Beschlussvorlage - 0342/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt HagenHier: Wegfall freiwilliger Leistungen beim Schulpsychologischen Dienst (55 - M 07)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beteiligt:
- OB/B Büro des Oberbürgermeisters; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.05.2005
| |||
|
|
28.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
31.08.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
1.
Die bisherige
Stellenausstattung des Schulpsychologischen Dienstes ist wie folgt zu
reduzieren:
·
Wegfall der
Stelle eines Schulpsychologen (A14, 100 %)
·
Wegfall einer
Stelle Verwaltungskraft (IX/VIb, 50 %)
Damit wird ein Konsolidierungsbeitrag von
63.500 € jährlich ab 2008 realisiert.
2.
Die
Stellenfortfälle sind spätestens 2008 mit dem altersbedingten Ausscheiden eines
Schulpsychologen zu realisieren.
Für das durch das im Vergleich zum
ursprünglichen Konsolidierungsziel dieser Maßnahme entstehende
Konsolidierungsdelta in Höhe von 37.500 € werden entsprechende
Ersatzmaßnahmen durch VB3 bzw. 55 benannt.
Sachverhalt
Im gesamtstädtischen Strategiekonzept ist im Rahmen
der Konsolidierungsmaßnahme 55-M07 (Einstellung des Schulpsychologischen
Dienstes) durch den Wegfall freiwilliger Leistungen ein Konsolidierungsziel von
101.000 € festgelegt. Wenn der Dienst eingestellt wird, dann ist hiermit auch
ein Fortfall an Leistungen verknüpft, der in dieser Vorlage bewertet wird.
Als Ergebnis der geforderten Vor- und
Nachteilsabwägung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Leistungen des
Schulpsychologischen Dienstes nur auf ein vertretbares Minimum zurückzufahren.
Gleichwohl wird bei der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise durch
Stellenstreichungen immer noch ein Einsparziel von 63.500 € ab 2008 erreicht.
1.
Vorbemerkungen
Im gesamtstädtischen Strategiekonzept [Ratsbeschluss vom 6.10.2003 (200052/03)]
ist durch die Einstellung des Schulpsychologischen Dienstes (55-M07) ein
Einsparziel von 101.000 € ab 2007 festgelegt worden. Wenn der Dienst
eingestellt wird, dann ist hiermit auch ein Fortfall an Leistungen verknüpft,
der nachfolgend bewertet werden soll.
2.
Auftragsgrundlage
und Rahmenbedingungen der Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes
Der Schulpsychologische Dienst wurde
1972 durch Beschluss des Rates eingerichtet. Handlungsleitend war dabei das
Ziel, Hagener BürgerInnen im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge ein
Unterstützungsangebot zu bieten auf Grundlage der Erkenntnis, dass die Schule
neben der Familie das wichtigste Sozialisationsfeld für Kinder und Jugendliche
ist. Dem Gelingen von Schullaufbahnen kommt eine zentrale Bedeutung in der
Entwicklung und für die spätere Lebensperspektive zu. Das Scheitern ist neben
dem individuellen Unglück für die Betroffenen ein wesentlicher prognostischer
Faktor für tiefgreifende Fehlentwicklungen mit entsprechenden Folgekosten für
die Gesellschaft (Kriminalität, Drogenkonsum, Gewalttätigkeit).
Nach der Aufbauphase wurde der Schulpsychologische
Dienst zunächst mit
-
3 Psychologenstellen,
-
2 Sozialpädagogenstellen
und
-
1,5 Sekretariatsstellen
betrieben.
1995 wurde der
Dienst personell reduziert auf zwei Stellen (Schulpsychologen) und Sekretariat
(0,5 Stelle); die anderen Stellen wurden überführt in ein weiteres Team
der kommunalen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche.
Die aktuell zwei
Psychologenstellen sind aufgrund der Inanspruchnahme von Altersteilzeit eines
Stelleninhabers nur mit 1,5 Mitarbeitern besetzt. Die Stundenreduzierung wurde
nicht kompensiert.
2.
Arbeitsweise
Im Mittelpunkt steht die schulpsychologische Hilfe für
einzelne Schüler. Vorrangige Problemstellungen sind:
· Lern- und Leistungsstörungen wie z.B. Lese-/Rechtschreibschwäche, Rechenstörungen oder Störungen des Lern und Arbeitsverhaltens;
·
Schullaufbahnfragen,
beispielsweise
Ø
im
Zusammenhang mit der Einschulung,
Ø
dem
Übergang auf weiterführende Schulen,
Ø
dem
Erfolg in der Erprobungsstufe,
Ø
der
Diagnose von Hochbegabung oder
Ø
der
Feststellung besonderer Lernschwächen, die sonderpädagogischer
Unterstützungsmaßnahmen bedürfen.
Die Arbeitsweise orientiert sich an den individuellen
Fragestellungen, ist aber in ihren Grundzügen standardisiert:
·
Die
Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Diese erhalten eine Information über den
Schulpsychologischen Dienst, ein Anmeldeformular und einen Fragebogen
zugesandt, in dem die Problematik aus Sicht der Eltern dargestellt werden kann.
Nach Rücksendung findet ein Erstgespräch mit den Eltern statt, in dem die
Beratungsziele festgelegt werden.
·
Es
folgt die diagnostische Phase mit der Schülerin/dem Schüler (Gespräch, Tests,
Fragebögen, Verhaltensbeobachtung, Unterrichtsbeobachtung) sowie daran
anschließend die datenunterlegte Beratung mit den Eltern und - soweit das
Einverständnis dazu vorliegt - der Lehrerin/dem Lehrer.
·
Am
Ende wird geklärt, inwieweit das Beratungsziel erreicht worden ist (z.B.
Klärung der Schulform) und ob ggf. noch
weitergehende Maßnahmen erforderlich sind wie z.B.:
Ø
Anleitung
der Eltern zu gezielten Übungen (evtl. auch computergestützte Lernprogramme)
mit dem Kind und Begleitung des Übungsprozesses durch den Schulpsychologischen
Beratungsdienst,
Ø
Absprachen
über bestimmte pädagogisches Maßnahmen in der Schule (z.B. Rückversetzung,
veränderter Bewertungsmodus, Änderung der Sitzordnung, Installierung von
Belohnungssystemen),
Ø
weitergehende
Betreuung/Behandlung in anderen Institutionen (Fachärzte, andere
Beratungsstellen, Jugendhilfeeinrichtungen etc.).
3. Leistungen
Die Leistungsfähigkeit liegt in der ganzheitlichen Vorgehensweise
in Form
·
der
Verbindung von testpsychologischen Untersuchungen,
·
Vor-Ort-
Kontakten zu den Schulen durch Unterrichtsbeobachtung und
·
Gesprächen
mit/Beratung von Lehrerinnen und Lehrern und der Beratung der Eltern im
Hinblick auf Förderungsmöglichkeiten ihrer Kinder.
Der Schulpsychologische Dienst ist in das Leistungsangebot
des Sozialpädagogischen Zentrums integriert. Dadurch sind kurze
kundenfreundliche und wirtschaftlich effektive Wege möglich bei der
Koordination von Hilfen und der Konstruktion von Maßnahmenarrangements
·
z.B.
Einstiegsberatung und Auftragsklärung in der Familienberatungsstelle,
·
testpsychologische
Abklärung der Symptomatik des Kindes im Schulpsychologischen Dienst und
·
anschließende
individuelle Förderung des Kindes in der Heilpädagogischen Ambulanz, ggf. mit
paralleler Elternberatung in der Beratungsstelle.
Die Zahl der Anmeldungen liegt bei durchschnittlich 250 pro
Jahr. In 80% der Fälle kommt es zu einem Fachkontakt mit Betreuung durch den
Schulpsychologischen Dienst. Der Alterschwerpunkt der angemeldeten Kinder liegt
entsprechend der Aufgabenstellung - bei den 6 bis 12jährigen Schülerinnen und
Schülern (76%).
Bei ca. 30% der Fragestellungen handelt es sich um
Abklärungen bezüglich des Vorliegens einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS). Das
rechtzeitige Erkennen einer LRS ist wichtig zur Vermeidung von
Entwicklungslinien, die über die eigentliche Schwäche zu Sekundärfolgen
(Schulunlust, Arbeitsstörungen, depressiven, psychosomatischen Störungen,
familiären Konflikten) führen können.
Der schulpsychologische Dienst ist eingebunden in das
Verfahren bei Antragstellungen auf Hilfeleistungen nach § 35a KJHG, indem er
gutachterliche Stellungnahmen für den ASD zur Entscheidungsfindung erstellt.
Pro Jahr werden 30 Gutachten für den ASD gefertigt.
4. Prüfen
alternativer Versorgungsmöglichkeiten
4.1 Einführung
Die Prüfung bezieht sich auf die
Varianten:
·
Aufgabenverlagerung
·
Leistungskürzung/-segmentierung
·
Gebührenerhebung
·
Organisationsänderungen.
Für eine angemessene Einordnung und Bewertung ist
festzustellen, dass mit der jetzigen personellen Ausstattung (2 Stellen) für
den Bereich Schulpsychologie als solche eine eklatante Unterversorgung
vorliegt:
In
Hagen gibt es ca. 27.000 SchülerInnen. Dies entspricht einem Verhältnis von
18.000 Schülern/Schülerinnen auf einen Schulpsychologen. Bereits 1973 hatte die
Kultusministerkonferenz auf Grundlage des vom Deutschen Bildungsrat vorgelegten
Strukturplan für das Bildungswesen beschlossen, dass bis 1988 für je 5.000
Schüler und Schülerinnen eine Schulpsychologen-Stelle eingerichtet werden
sollte (s. www.schulpsychologie.de). In Dänemark und den anderen nördlichen
Staaten (s. PISA-Studie) hat ein Psychologe durchschnittlich etwa 1.000 Schüler
und Schülerinnen zu betreuen. Im Vergleich der kreisfreien Städte in NRW liegt
Hagen in bezug auf den Versorgungsgrad an drittletzter Stelle.
4.2 Aufgabenverlagerung
Zu den Aufgaben und Leistungen Schulpsychologischer Dienste
gehören generell:
·
einzelfallbezogene
Leistungen im Sinne von diagnostischen, fördernden und beratenden Hilfen für
SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen
·
systembezogene
Hilfen durch die Unterstützung von Organisations- und Entwicklungsmaßnahmen
(z.B. Projekt Selbständige Schule), Weiterentwicklung innerschulischer
Beratungsleistungen (z.B. Qualifizierung und Supervision von
BeratungslehrerInnen) und Hilfen bei der Erarbeitung pädagogischer Konzepte
(z.B. Umgang mit Gewalt, Mobbing ).
In der ursprünglichen Größe und Zusammensetzung des hiesigen
Schulpsychologischen Dienstes sind diese Aufgaben auch entsprechend
wahrgenommen worden. Durch die Stellenverlagerung und die Reduzierung der
personellen Kapazität musste das Angebot eingeschränkt und konzentriert werden
auf Lern- und Leistungsdiagnostik für Schüler und Schülerinnen der Grundschulen
und der Orientierungsstufe weiterführender Schulen.
Die Tatsache, dass diese Einschränkung mit Blick auf die Klienten und Kunden vertretbar abgewickelt werden konnte, hat wesentlich damit zu tun, dass die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche aus ihrem eigenen systemischen und ganzheitlichen Selbstverständnis heraus seit Jahren Leistungen erbringt, die sonst von Schulpsychologen wahrgenommen werden. Dazu gehören
·
die
Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie ihrer Eltern und Lehrer bei
sozialen und emotionalen Problemen in der Schule,
·
die
Beteiligung an Projektwochen,
·
die
Mitwirkung an und Gestaltung von Elternabenden und pädagogischen Konferenzen,
·
die
Beteiligung an der Ausbildung von BeratungslehrerInnen und
·
die
Durchführung kollegialer Fallberatungen etc.
Diese Tatsache und die weiterhin steigende Anzahl von
Anmeldungen in der Beratungsstelle (jährlich ca. 8%) implizieren, dass eine
Übernahme bzw. Verlagerung weiterer Aufgaben aus dem Bereich der
Schulpsychologie in die Erziehungsberatung aus Kapazitätsgründen nicht möglich
ist bzw. dort zu Änderungen in den Aufgabenschwerpunkten führen würde, die im
Rahmen der vom Land NRW gewollten und eingeleiteten Umsteuerung der
Familienberatung kontraindiziert und förderschädlich wären.
4.3 Leistungskürzung/-segmentierung
Bei der Abwägung anderer Alternativen müssen quantitative,
qualitative und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden. Die Qualität und
Validität der derzeitigen Diagnostik und der daraus abgeleiteten Stellungnahmen
und Empfehlungen beruhen auf dem ganzheitlichen Vorgehen:
·
ausführliche
testpsychologische Untersuchung (incl. statistischer Auswertung und
Interpretation),
·
Unterrichtsbeobachtung
mit anschließendem LehrerInnengespräch,
·
Erarbeitung
einer fundierten Stellungnahme,
·
Elterngespräch
und
·
Empfehlung
von und Einweisung in Fördermaßnahmen.
Angesichts der Bedeutung der Aussagen (z.B. Verbleib in der
Schule oder Wechsel der Schulform) ist dieser Aufwand fachlich notwendig. Eine
reine Kostenreduzierung ließe sich erreichen durch einen Verzicht auf einzelne
Leistungssegmente, wobei dann Qualitätseinbußen prognostiziert werden. Die
datenmäßigen Tests sowie die Schuldiagnostik und das Analyse-Gespräch mit den
LehrerInnen und den Eltern stehen in enger Wechselbeziehung. Stellungnahmen nur
auf Messwerte zu stützen greift ebenso zu kurz wie sich alleine auf Aussagen
der LehrerInnen und Eltern zu verlassen. Ebenso verfehlen Förderempfehlungen
ohne Kenntnis der jeweiligen Schule, ihrer Möglichkeiten und Grenzen ihre
Wirkung.
Neben dem Verzicht bleibt die Variante der Vergabe der
kompletten Leistung bzw. einzelner ihrer Komponenten. Die Durchführung der
Tests selbst darf dabei nur von Diplom-PsychologInnen vorgenommen werden.
Besonders im Hinblick auf die Gutachtenerstellung im Rahmen des Verfahrens zum
§ 35a KJHG ist darauf hinzuweisen, dass der Schulpsychologische Dienst die
einzige neutrale Stelle ist, in der keine eigenen wirtschaftlichen und
klientelorienten Interessen verfolgt werden. Jede Testinterpretation beinhaltet
Ermessensspielräume, bei der Gefälligkeiten nicht auszuschließen sind, wenn
eigene wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Bei Kosten von ca. 3.500 €
bis 5.000 € für Fördermaßnahmen bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche ist
die Bedeutung einer unabhängigen auf ausschließlich fachlich/wissenschaftlichen
Standards beruhenden Diagnostik evident. Ein Wegfall der Leistungen des
Schulpsychologischen Dienstes könnte zu einer weiteren Ausgabensteigerung im
Bereich des § 35 a KJHG führen.
4.4. Gebührenerhebung
Im Unterschied zu anderen Bereichen, wie z.B. der
Erziehungsberatung, ist eine Gebührenerhebung im Grundsatz möglich. Angesichts
der sozialen Struktur des Klientels scheidet eine vollständige Refinanzierung
durch Gebührenerhebung bei Kosten von 500 € pro Fall aus. Die Beteiligung an
Teilkosten wie Testmaterialien etc. müsste in Relation zu dem
Verwaltungsaufwand betrachtet werden.
4.5 Organisatorische
Änderungen
Im
letzten Jahr ist eine Umfrage bei Städten vergleichbarer Größenordnung in NRW
durchgeführt worden (Anlage 1). Ziel sollte sein, einen Überblick zu bekommen,
inwieweit es in anderen Städten in NRW im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen in
den Schulpsychologischen Diensten zu Veränderungen gekommen ist im Hinblick auf
Organisation/Struktur, Personal, Aufgabenwahrnehmung und Standards der
Aufgabenerfüllung.
Im Ergebnis zeigte sich, dass dort, wo Einsparungen
vorgenommen werden, die Instrumente angewandt werden, die hier bereits
eingesetzt worden sind:
·
Zusammenlegung
von Erziehungsberatungsstelle und Schulpsychologischem Dienst,
·
gemeinsame Nutzung von Funktionsräumen und
·
Konzentration
auf Kernbereiche (Diagnostik).
An keiner Stelle ist es bisher zu einer Schließung gekommen! In allen befragten kreisfreien
Städten ist ein Schulpsychologischer Dienst eingerichtet.
Ein aktuelles Positionspapier des Arbeitskreises Kommunale
Schulpsychologie beim Städtetag Nordrhein-Westfalen zu Kriterien, die bei der
organisatorischen Zusammenführung von Schulpsychologischen Diensten und
Erziehungs-/Familienberatungsstellen berücksichtigt werden sollten, stützt die
bisherige Vorgehensweise (Anlage 2).
5.
Schlussfolgerungen
Schulen
sind zur Erfüllung ihres Auftrages auf außerschulische Unterstützungssysteme
angewiesen. Das Schulamt für die Stadt Hagen weist in einer Stellungnahme auf
die sich verschärfenden Problemlagen und den erheblichen Beratungsbedarf hin
(Anlage 3). In Hagen leisten diese Unterstützung der Schulpsychologische Dienst
und u.a. die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche. Zwischen
beiden Einrichtungen gibt es ein abgestimmtes Leistungsangebot. Der
Schulpsychologische Dienst ist zudem eingebunden in die Arbeitspraxis des
Sozialpädagogischen Zentrums.
Die Aufgabenwahrnehmung ist bereits auf das Kerngeschäft
konzentriert. Auch ist eine Verlagerung der Aufgaben z.B. in die
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei ihrer jetzigen personellen Ausstattung
- aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine weitere Zersplitterung der
Aufgabenerfüllung könnte zu einem Qualitätsverlust und zu finanziellen
Mehraufwendungen bei den Leistungen nach § 35a KJHG führen, gleichwohl wird
angesichts des Konsolidierungsdrucks vorgeschlagen, dass auch der
Schulpsychologische Dienst einen Beitrag zur Kostenreduzierung leistet.
Dieser Beitrag besteht im Abbau einer Stelle im Bereich der
Schulpsychologie. Da nach Abbau dieser Stelle nur noch eine Stelle im Bereich
der Schulpsychologie verbleibt, bietet sich darüber hinaus der Abbau der halben
Sekretariatsstelle an. Als Zeitpunkt für diese Konsolidierungsmaßnahme wird der
Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens eines der beiden Psychologen ab 2008
vorgeschlagen.
Anlage 1
Fragenkatalog
für interkommunalen Vergleich bei Städten in NRW in mit Hagen vergleichbarer
Größe
Fragen
zur derzeitigen/zukünftigen Situation des Schulpsychologischen Dienstes
1. Derzeitige Situation
1.1.
Organisation/Struktur des Dienstes
(eigenes Amt, Abteilung in ..., in Kombination mit...etc.)
1.2. Personelle
Besetzung (Zahl der Mitarbeiterinnen, Qualifikation....)
2. Sind im Zuge von
Konsolidierungsbestrebungen in den letzten Jahren Veränderungen realisiert
worden (oder sind diese geplant)
2.
l. in der Organisation
2.2. beim Personal
2.3.
in der Aufgaben Wahrnehmung
(Verzicht, Konzentration, Ausbau ...)
2.4.
bei den Standards
2.5.
...?
Welche Auswirkungen sind
erkennbar bzw. werden erwartet
(finanzieller Art,
Wartezeiten, Versorgungsgrad, Mitarbeiterzufriedenheit etc.)?
