Beschlussvorlage - 0471/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sander Reisen GmbH- Anpassung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Sander Reisen GmbH zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu, dass ein Vertreter der Hagener Straßenbahn AG in seiner Funktion als Alleingesellschafter in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der Sander Reisen GmbH seine Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der Sander Reisen GmbH erklärt.
3. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
4. Sollten sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens oder aus formellen Notwendigkeiten geringfügige Änderungen des Gesellschaftsvertrages ergeben, so verzichtet der Rat der Stadt Hagen auf eine erneute Beschlussfassung.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Gesellschaftsvertrag der Sander Reisen GmbH sollte im Rahmen der Anpassung der Gesellschaftsverträge im HVG-Konzern bereits im Jahr 2010 neu gefasst werden. Die Neufassung der Gesellschaftsverträge ist seinerzeit durch eine Arbeitsgruppe (Stadt Hagen, HVG und rechtl. Berater) erarbeitet worden und mit der vom Aufsichtsrat der HVG eingesetzten Kommission abgestimmt worden. Das Verfahren der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Sander Reisen GmbH konnte allerdings wegen eines wichtigen mit der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht noch abzustimmenden Punktes noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Die Frage bestand darin, ob der bisherige Gesellschaftszweck beibehalten werden könne. Die Kommission des Aufsichtsrates der HVG hat übereinstimmend mit der Geschäftsführung der Sander Reisen GmbH entgegen der Auffassung der Kommunalaufsicht den Standpunkt vertreten, im Gesellschaftsvertrag den bisherigen Gesellschaftszweck "Durchführung von Reiseveranstaltungen und Busfahrten jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung beizubehalten und damit von einer Beschränkung der Tätigkeit auf das Gebiet der Stadt Hagen abzusehen. Der Gesellschaft Sander Reisen GmbH werde hiermit die erforderliche Flexibilität für die Erbringung ihrer Leistungen gewährleistet. Der Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG hat sich dieser Auffassung angeschlossen und in seiner Sitzung am 01.02.2010 einen zustimmenden Beschluss zum neuen Gesellschaftsvertrag bis zur Klärung der offenen Frage aufgeschoben.
Die Frage der Beibehaltung des Gesellschaftszwecks hat inzwischen ihre Relevanz verloren, da das Verfahren der Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG gemäß Art. 5 Abs. 2 EU-VO 1370/07 eingeleitet und umgesetzt wurde. Um die gesetzlichen Voraussetzungen einer Direktvergabe zu erfüllen, ist es erforderlich, dass die Hagener Straßenbahn AG als sog. interner Betreiber sowie jede andere Einheit, auf die diese als Betreiber einen auch nur geringfügigen Einfluss ausübt was auf das Verhältnis zwischen der Hagener Straßenbahn AG und der Sander Reisen GmbH zutrifft ‑ ihre Personenverkehrsdienste nur innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde ausüben dürfen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Sander Reisen GmbH von ihrem Tätigkeitsbereich auf das Gebiet des Aufgabenträgers Stadt Hagen beschränkt ist und sich zudem nicht an außerhalb des Zuständigkeitsgebiets organisierten wettbewerblichen Vergabeverfahren beteiligen darf. Diese zwingende Vorgabe für die Direktvergabe ist mit einer Beibehaltung des alten Gesellschaftszwecks nicht mehr vereinbar. Die Sander Reisen GmbH sollte daher einen "direktvergabekonformen" Gesellschaftszweck in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen. Hiermit kann die Sander Reisen GmbH darüber hinaus auch den seinerzeit von der Kommunalaufsicht reklamierten kommunalrechtlichen Vorgaben zum Gesellschaftszweck folgen.
