Beschlussvorlage - 0456/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Gesundheitsbericht "Handlungsempfeh­lungen zur verbesserten Versorgung verhal­tens­auffälliger Kinder und Jugend­licher in Hagen", bestehend aus - Teil 1 - aus dem Jahr 2003 (Anlage 1) und die dazugehörigen Handlungsempfehlungen und Maß­nahmen - Teil 2 - aus dem Jahr 2004 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis.

 

Vorgesehene Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, deren Umsetzung nicht der Stadt Hagen obliegt, empfiehlt der Rat der Stadt den beteiligten Institutionen und Einrichtungen im Rahmen der Selbst­verpflichtung durchzuführen.

 

Vorgesehene Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, deren Umsetzung der Stadt Hagen obliegt, werden im Rahmen der laufenden Verwaltungsgeschäfte ausgeführt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gesundheitskonferenz verabschiedet nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Gesundheits­berichte mit Handlungsempfehlungen, die nach § 24 Abs. 3 des Gesetzes dem Rat der Stadt zuzuleiten sind.

 

Die Hagener Gesundheitskonferenz hatte das Thema "Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche" als wichtig eingestuft und eine Arbeitsgruppe  eingesetzt, die zu diesem Thema Handlungs­- bzw. Maßnahmenempfehlungen erarbeitet hat. Diese Empfehlungen sind in zwei Berichten enthalten, die als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind. Eine Auflistung der Maßnahmen enthält nochmals zusammenfassend Anlage 3.

 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgt die Umsetzung der Empfeh­lungen für die Mitglieder der Hagener Gesundheitskonferenz unter Selbst­verpflichtung der Beteiligten.

 

Die Maßnahmen der Stadt können ausnahmslos im Rahmen laufender Verwal­tung­stätigkeiten abgewickelt werden.


Mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), in Kraft seit dem 1.1.1998, wurde die Gesundheitsberichterstattung als Steuerungsinstrument des kommunalen Gesundheitswesens eingeführt. Sie hat die Aufgabe, für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Infor­m­a­tionen über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheits­risiken und über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen zur Verfügung zu stellen und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Sie bildet eine Grundlage für kom­munale Planungs- und Umsetzungsprozesse und dient zugleich als ergänzendes Instrument zur Umsetzung, und Qualitätssicherung der Emp­fehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz.

 

 

Die Gesundheitskonferenz verabschiedet aufgrund der Gesundheitsberichte Handlungsempfehlungen, die sie dem Rat der Stadt zuleitet (§ 24 Abs. 3 ÖGDG).

 

 

Die Hagener Gesundheitskonferenz hatte das Thema "Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche" als wichtig eingestuft und eine Arbeitsgruppe  eingesetzt, damit Handlungs­- bzw. Maßnahmenempfehlungen zu diesem Thema erarbeitet werden.

 

 

Diese Empfehlungen sind in zwei Berichten enthalten, die als Anlagen beigefügt sind. Nunmehr soll die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen und Maßnahmen weiter verfolgt werden. Eine Auflistung der Maßnahmen enthält nochmals zusammenfassend Anlage 3. Sie teilen sich auf in solche, deren Umsetzung der Stadt Hagen obliegt (Anlage 3, I), in solche, die durch andere Institutionen und Einrichtungen umzusetzen sind (Anlage 3, II) und in weitere, deren Umsetzung der Stadt und anderen Institutionen und Einrichtungen gemeinsam (Anlage 3, III) obliegt.

 

 

Die Maßnahmen der Stadt können ausnahmslos im Rahmen laufender Verwaltungstätigkeiten abgewickelt werden.

 

 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen für die Mitglieder der Hagener Gesundheitskonferenz unter Selbstverpflichtung der Beteiligten.

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.06.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.06.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.10.2005 - Schulausschuss

Erweitern

17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen