angesichts des Konsolidierungsdrucks vorgeschlagen, dass auch der Schulpsychologische Dienst einen Beitrag zur Kostenreduzierung leistet.

Dieser Beitrag besteht im Abbau einer Stelle im Bereich der Schulpsychologie. Da nach Abbau dieser Stelle nur noch eine Stelle im Bereich der Schulpsychologie verbleibt, bietet sich darüber hinaus der Abbau der halben Sekretariatsstelle an. Als Zeitpunkt für diese Konsolidierungsmaßnahme wird der Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens eines der beiden Psychologen ab 2008 vorgeschlagen.


Anlage 1

 

Fragenkatalog für interkommunalen Vergleich bei Städten in NRW in mit Hagen vergleichbarer Größe

 

Fragen zur derzeitigen/zukünftigen Situation des Schulpsychologischen Dienstes

1.   Derzeitige Situation

1.1.     Organisation/Struktur des Dienstes (eigenes Amt, Abteilung in ..., in Kombination mit...etc.)

1.2.     Personelle Besetzung (Zahl der Mitarbeiterinnen, Qualifikation....)

2.   Sind im Zuge von Konsolidierungsbestrebungen in den letzten Jahren Veränderungen realisiert worden (oder sind diese geplant)

2. l.    in der Organisation

2.2.    beim Personal

2.3.      in der Aufgaben Wahrnehmung (Verzicht, Konzentration, Ausbau ...)

2.4.    bei den Standards

2.5.      ...?

Welche Auswirkungen sind erkennbar bzw. werden erwartet

(finanzieller Art, Wartezeiten, Versorgungsgrad, Mitarbeiterzufriedenheit etc.)?

3.   Werden in Ihrem Dienst Gebühren erhoben

3.1.      für welche Leistungen

3.2.      mit welcher Begründung

3.3.   mit welchem Ergebnis/mit welchen Folgen?

 

1.              Andere Maßnahmen, Pläne ....

 

 

Geantwortet haben die in nachfolgender Übersicht aufgeführten Städte, nicht geantwortet haben Aachen, Detmold und Leverkusen

 

Stadt/Kreis

Organisation / Struktur

Aktuelle
personelle
Ausstattung

Veränderungen

 

Gebühren

 

Bielefeld

 

Abteilung im “Amt für Schule und städ­tische Kinder- u. Jugendeinrichtungen”

- 2 Dipl.-Psych.

- 0.5 Verw.-Ang.

 

seit Sept. 2002 Reduktion im Sekretariat um 0.5 Stellen

keine

 

Dorsten

 

Sonderdienst i. Amt Jugend, Schule, Sport

 

- 2 Dipl.-Psych.

 

Veränderung vom eigenen Institut zum Sonderdienst - Abbau der Stelle im Sekretariat - Gemeinsame Nutzung von Räumen u. Material mit EB der Caritas - Zukunft ungewiss (Stelleninhaber beide 61 Jahre alt), Verwaltung strebt Fortführung an

 

seit 1994 (f. Berichte, Kurse, Materialien)

 

Gummersbach

 

Abteilung im Schulverwaltungsamt

 

-     2 Dipl.-Psych.

-     0.5 Verw.Ang.

 

- seit 2002 Einschränkung der Einzelfallberatung auf Grundschulalter

- bei LRS: Diagnostik in Gruppen

 

keine

 

Iserlohn

 

Zweckverband f. psych. Beratungen u. Hilfen

- 1 Dipl.-Psych.

 

zuständig ab Klasse 5 - Grundschule wird durch EB versorgt

keine

 

Lemgo

 

Angegliedert beim Schulamt

 

-          1 Dipl.-Psych.

-     1 Dipl.Soz.Pad.

-     2x0.5

Schulsozialarb.

 

-     1998 Rückführung vom eigenständigen Amt zum Schulamt;

-     1995 Wegfall der Jahrespraktikantenstelle

-     bei Ausscheiden des Leiters 2006 voraussichtlich keine Neubesetzung, evtl. Übergang zur Jugendhilfe

 

keine

 

Lüdenscheid

 

Abt. des Jugendamtes

 

- 2 Dipl.-Psych.