3. Werden in Ihrem Dienst Gebühren erhoben
3.1. für
welche Leistungen
3.2. mit
welcher Begründung
3.3. mit
welchem Ergebnis/mit welchen Folgen?
1.
Andere Maßnahmen, Pläne ....
Geantwortet
haben die in nachfolgender Übersicht aufgeführten Städte, nicht geantwortet
haben Aachen, Detmold und Leverkusen
|
Stadt/Kreis |
Organisation / Struktur |
Aktuelle
personelle
Ausstattung
|
Veränderungen |
Gebühren |
|
Bielefeld |
Abteilung im Amt für Schule und städtische Kinder- u. Jugendeinrichtungen |
- 2 Dipl.-Psych. - 0.5 Verw.-Ang. |
seit Sept. 2002 Reduktion im Sekretariat um 0.5 Stellen |
keine |
|
Dorsten |
Sonderdienst i. Amt Jugend, Schule, Sport |
-
2 Dipl.-Psych. |
Veränderung vom eigenen Institut zum
Sonderdienst - Abbau der Stelle im Sekretariat -
Gemeinsame Nutzung von Räumen u. Material mit EB der Caritas - Zukunft
ungewiss (Stelleninhaber beide 61 Jahre alt), Verwaltung strebt
Fortführung an |
seit 1994 (f. Berichte, Kurse,
Materialien) |
|
Gummersbach |
Abteilung im Schulverwaltungsamt |
- 2
Dipl.-Psych. -
0.5 Verw.Ang. |
-
seit 2002 Einschränkung der Einzelfallberatung auf Grundschulalter -
bei LRS: Diagnostik in Gruppen |
keine |
|
Iserlohn |
Zweckverband f. psych.
Beratungen u. Hilfen |
-
1 Dipl.-Psych. |
zuständig ab Klasse 5 - Grundschule wird
durch EB versorgt |
keine |
|
Lemgo |
Angegliedert beim Schulamt |
-
1 Dipl.-Psych. -
1 Dipl.Soz.Pad. -
2x0.5 Schulsozialarb. |
- 1998
Rückführung vom eigenständigen Amt zum Schulamt; -
1995 Wegfall der Jahrespraktikantenstelle -
bei Ausscheiden des Leiters 2006
voraussichtlich keine Neubesetzung, evtl. Übergang zur Jugendhilfe |
keine |
|
Lüdenscheid |
Abt.
des Jugendamtes |
-
2 Dipl.-Psych. - 2 Dipl.-Päd. - 2,5 Dipl.Soz.Päd - 1,5 Verw.-Ang. (in der gesamten Beratungsstelle) |
-
seit 1.10.2002 Fusion mit Erziehungsberatung -
Wegfall der Leiterstelle der Erziehungsberatung -
Reduktion auf Diagnostik und Förderhinweise, keine Förderungen
als solche |
keine |
|
Stadt/Kreis |
Organisation / Struktur |
Aktuelle
personelle
Ausstattung
|
Veränderungen |
Gebühren |
|
Meinerz- hagen |
Abteilung
im Schulamt |
0,5
Dipl. Psych. |
z.Zt.
