Berichtsvorlage - 0553/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2011 und 2012.

 

Begründung

 

Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für 2011 (soweit noch keine Kenntnisnahme erfolgt ist) und 2012, die nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2011 und 2012) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.06.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen