Beschlussvorlage - 0478/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die neue Satzung beinhaltet eine Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit. Hierdurch wird die Vorgabe der Konsolidierungsmaßnahme 12_20.010 erfüllt.
Begründung
Die Vergnügungssteuer wird zur Zeit nach der Vergnügungssteuersatzung vom 18.12.2008 erhoben. Mit dieser Satzung wurden die Steuersätze zum 1.1.2009 deutlich angehoben, um vor allem der Ausbreitung des Spielens an Apparaten mit Gewinnmöglichkeit entgegen zu treten.
Mittlerweile gilt diese Satzung bereits im fünften Jahr, so dass eine Beurteilung der weiteren Entwicklung der Anzahl der Spielhallen, der Apparate mit Gewinnmöglichkeit und der verspielten Summen möglich ist.
Gleichzeitig besteht ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen, im Rahmen der Konsolidierung (Maßnahme 12_20.010) die Anhebung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen von 15% auf 18% des Einspielergebnisses zu prüfen.
Die maßgeblichen Daten zum Spielen an Gewinnspielautomaten lauten:
| Gewinnspieler Spielhallen | Gewinnspieler Gaststätten | Steuereinnahmen Spielhallen | Steuereinnahmen Gaststätten |
31.12.2009 | 577 | 244 | 1.957.549 | 297.198 |
31.12.2010 | 663 | 249 | 2.127.118 | 333.236 |
31.12.2011 | 634 | 265 | 2.434.854 | 389.490 |
31.12.2012 | 751 | 248 | 2.787.927 | 414.093 |
Die Zahlen zeigen deutliche Anstiege der reinen Anzahl der Spielautomaten in Spielhallen und ebenso deutliche Anstiege der Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen betragen seit 2009 in Spielhallen 15% des Einspielergebnisses und in Gaststätten 11% des Einspielergebnisses.
Die Vergnügungssteuer verfolgt neben dem Ziel, der Gemeinde Einnahmen in Form dieser Aufwandsteuer zu verschaffen, auch den Lenkungszweck, das Glücksspiel einzudämmen. Die Zahl der Aufstellorte soll verringert und die Gewinnmarge der Unternehmen zum Teil abgeschöpft werden. Gleichzeitig darf die Steuer nicht erdrosselnd wirken, so dass die überwiegende Anzahl der Unternehmer den Betrieb nicht mehr wirtschaftlich führen könnte.
Die vergangenen vier Jahre zeigen, dass von einem Rückgang des Glücksspiels in Hagen keine Rede sein kann. Die Anzahl der Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen ist gestiegen (um 30% von Ende 2009 bis Ende 2012). Die Einspielergebnisse der Unternehmen sind gestiegen (um 42% in Spielhallen und 39% in Gaststätten von Ende 2009 bis Ende 2012). Weiterhin ist die Anzahl der Spielhallenkonzessionen, die nur punktuell erfasst wurde, gestiegen (von 64 im Februar 2011 auf 72 im Dezember 2012).
Hinzu kommt, dass die maßgeblichen Zahlen sich trotz der Steuersatzanhebung zum 01.01.2009 weiter nach oben entwickelt haben. Ende 2007 gab es nur 429 Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; aus diesen ergaben sich Steuereinnahmen von nur 868.000 bei 10% Steuersatz.
Angesichts dieser Zahlen ist eine Steuersatzerhöhung geboten, um überhaupt eine Begrenzung des Glücksspiels zu erreichen.
Es wird vorgeschlagen, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen wie in der Konsolidierungsmaßnahme bereits geplant von 15% auf 18% des Einspielergebnisses zu erhöhen. Für die Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten wird eine dementsprechend angemessene Anhebung von 11% auf 13% vorgeschlagen. Die Differenzierung zwischen Spielhallen und Gaststätten nimmt Rücksicht auf die niedrigeren Einspielergebnisse der Apparate in Gaststätten. Hinzu kommt, dass der Lenkungszweck der Steuer in Gaststätten nicht so im Vordergrund steht wie bei Spielhallen, die der Spieler alleine zum Zwecke des Glücksspiels aufsucht, während in Gaststätten das Spielen meist der Nebenzweck ist.
Die vorgeschlagene Anhebung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 15% auf 18% des Einspielergebnisses ist auch stimmig im Hinblick auf die Steuersätze vergleichbarer Städte in NRW. Die nachfolgende Tabelle zeigt größenmäßig vergleichbare Städte, die ebenfalls das Einspielergebnis als Steuermaßstab verwenden:
Stadt | Steuersatz |
Mönchengladbach | 20 |
Duisburg | 19 |
Krefeld | 19 |
Münster | 19 |
Solingen | 19 |
Siegen | 18 |
Witten | 18 |
Wuppertal | 18 |
Castrop-Rauxel | 17 |
Mülheim | 17 |
Bonn | 16 |
Bottrop | 16 |
Oberhausen | 16 |
Recklinghausen | 16 |
Essen | 15 |
Hagen | 15 |
Hamm | 15 |
Herne | 15 |
Leverkusen | 15 |
Gelsenkirchen | 14 |
Neuss | 12 |
Die Stadt Hagen befindet sich mit dem Steuersatz von 15% derzeit im unteren Bereich der Vergleichsstädte; nach der Anhebung liegt sie im oberen Bereich, jedoch noch nicht an der Spitze.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen von 250.000 in 2013 und von 600.000 in 2014.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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