ABM-Stelle, ab Sommer Planstelle |
keine |
|
Mönchen- gladbach |
Abteilung
im Fachbereich Schule und Sport |
4
Dipl. Psych. |
keine |
keine |
|
Neuss |
Abteilung
des Amtes für Schule, Kultur und Sport |
5,6
Dipl. Psych. 3
Dipl. Soz.Päd 2,2
Verw. Ang. |
-
seit 1999 Abbau von
2,5 Psych-Stellen -
Einführung von
pers./tel. Sprechtagen bei gleichzeitiger Konzentration von Diagnostik und
Beratung auf Kernbereiche; Teilleistungsschwächen, Schullaufbahnfragen,
besondere Begabungen |
keine |
|
Wuppertal |
Fachbereich
Erziehungsbeistandschaft und Schulpsychologie im Ressort Jugendamt und
Soziale Dienste |
2,5
Dipl. Psych. 0,5
Dipl. Päd. 1 Dipl. Soz. Arb. 0,75
Verw-Ang |
-
Einsparung einer
Leiterstelle durch Fusion mit der Erziehungsberatung -
Reduktion im
Sekretariat um 0,5 Stellen |
keine |
Anlage 2
Arbeitskreis Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag
Nordrhein-Westfalen Vorsitz : Dipl.-Psych. Stefan Drewes Schulpsychologische
Beratungsstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10, 40227
Düsseldorf Telefon: 0211 / 89-95341 / Telefax:
0211 / 89-29220 E-Mail: stefan.drewesi@stadt.duesseldorf.de
Bildung einer organisatorischen Einheit von Erziehungs-/Familienberatungsstelle
und
Schulpsychologischer Dienst bei Erhalt der fachlichen Eigenständigkeit
Stellungnahme
des Arbeitskreises Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW
Stand:
18.2.2005
Schulpsychologische Beratung und
Erziehungs-/Familienberatung haben sich über
Jahrzehnte als eigenständige psychologische Beratungsangebote für
Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Multiplikatoren entwickelt. Während
Schulpsychologie die Schule und das Schulsystem in ihr Leistungsangebot eng mit
einbezieht, ist die Erziehungsberatung in der Jugendhilfe und in der Beratung
von Familien verwurzelt.
Die Bereiche Schule und Jugendhilfe haben
sich in den vergangenen Jahren deutlich angenähert. Dies wird auch durch neue
organisatorische Formen auf verschiedenen Ebenen deutlich. Zudem haben beide
Einrichtungen verstärkt den Auftrag, präventiv tätig zu werden. Somit liegen
Schnittstellen sowohl im Bereich der Prävention in der Schule als auch in der
Einzelfallhilfe vor, wenn sowohl Schul- als auch Familienprobleme vorhanden
sind.
Eine organisatorische Zusammenführung von
Erziehungs- und Familienberatungs-
stellen sowie Schulpsychologischen
Diensten kann in verschiedenen Bereichen zu sinnvollen Verbesserungen des
Leistungsangebotes für Bürgerinnen und Bürger und unter bestimmten Bedingungen
auch zu Kostenersparnissen für den Träger führen. Dies trifft jedoch nur zu,
wenn ein solcher Schritt nicht unter Einsparungsgesichtspunkten vollzogen wird.
Ziel muß es sein, beide Leistungsangebote zu stabilisieren, Kooperationen zu
erleichtern und die Angebote mit anderen kommunalen Strukturen zu vernetzen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der
Erhalt der beiden eigenständigen Arbeitsbereiche und der unterschiedlichen
Leistungsangebote gesichert bleiben muß. Dem Anliegen der Eltern, Lehrkräfte
und Schulen nach einem kompetenten und vielfältigen Beratungs- und
Unterstützungsangebot, das neben der Beratung im Einzelfall, auch die
präventive Unterstützung im System Schule und die Qualitätssicherung von Schule
beinhaltet, muß mit einem differenzierten Beratungsangebot entgegen gekommen
werden.
Dies bedeutet auch, dass Eltern, Lehrkräfte und Institutionen die
Möglichkeit haben müssen, einen direkten Zugang zu den jeweiligen
Fachkompetenzen Schulpsychologie" und Erziehungsberatung" zu haben,
da in beiden Bereichen unterschiedliche Fachkompetenzen zu den verschiedenen
Beratungsanliegen der Zielgruppen vorhanden sind. Dies betrifft sowohl die
Einzelfallhilfe als auch allgemeine schulunterstützende, projektorientierte und
präventive Angebote.
Die schulunterstützenden Angebote und
Maßnahmen wie Fortbildung von Lehrkräften und Schulleitungen, Praxisreflexion
des pädagogischen Handelns, Vermittlung speziellen schulpsychologischen Wissens
sind unverzichtbar und können nur von dem Bereich Schulpsychologie" mit
ihrer spezifischen psychologisch-pädagogischen Kompetenz wahrgenommen werden.
Unter diesen Voraussetzungen kann die Bildung
einer organisatorischen Einheit von Schulpsychologie und
Erziehungsberatung/Familienberatung sinnvoll sein:
Eltern, Lehrkräfte, pädagogisches Personal
sowie Kinder und Jugendliche können sich an eine Stelle bei psychologische
Fragen oder Problemen wenden
ein gemeinsames Sekretariat und
Anmeldeverfahren kann im Sinne eines Clearings Doppelberatungen verhindern und
schnellere Zugänge zu dem jeweils geeigneten Beratungsangeboten gewährleisten
Räumlichkeiten und kostenintensive Testverfahren können gemeinsam genutzt werden
die fachliche Kooperation der beiden Arbeitsbereiche kann erleichtert
werden
Bei der Bildung einer
gemeinsamen organisatorischen Einheit sind folgende Kriterien von Bedeutung:
1. Die Gesamtleitung sollte von einer/einem
Dipl.-Psychologin/en wahrgenommen werden, die/der möglichst Erfahrungen aus den
unterschiedlichen Bereichen mitbringt. Die beiden Fachbereiche bilden
selbständige organisatorische Einheiten (z.B. Sachbereiche/Fachteams) mit
jeweils zwei Leiterinnen/Leitern zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht.
2. Die Prämissen Datenschutz, Schweigepflicht,
Freiwilligkeit und freier Zugang sind insbesondere zu beachten und hierzu
Vereinbarungen zu treffen.
3. Durch die Bildung einer
gemeinsamen organisatorischen Einheit wird es im Sekretariat zu erhöhten
Anforderungen bezüglich Terminvereinbarung, Auftragsklärung und Verwaltungstätigkeiten
kommen. Die jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen insbesondere im
Umgang mit Datenschutz, Verwaltung von PC-
gestützten Datenbanken,
Kalendern und Verwaltungsabläufen der unterschiedlichen Sachgebiete geschult werden.
4. Zur Erleichterung der Orientierung für
Bürgerinnen und Bürger ist ein gemeinsamer Name der Beratungsstelle sinnvoll,
darin sollte zur Erkennbarkeit des spezifischen Angebots der Begriff
Schulpsychologie" aufgeführt sein.
Anlage 3


Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
|
|
|
|
1. Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
x |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
x |
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
x |
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den
Folgejahren |
||||||
|
|
|
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
|
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
|
Einnahmen |
EUR |
||||||
|
|
Sachkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
Personalkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
||||||||
4. Finanzierung |
|
||||||||||||||||||
|
x |
Verwaltungshaushalt |
|
|||||||||||||||||
|
|
x |
Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
|
||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||||
|
|
|
Sammelnachweis
A |
|
|
63.500 € |
63.500 € |
|
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|||||||||||||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
|||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||||
|
|||||||||||||||||||
|
|
|
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
|
||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||
|
|
Wird durch 20 ausgefüllt
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
|
||||||||||||||||
|
|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden |
|
||||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im
Verwaltungshaushalt in den nächsten |
|
||||||||||||||||
|
|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für
den Haushaltsausgleich gefährden: |
|
||||||||||||||||
|
|
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
|
|
Vermögenshaushalt |
||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Kreditaufnahme |
|||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt
|
||||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung
abgestimmten Kreditlinie |
|||||||
|
|
|
zusätzlich finanziert werden |
|||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im
Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
|||||||
|
|
|
vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw.
gestrichen werden. |
|||||||
|
|
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme
im Vermögenshaushalt |
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen keine Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
Sachkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
Personalkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind nicht eingeplant |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt
eingeplant: |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
x |
Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich: |
||||
|
|
5.9 Stellenfortfälle |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
55/559/2004
|
A 14 |
44.600 |
||
|
|
55/561/2004
|
IX/VIb BAT (50%) |
18.900 |
||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
5.10 Abwertungen |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe bisher
|
BVL-Gruppe neu
|
Kosten EUR *
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.11 kw-Vermerke neu |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
5.12 ku-Vermerke neu |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|||
|
|
|
||||
* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.