Anpassungen des Gesellschaftsvertrages
Die Hagener Straßenbahn hat, nachdem die Direktvergabe durch die Stadt Hagen am 20.09.2012 beschlossen wurde, über die Stadt Hagen Kontakt wieder zur Kommunalaufsicht aufgenommen und hinsichtlich der letzten, offenen Punkte zum Gesellschaftsvertrag der Sander Reisen eine Abstimmung eingeleitet. Der Gesellschaftsvertrag ist im Vergleich zur damals bereits im Aufsichtsrat sowie mit der Kommunalaufsicht erörterten Fassung nahezu unverändert. Die letzten Änderungen sind in der in der Anlage enthaltenen Synopse entsprechend farblich gekennzeichnet. Diese Änderungen sind nachfolgend mit Erläuterungen dargestellt:
1. Gesellschaftszweck
§ 2 Gegenstand und Ziele des Unternehmens
(1) Die Gesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen, auf dem Gebiet der Stadt Hagen sowie der jeweils unmittelbar angrenzenden Städte und Gemeinden,
? das Leistungen im Bereich Verkehr, insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs, sowie von mit diesem im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen erbringt,
? das Dienstleistungen, insbesondere gegenüber der Stadt Hagen und deren Beteiligungsgesellschaften erbringt
? das weitere Aufgaben übernehmen kann, die ihm von den Gesellschaftern zugewiesen werden.
Hiermit wird den Erfordernissen der Gemeindeordnung und den Vorgaben für eine Direktvergabe Rechnung getragen.
2. Öffnungsklausel für Befreiung von § 108 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 Gemeindeordnung NRW
§ 12 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung
(5) Die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches entfällt, sofern der Gesellschaft gemäß § 108 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW seitens der kommunalen Aufsichtsbehörde eine Ausnahme von der Verpflichtung nach § 108 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 Gemeindeordnung NRW erteilt wurde.
Mit der Öffnungsklausel des o.a. § 12 Abs. 5 wird eine Möglichkeit geschaffen, von den Verpflichtungen des § 108 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 GO NRW, die in § 12 Abs. 1 und Abs. 4 Gesellschaftsvertrag enthalten sind, abzuweichen. Ansonsten wäre die Sander Reisen GmbH verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und ebenso oder in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften zu prüfen. Dies würde für die Sander Reisen GmbH einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Aufwand darstellen. Die jüngsten, erfolgreichen Bestrebungen die Geschäftstätigkeit zu restrukturieren und kostenmäßig zu begrenzen würden hiermit belastet. Die Sander Reisen GmbH hat daher im Zusammenhang mit der Anpassung des Gesellschaftsvertrages einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung des § 108 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 GO NRW bei der Kommunalaufsicht gestellt. Der Antrag könne laut aktueller Auskunft der Kommunalaufsicht aber erst beschieden werden, wenn ein angepasster Gesellschaftsvertrag vorliege.
Zur Erfüllung dieser Vorgaben ist daher die Aufnahme der Öffnungsklausel in den Gesellschaftsvertrag erfolgt. Für den Fall einer positiven Bescheidung des Antrags würde wegen Eingreifens der Öffnungsklausel kein Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag vorliegen; ohne eine solche Klausel wäre dies aber der Fall, da der Gesellschaftsvertrag sonst eine Prüfung nach § 12 Abs. 1 und Abs. 4 vorschreiben würde. Bei negativer Bescheidung des Antrags bestünde mit den Regelungen des § 12 Abs. 1 und Abs. 4 wegen Nichteingreifens der Öffnungsklausel immer noch eine kommunalrechtlich zulässige Ausgestaltung.
Weiteres Verfahren
Der angepasste Gesellschaftsvertrag der Sander Reisen GmbH wurde zunächst dem Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG (vgl. § 12 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 Satzung HST), in der Sitzung am 06.Mai 2013 zur Zustimmung vorgelegt. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst.
Nach zustimmendem Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird die Stadt Hagen der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht im Rahmen des erforderlichen Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW den angepassten Gesellschaftsvertrag vorlegen.
Nach Beendigung des Anzeigeverfahrens wird abschließend die gesellschaftsrechtliche Umsetzung in Form einer notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages in einer Gesellschafterversammlung der Sander Reisen GmbH stattfinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,8 kB
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