- 2 Dipl.-Päd.

 

- 2,5 Dipl.Soz.Päd

 

- 1,5 Verw.-Ang.

(in der gesamten Beratungsstelle)

-          seit 1.10.2002 Fusion mit Erziehungsberatung

-          Wegfall der Leiterstelle der Erziehungsberatung

-          Reduktion auf Diagnostik und Förderhinweise, keine Förderungen als solche

keine

 

Stadt/Kreis

Organisation / Struktur

Aktuelle
personelle
Ausstattung

Veränderungen

 

Gebühren

 

Meinerz-

hagen

Abteilung im Schulamt

0,5 Dipl. Psych.

z.Zt. ABM-Stelle, ab Sommer Planstelle

keine

 

Mönchen-

gladbach

Abteilung im Fachbereich Schule und Sport

4 Dipl. Psych.

keine

keine

 

Neuss

Abteilung des Amtes für Schule, Kultur und Sport

5,6 Dipl. Psych.

3 Dipl. Soz.Päd

2,2 Verw. Ang.

-     seit 1999 Abbau von 2,5 Psych-Stellen

-     Einführung von pers./tel. Sprechtagen bei gleichzeitiger Konzentration von Diagnostik und Beratung auf Kernbereiche; Teilleistungsschwächen, Schullaufbahnfragen, besondere Begabungen

keine

 

Wuppertal

Fachbereich Erziehungsbeistandschaft und Schulpsychologie im Ressort Jugendamt und Soziale Dienste

2,5 Dipl. Psych.

0,5 Dipl. Päd.

1 Dipl. Soz. Arb.

0,75 Verw-Ang

-          Einsparung einer Leiterstelle durch Fusion mit der Erziehungsberatung

-          Reduktion im Sekretariat um 0,5 Stellen

keine

 

 


Anlage 2

 

Arbeitskreis Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag Nordrhein-Westfalen

Vorsitz : Dipl.-Psych. Stefan Drewes Schulpsychologische Beratungsstelle der

Landeshauptstadt Düsseldorf

Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 89-95341 / Telefax: 0211 / 89-29220

E-Mail: stefan.drewesi@stadt.duesseldorf.de

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 


Bildung einer organisatorischen Einheit von Erziehungs-/Familienberatungsstelle

und Schulpsychologischer Dienst bei Erhalt der fachlichen Eigenständigkeit

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW

Stand: 18.2.2005

Schulpsychologische Beratung und Erziehungs-/Familienberatung haben sich über Jahrzehnte als eigenständige psychologische Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Multiplikatoren entwickelt. Während Schulpsychologie die Schule und das Schulsystem in ihr Leistungsangebot eng mit einbezieht, ist die Erziehungsberatung in der Jugendhilfe und in der Beratung von Familien verwurzelt.

Die Bereiche Schule und Jugendhilfe haben sich in den vergangenen Jahren deutlich angenähert. Dies wird auch durch neue organisatorische Formen auf verschiedenen Ebenen deutlich. Zudem haben beide Einrichtungen verstärkt den Auftrag, präventiv tätig zu werden. Somit liegen Schnittstellen sowohl im Bereich der Prävention in der Schule als auch in der Einzelfallhilfe vor, wenn sowohl Schul- als auch Familienprobleme vorhanden sind.

Eine organisatorische Zusammenführung von Erziehungs- und Familienberatungs-

stellen sowie Schulpsychologischen Diensten kann in verschiedenen Bereichen zu sinnvollen Verbesserungen des Leistungsangebotes für Bürgerinnen und Bürger und unter bestimmten Bedingungen auch zu Kostenersparnissen für den Träger führen. Dies trifft jedoch nur zu, wenn ein solcher Schritt nicht unter Einsparungsgesichtspunkten vollzogen wird. Ziel muß es sein, beide Leistungsangebote zu stabilisieren, Kooperationen zu erleichtern und die Angebote mit anderen kommunalen Strukturen zu vernetzen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Erhalt der beiden eigenständigen Arbeitsbereiche und der unterschiedlichen Leistungsangebote gesichert bleiben muß. Dem Anliegen der Eltern, Lehrkräfte und Schulen nach einem kompetenten und vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebot, das neben der Beratung im Einzelfall, auch die präventive Unterstützung im System Schule und die Qualitätssicherung von Schule beinhaltet, muß mit einem differenzierten Beratungsangebot entgegen gekommen werden.

 

Dies bedeutet auch, dass Eltern, Lehrkräfte und Institutionen die Möglichkeit haben müssen, einen direkten Zugang zu den jeweiligen Fachkompetenzen “Schulpsychologie" und “Erziehungsberatung" zu haben, da in beiden Bereichen unterschiedliche Fachkompetenzen zu den verschiedenen Beratungsanliegen der Zielgruppen vorhanden sind. Dies betrifft sowohl die Einzelfallhilfe als auch allgemeine schulunterstützende, projektorientierte und präventive Angebote.

Die schulunterstützenden Angebote und Maßnahmen wie Fortbildung von Lehrkräften und Schulleitungen, Praxisreflexion des pädagogischen Handelns, Vermittlung speziellen schulpsychologischen Wissens sind unverzichtbar und können nur von dem Bereich “Schulpsychologie" mit ihrer spezifischen psychologisch-pädagogischen Kompetenz wahrgenommen werden.

Unter diesen Voraussetzungen kann die Bildung einer organisatorischen Einheit von Schulpsychologie und Erziehungsberatung/Familienberatung sinnvoll sein:

•    Eltern, Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche können sich an eine Stelle bei psychologische Fragen oder Problemen wenden

•    ein gemeinsames Sekretariat und Anmeldeverfahren kann im Sinne eines Clearings Doppelberatungen verhindern und schnellere Zugänge zu dem jeweils geeigneten Beratungsangeboten gewährleisten Räumlichkeiten und kostenintensive Testverfahren können gemeinsam genutzt werden

•    die fachliche Kooperation der beiden Arbeitsbereiche kann erleichtert werden

Bei der Bildung einer gemeinsamen organisatorischen Einheit sind folgende Kriterien von Bedeutung:

1.   Die Gesamtleitung sollte von einer/einem Dipl.-Psychologin/en wahrgenommen werden, die/der möglichst Erfahrungen aus den unterschiedlichen Bereichen mit­bringt. Die beiden Fachbereiche bilden selbständige organisatorische Einheiten (z.B. Sachbereiche/Fachteams) mit jeweils zwei Leiterinnen/Leitern zur Wahrneh­mung der Dienst- und Fachaufsicht.

2.   Die Prämissen Datenschutz, Schweigepflicht, Freiwilligkeit und freier Zugang sind insbesondere zu beachten und hierzu Vereinbarungen zu treffen.

3.      Durch die Bildung einer gemeinsamen organisatorischen Einheit wird es im Sekretariat zu erhöhten Anforderungen bezüglich Terminvereinbarung, Auftragsklärung und Verwaltungstätigkeiten kommen. Die jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen insbesondere im Umgang mit Datenschutz, Verwaltung von PC-

gestützten Datenbanken, Kalendern und Verwaltungsabläufen der unterschiedlichen Sachgebiete geschult werden.

4.   Zur Erleichterung der Orientierung für Bürgerinnen und Bürger ist ein gemeinsamer Name der Beratungsstelle sinnvoll, darin sollte zur Erkennbarkeit des spezifischen Angebots der Begriff “Schulpsychologie" aufgeführt sein.

 


 

Anlage 3

 



 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

x

 Verwaltungshaushalt

 

 

x

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Sammelnachweis A

     

     

     

63.500 €

63.500 €

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

x

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

55/559/2004

A 14

44.600

 

55/561/2004

IX/VIb BAT (50%)

    18.900 

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

14.06.2005 - Personalausschuss - vertagt

Erweitern

15.06.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

Erweitern

31.08.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen